Bürgergeld

Bürgergeld ist als finanzielle Unterstützung für arbeitsfähige und hilfebedürftige Personen vorgesehen, die derzeit nicht erwerbstätig sind und sich im Alter zwischen 15 Jahren und der gesetzlichen Rentenaltersgrenze von 65 bis 67 Jahren befinden. Der Zweck von Bürgergeld besteht darin, finanzielle Mittel bereitzustellen, um die grundlegenden Lebenshaltungskosten für Menschen in Notlagen zu unterstützen.

Am 1. Januar 2024 wurde das Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV und Sozialgeld eingeführt und der Regelsatz für die Grundsicherungsleistung angehoben. Für alleinstehende Bürgergeld-Empfänger erhöht sich der monatliche Regelbedarf im Vergleich zum Hartz-IV-Regelsatz um 61 Euro von 502 Euro auf aktuell 563 Euro. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhöhen sich die Leistungen von 451 Euro auf 506 Euro. Ab Januar werden junge Erwachsene unter 25 Jahren, die nicht erwerbstätig sind und noch bei ihren Eltern leben, einen aufgestockten Betrag von 451 Euro erhalten, im Vergleich zu den bisherigen 402 Euro. Auch die Regelsätze für Kinder aus Bürgergeld-Haushälten wurde angehoben. Kleinkinder von 0 bis 5 Jahren erhalten künftig 357 Euro statt 318 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro statt 348 Euro und Jugendliche von 14 bis 17 Jahre bekommen jetzt 471 Euro statt zuvor 420 Euro.

Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld Verbergen

1. Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für bedürftige Personen, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, jedoch keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld (ALG 1) haben. Es dient als Grundsicherung für Arbeitssuchende und wurde am 1. Januar 2023 eingeführt, um das bisherige Hartz-IV-System zu ersetzen. Das Hauptziel des Bürgergelds besteht darin, allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland einen menschenwürdigen Lebensstandard zu gewährleisten.

2. Wo stelle ich den Bürgergeld Antrag?

Bürgergeld muss im zuständigen Jobcenter beantragt werden. Rückwirkende Leistungen werden nicht geleistet, daher sollte der Bürgergeld Antrag so schnell wie möglich eingereicht werden. Dazu ist auch ein formloser Antrag möglich. So können Sie in Ruhe die benötigten Formulare ausfüllen.

3. Muss ich allein zum Amt gehen oder darf ich eine Person mitnehmen?

Jeder Antragsteller hat das Recht, eine Person seines Vertrauens zum Gespräch mit der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters auf dem Amt mitzunehmen.

4. Wie viel Bürgergeld bekomme ich?

Der Betrag setzt sich aus der Regelleistung sowie den Mietkosten zusammen. Der Betrag hängt von der Größe der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft und ihrem Wohnort ab. Neben der unten stehenden Bedarfstabelle können Sie mit unserem Bürgergeld Rechner Ihren Bedarf selbst errechnen.

Beachten Sie: Ihre Angaben werden nicht gespeichert und die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend.

Bedarf 2024
Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 506 Euro
Erwachsene im Haushalt Anderer 451 Euro
Kinder 0 bis 6 Jahre 357 Euro
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 390 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 471 Euro

Mehr Informationen zu Regelsatz und Mehrbedarfen.

5. Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Der Antragsteller, sein im Haushalt lebender Partner und die Kinder (unter 25 Jahre) gehören zu einer Bedarfsgemeinschaft.

6. Ab wann beginnt der Anspruch auf Bürgergeld?

Für anspruchsberechtigte Bürgergeld Empfänger beginnt der Anspruch ab dem Tag der Antragstellung. Nach der Bewilligung des Arbeitslosengeldes werden die Bezüge rückwirkend vom Tag der Anstragstellung ausgezahlt. Das Bürgergeld wird immer im Voraus überwiesen, damit die Empfänger zu Beginn des Monats über das Geld verfügen können. Danach erfolgt die Überweisung immer im Voraus, also zu Beginn jedes Monats. Wird der Antrag beispielsweise im Januar gestellt und man erhält den Bewilligungsbescheid vom Amt erst Mitte Februar, so wird für März die Summe für alle drei Monate ausgezahlt.

7. Wann sind die Bürgergeld Auszahlungstermine?

Bürgergeld wird zum Monatsende von den Kostenträgern an die Kreditinstitute überwiesen. Spätestens am Ersten eines neuen Monats muss es laut § 41 SGB II und § 42 SGB II den Bedarfsgemeinschaften zur Verfügung stehen. Wann genau das Arbeitslosengeld II anspruchsberechtigten Bürgergeld Empfängern zur Verfügung steht, ist je nach Kalendermonat unterschiedlich. Eine Übersicht aller Auszahlungstermine finden Sie im Bürgergeld Zahlungskalender.

8. Was kann ich tun, wenn ich nicht einverstanden bin?

Ist der Antragsteller oder Bezieher von Bürgergeld mit seinem Bescheid über die Sozialleistungen nicht einverstanden, kann er Widerspruch einlegen. Alle wichtigen Informationen zum Bürgergeld Widerspruch sowie Mustervorlagen als Download finden Sie bald hier.

9. Wie lange wird Bürgergeld gezahlt?

Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt so lange, wie der Bezieher bedürftig ist. Auch Menschen, die einer Beschäftigung nachgehen, haben dann Anspruch auf Hartz 4, wenn der Bedarf durch das Einkommen allein nicht gedeckt wird. Sie gelten dann als sogenannte Aufstocker.

10. Worauf muss ich als Bürgergeld-Empfänger achten?

Als Empfänger von Bürgergeld ist es wichtig, jegliche Veränderungen in Ihrer persönlichen Lage umgehend dem zuständigen Amt mitzuteilen. Dazu zählen Änderungen in Bezug auf Ihr Einkommen, Ihr Vermögen oder Ihren Familienstand. Eine Neuberechnung Ihres Anspruchs (der Bürgergeld-Regelsatz) könnte dadurch erforderlich werden.

Wichtig: Wer Änderungen verschweigt, muss mit Rückzahlungen und einem Strafverfahren rechnen. Das macht die Situation für Bürgergeld Empfänger nicht besser. Wer Rechte für Sozialleistungen in Anspruch nimmt hat auch Pflichten.

11. Wie viel darf ich bei Bürgergeld dazuverdienen?

Bürgergeld Empfänger dürfen zusätzlich zu ihrem Regelsatz eine Nebenbeschäftigung mit einem geringfügigen Einkommen haben. Auch das Ausüben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist erlaubt. Wenn das daraus resultierende Einkommen unter dem Existenzminimum liegt, fängt das Bürgergeld den Rest auf. Berücksichtigt werden dabei noch anzurechnende Freibeträge.

12. Wie hoch sind die Freibeträge?

Monatlich beträgt die Höhe des Freibetrages 100,- Euro. Dieser wird entsprechend dem Bürgergeld Rechner nicht angerechnet. Liegt das Einkommen darüber, so sind 20 Prozent des Verdienstes anrechnungsfrei, wenn dieser 800,- Euro nicht übersteigt. Liegt das Einkommen zwischen 800,- und 1.500,- Euro, dann sind zehn Prozent des Bruttoverdienstes frei.

13. Darf ich Bürgergeld beantragen, wenn ich aktuell einen schlecht bezahlten Job habe?

Auch bei einer schlecht bezahlten Arbeit kann Bürgergeld beantragt werden. Wie hoch die Sozialleistungen sind, wird dann individuell berechnet. Berücksichtigt wird dabei auch die Miete für die Wohnung. In jedem Fall sollte der Betroffene einen Bürgergeld Antrag stellen.

14. Kann ich mich mit Bürgergeld selbstständig machen?

Es ist möglich, sich mit Bürgergeld selbstständig zu machen. Hierbei wird ein Einstiegsgeld von maximal 50 Prozent des Regelsatz gewährt. Die Existenzgründung kann auf diese Weise bis zu 24 Monate gefördert werden. Dies geschieht nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Jobcenter. Die Maßnahme wird in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

15. Kann ich auch als Selbständiger bzw. Freiberufler Bürgergeld beantragen?

Auch Freiberufler und Selbstständige können einen Bürgergeld Antrag stellen. Das ist dann möglich, wenn der erzielte Gewinn zum Bestreiten der Lebenshaltungskosten nicht ausreicht. Der Gewinn aus dieser Tätigkeit wird dann mit den Sozialleistungen verrechnet.

16. Was passiert, wenn ich zum Termin der Arbeitsagentur nicht erscheine?

Erscheint der Bezieher von Bürgergeld unentschuldigt nicht zu einem vereinbarten Termin, dann muss er mit Kürzungen seiner Sozialleistungen um zehn Prozent rechnen. Auch der Wegfall von Zuschlägen ist möglich. Die Kürzung ist auf drei Monate befristet.

17. Werden Bewerbungskosten erstattet?

Bewerbungskosten werden mit fünf Euro pro schriftlicher Bewerbung erstattet. Der Höchstsatz liegt bei jährlich 300,- Euro.

18. Wie lange gilt die Unterstützung durch Bürgergeld?

Bürgergeld wird grundsätzlich für sechs oder zwölf Monate bewilligt. Kurz vor Ende des Zeitraums muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Wer die 58er-Regelung für sich beansprucht, unterliegt einer anderen Regelung, denn hier werden die Leistungen für einen längeren Zeitraum gezahlt.

19. Darf das Amt bei mir zu Hause erscheinen?

Die Mitarbeiter des Amtes dürften die Wohnung des Beziehers aufsuchen. Sie müssen sich jedoch ausweisen.

20. Muss ich einen 1-Euro-Job annehmen?

Grundsätzlich müssen Bürgergeld Empfänger keinen Job annehmen, den sie nicht ausführen können. Wird dieser ohne entsprechenden Grund abgelehnt, muss mit Kürzungen der Sozialleistungen gerechnet werden.

21. Welche Höchstgrenzen für Mietkosten werden vom Jobcenter akzeptiert und vollständig erstattet? Wie größ darf die Wohnung sein?

Die Berechnungen der Mietkosten richtet sich nach dem Wohnort des Antragstellers. Jede Stadt oder Gemeinde hat ihren eigenen Mietspiegel. Zur diesen Kosten kommen noch die Betriebskosten, die Wasserkosten und die Heizkosten hinzu.
Illustration am Beispiel Berlins: Ein Alleinstehender darf für eine Wohnung, die zwischen 1948 und 1960 gebaut wurde, eine Kaltmiete von bis zu 277 Euro entrichten. Dies schließt allerdings noch nicht die Nebenkosten für Betrieb, Heizung und kaltes Wasser mit ein.

22. Wird mein Vermieter informiert, dass ich Bürgergeld beziehe?

Da die Leistungen direkt auf das Konto des Beziehers überwiesen werden, weiß der Vermieter nicht, dass das Geld von der ARGE übernommen wird, sofern der Mieter dieses nicht beim Einzug angegeben hat. Allerdings kann es vorkommen, dass der Betrag direkt vom Amt überwiesen wird, wenn es in der Vergangenheit zu Problemen mit den Mietzahlungen gekommen ist. Es gibt jedoch auch Fälle, da wünschen die Vermieter, dass der Mietzins direkt vom Amt überwiesen wird und lassen sich dieses auch bestätigen.

23. Müssen sich Bewohner einer Wohngemeinschaft gegenseitig unterstützen?

Lebt der Antragsteller in einer Wohngemeinschaft, so müssen die anderen Mitbewohner nicht für den Unterhalt des Bürgergeld Empfängers aufkommen.

24. Was passiert mit Gutschriften oder Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten?

Guthaben müssen an das Amt weitergeleitet werden. Manchmal zieht die ARGE das Guthaben aber auch von den Leistungen ab. Wer nachzahlen muss, sollte dies sofort dem Amt mitteilen. Um eine Abschaltung der Energieversorgung bei einem Zahlungsrückstand zu verhindern, kann beim Amt ein zinsloses Darlehen beantragt werden. In den meisten Fällen wird diesem zugestimmt. Die Rückzahlung erfolgt in kleinen monatlichen Raten.

25. Darf ich in eine neue Wohnung umziehen?

Wenn der Mietzins gestiegen ist, sich Nachwuchs einstellt oder ein Partner in die Wohnung mit einzieht, kann ein Umzug notwendig sein. Auch eine Arbeitsaufnahme in einem anderen Ort kann einen Umzug rechtfertigen.

26. Kann ich mich als Bürgergeld Empfänger vom GEZ Beitrag befreien lassen?

Ja! Anspruchsberechtigte Bürgergeld Empfänger erfüllen die Voraussetzungen des Gesetzgebers zur Befreiung des Rundfunkbeitrages. Der Antrag zur GEZ Befreiung kann zusammen mit dem Bürgergeld Bescheid per Post gestellt werden.

27. Erhalten Bürgergeld Empfänger Weihnachtsgeld?

Für Bürgergeld Empfänger, Sozialgeldberechtigte sowie für Personen welche einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, gibt es keinen gesetzlichen unmittelbaren Anspruch auf ein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Etwaige Ansprüche können in der Regel nur bei vertraglich vereinbarten Arbeits- & Beschäftigungsverhältnissen und durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltend gemacht werden.

Erhält ein Bürgergeld-Empfänger eine einmalige Zahlung in Form von Weihnachtsgeld, wird diese unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge auf die Grundsicherung angerechnet.

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