Vermittlung europäischer Haushaltshilfen
Viele Senioren wünschen sich trotz einer Pflegebedürftigkeit zu Hause alt zu werden. Durch eine Haushaltshilfe ist dies vom Gesetzgeber aus möglich. Der Internationale Personalservice der ZAV vermittelt Haushaltshilfen aus dem europäischen Ausland an Privathaushalte mit betreuungsbedürftigen Personen.
Eine Haushaltshilfe führt hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen durch. Dazu zählen das An- und Auskleiden, Hilfe bei der Körperpflege, bei der Fortbewegung und bei der Nahrungsaufnahme.
Welche Tätigkeiten übt eine Haushaltshilfe aus?
Die ZAV vermittelt Arbeitskräfte für Tätigkeiten, die keine besondere berufliche, sprachliche oder sonstige Qualifikation voraussetzen. Haushaltshilfen ersetzen keine ausgebildete Pflegekraft (keine Durchführung von Behandlungspflege wie z.B. Wunden versorgen, Medikamente und Spritzen verabreichen). Eine Haushaltshilfe in Haushalten mit betreuungsbedürftigen Personen übt hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie notwendige pflegerische Alltagshilfen aus. Pflegerische Alltagshilfen sind einfache Tätigkeiten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen insbesondere bei folgenden Alltagshandlungen:
- Für die Pflegeperson
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Hilfe beim Toilettengang
- Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme Im Haushalt
- Waschen
- Kochen
- Putzen
- Einkaufen
- Arztbesuche
- Spaziergänge
Lohn
Der monatliche Bruttolohn richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich der Arbeitsplatz befindet. Nachfolgend finden Sie die derzeit gültigen Tarifsätze der Bundesländer für Haushaltshilfen aus der EU für Privathaushalte mit pflegebedürftigen Personen.
Bundesland | Mindest-Brutto-Entgelt in EURO |
Baden-Württemberg | 1.719,00 |
Bayern | 1.602,89 |
Berlin | 1.722,00 |
Brandenburg | 1.722,00 |
Bremen | 1.550,00 |
Hamburg | 1.750,00 |
Hessen | 1.723,70 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.620,00 |
Niedersachsen | 1.699,00 |
Nordrhein-Westfalen | 1.651,00 |
Rheinland-Pfalz | 1.723,70 |
Saarland | 1.723,70 |
Sachsen | 1.624,00 |
Sachsen-Anhalt | 1.624,00 |
Schleswig-Holstein | 1.620,00 |
Thüringen | 1.624,00 |
Kosten der Haushaltshilfen für Hartz 4 Empfänger:
Zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins kann für Hartz 4 Empfänger ein Sonderbedarf berücksichtigt werden, wenn sie bestimmte notwendige Tätigkeiten im Haushalt nicht ausüben können und keine anderweitige Unterstützung erhalten (beispielsweise Rollstuhlfahrer). Unter solchen Bedingungen kann ein laufender Sonderbedarf an einer Haushaltshilfe entstehen. In diesem Fall können die Leistungen zur Deckung laufender (also nicht nur einmaliger), besonderer Bedarfslagen erbracht werden. Unter Berücksichtigung eines möglichen Kostenanteils im Regelsatz werden diese Hilfebedürftigen als rückzahlungsfreier Zuschuss zu ihren sonstigen ALG II-Bezügen gewährt. In jedem Fall wird der Sonderbedarf einzeln geprüft und sollte auch in Absprache mit der Krankenkasse geführt werden.
Dauer der Beschäftigung
Der Dauer der Beschäftigung einer Haushaltshilfe sind keine zeitlichen Grenzen gesetzt.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38.5 Stunden bei einer Verteilung auf maximal sechs Arbeitstage pro Woche. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind auch Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft möglich.
Urlaub
Der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer/innen beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.
Unterkunft / Verpflegung
Der Haushaltshilfe ist ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Bei freier Gewährung von Unterkunft und Verpflegung wird dies als geldwerter Vorteil gewertet und somit in Höhe der aktuellen Sachbezugswerte zum gezahlten Bruttoeinkommen hinzugerechnet. Dementsprechend erhöhen sich die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge seitens beider Vertragspartner. In Fällen, in denen der Arbeitgeber (Privathaushalt) der angestellten Haushaltshilfe die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung stellt, hat dies gemäß der Sachbezugswerteverordnung zu erfolgen.
Probezeit
Es kann eine Probezeit vereinbart werden.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt laut Tarifvertrag mindestens einen Monat.
An- und Abreisekosten
Die Übernahme von An-und Abreisekosten durch den Haushalt ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.
Zusatzkriterien
Führerschein sollte als Bedingung nur verlangt werden, wenn er wirklich benötigt wird.
Wie kann der Haushalt zum Vermittlungserfolg beitragen?
Aufgrund der wachsenden Nachfrage nach Haushaltshilfen ist ein verstärkter Wettbewerb zu beobachten. Infolgedessen erwarten die Bewerberinnen und Bewerber zunehmend attraktive Beschäftigungsbedingungen.
Was muss bei Abschluss des Arbeitsvertrages beachtet werden?
Für Bürgerinnen und Bürger der EU, die bei einem Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt werden, gelten die Bestimmungen des deutschen Arbeits- bzw. Tarifrechts, zum Beispiel die Vorschriften zur Arbeitszeit, zum Urlaub, zum Kündigungsschutz oder zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen werden in einem schriftlichen Arbeitsvertrag formuliert. Der Privathaushalt ist selbst Arbeitgeber und schließt den Arbeitsvertrag direkt mit der Haushaltshilfe ab. Die ZAV vermittelt auf Basis der Bestimmungen des Tarifvertrages des DHB / Berufsverband der Haushaltsführenden.
Voraussetzungen für die Vermittlung einer europäischen Haushaltshilfe durch die ZAV
Arbeitgeber (Privathaushalt):
- Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der Haushaltshilfe gemäß den tariflichen Bedingungen
- Beantragung einer Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit, Telefon: 0800-4 5555 20
- Anmeldung der Beschäftigung zur Sozialversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse
- Abschluss einer Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft des jeweiligen Bundeslandes (Infos unter: www.dguv.de/de/index.jsp)
- Abführung der Lohnsteuer muss mit dem Finanzamt vereinbart bzw. durch ein Lohn- und Steuerbüro beauftragt
Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer:
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Beantragung einer Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Finanzamt
Bei Interesse an einer Haushaltshilfe füllen Sie den nachfolgenden Stellenangebotsvordruck aus und reichen Sie ihn bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem zuständigen Jobcenter ein.
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