Formulare Menschen mit Behinderung

Der Bund erhöht seine Aufwendungen für die Behindertenhilfe um rund 800 Millionen Euro im Jahr bei gegenwärtigen Gesamtausgaben in Höhe von 17 Milliarden Euro, die von den Ländern bzw. den Kommunen getragen werden. Rund 700.000 Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.

Ab 2017 erhalten dadurch behinderte erwachsene Sozialhilfeempfänger 100 statt 80 Prozent der Grundsicherung. Wenn sie zum Beispiel bei den Eltern oder in einer WG leben, gehören diese zur Regelbedarfsstufe 1. Dadurch können Sozialhilfeempfänger leichter ihre Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen, wenn sie beispielsweise bei den Eltern leben. Dies ist eine wesentliche Verbesserung für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Außerdem erhalten Menschen mit Behinderung, in stationären Einrichtungen ab 2020 die Regelbedarfsstufe 2 (90 Prozent) statt Regelbedarfsstufe 3 (80 Prozent) erhalten. Dies wurde durch die Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz möglich.

Alle Formulare und Anträge für Menschen mit Behinderung.

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