Berechnung des Elterngeldes mit dem ElterngeldrechnerMit dem Elterngeld unterstützt der Staat alle Familien ab der Geburt eines Kindes und bietet einen sogenannten Schonraum für einen guten Start in das  Leben mit dem neuen Familienmitglied. Dies ermöglicht den Eltern einen finanziellen Spielraum, der sich positiv auf die Qualität und Zeit für die Betreuung des Kindes auswirken soll. Mütter und Väter können dadurch vorübergehend oder teilweise auf die Erwerbstätigkeit verzichten.

Unser Elterngeld-Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung des Elterngeldbezugs. Ermitteln Sie die voraussichtliche Höhe einfach und schnell online.

Elterngeldrechner

Anspruch und Höhe des Elterngeldes

Anspruch – Elterngeld

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

Höhe – Elterngeld

Bei einem Einkommen von 1.000 bis 1.200 Euro zahlt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Bei Geringverdienern mit einem monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt eines Kindes steigt die Rate schrittweise auf bis zu 100 Prozent. Das heißt: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 Euro und mehr auf 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro auf 66 Prozent).

Anrechnung des Elterngeldes

Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.

Der Elterngeldanspruch entfällt für Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.

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