Der Rundfunkbeitrag oder auch GEZ Beitrag genannt, beträgt aktuell 18,36 € für private Haushalte. Seit dem Jahr 2015 müssen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls den Rundfunkbeitrag zahlen.

Antrag zur GEZ Befreiung / Befreiung der RundfunkgebührenDer Gesetzgeber begründet den Beitrag mit einem solidarischen Finanzierungsmodell, in dem Bürgerinnen und Bürger gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren sollen. Somit ist jeder Haushalt automatisch beitragspflichtig. Eine Befreiung vom GEZ Beitrag ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, da der Gesetzgeber seit dem Jahr 2013 voraussetzt, das jeder Haushalt die technischen Geräte für den Empfang besitzt – unabhängig ob diese funktionstüchtig sind oder genutzt werden.

Viele Menschen sind mit dieser Begründung und Durchsetzung der Rundfunkbeiträge nicht einverstanden. Dies führt nicht selten zu Widersprüchen, da die Beitragspflicht als ungerechtfertigt betrachtet wird und die Freiheit der Menschen derart einschränkt, dass diese sich weigern den GEZ Beitrag zu zahlen. Doch auch wenn dies im Einzelfall durchaus verständlich ist gilt bisher, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss. Dabei spielt es keine Rolle ob die Programme der öffentlich rechtlichen Sender (ARD, ZDF, etc.) oder das Radio genutzt werden oder nicht. Jegliche Klage wurde bis zum heutigen Tage abgewiesen und führt in der Regel nur zu Mehrkosten.

Unter bestimmten Bedingungen gewährt der Gesetzgeber jedoch eine GEZ-Befreiung. Diese wird für jeden Einzelfall geprüft und nur mit allen den notwendigen Nachweisen und Dokumenten gestattet. Eine Voraussetzungen zur Befreiung des Rundfunkbeitrages ist mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 gegeben. Somit können anspruchsberechtigte Hartz 4 Empfänger eine GEZ Befreiung beantragen.

Info: Im Jahr 2013 wurde der Begriff der Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag ersetzt. Damit verbunden wurde auch die Bezeichnung „GEZ“ (Gebühren-Einzugs-Zentrale) in „AZDBS“(ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice) geändert. Dieser Begriff hat sich im Volksmund aber bisher nicht durchgesetzt, weshalb weiterhin der Begriff GEZ benutzt wird. Ganz so unscheinbar ist die Namensänderung jedoch nicht, denn mit der Namensänderung ändert sich auch die rechtliche Grundlage für alle Bürgerinnen und Bürger. Gebühren können bei öffentlichen Abgaben nämlich nur erhoben werden, wenn Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Ein Beitrag kann auch dann verlangt werden, wenn bereits die Möglichkeit einer Inanspruchnahme besteht. Damit spart sich der Gesetzgeber die aufwendige Prüfung aller Haushalte und macht alle Bürgerinnen und Bürger, ausgenommen für Befreiungen und Ermäßigungen mit den nachfolgenden Voraussetzungen, automatisch zahlungspflichtig.

GEZ Befreiung: Die Voraussetzungen

Eine GEZ Befreiung ist unter folgenden 12 Bedingungen möglich:

  1. Sie sind Sozialgeld- oder Arbeitslosengeld II- / Hartz 4 Empfänger.
  2. Sie sind Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (§§27 bis 40 SGB XII oder nach § 27a oder 27d des BVG).
  3. Sie empfangen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  4. Sie beziehen Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in einer stationären Einrichtung (SGB VIII, § 45 SGB VIII) leben.
  5. Sie erhalten Grundhilfe im Alter (§§ 41 bis 46 SGB XII).
  6. Sie erhalten Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 99, 100 Nr. 5 SGB III) und wohnen nicht mehr bei deinen Eltern.
  7. Sie sind Ausbildungsgeld-Empfänger (§ 104 SGB III).
  8. Sie erhalten Bafög und wohnen nicht mehr bei deinen Eltern.
  9. Sie sind Sonderfürsoge-Berechtigter ( § 27 e BVG).
  10. Sie sind Taubblind oder Empfänger von Blindenhilfe
  11. Sie sind Empfänger von Pflegegeld, Hilfe zur Pflege (§§61 bis 66 SGB XII) oder Hilfe zur Pflege im Sinne der Kriegsopferfürsorge BVG.
  12. Sie bekommen Pflegezulagen (§267 Abs. 1 des LAG) oder Ihnen wurden ein Freibetrag wegen Pflegebedürftigkeit zugeteilt (§267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LAG).

GEZ-Ermäßigung

Auch sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen können eine GEZ Ermäßigung beantragen.
Dies gilt für:

  • Menschen mit Sehbehinderung und dadurch einen Behinderungsgrad von 60% mit erkanntem RF-Merkzeichen.
  • hörgeschädigt Menschen, deren Verständigung auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (RF-Merkzeichen zuerkannt).
  • Menschen mit einer 80%igen Behinderung, denen es nicht möglich öffentliche Zahlungstermine zu besuchen (RF-Merkzeichen zuerkannt).

GEZ Befreiung

So können sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

GEZ Befreiung – Formular öffnen


Der Antrag zur GEZ Befreiung muss ausgefüllt und zusammen mit allen nötigen Unterlagen an folgende Postadresse gesendet werden:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Wichtig: Die GEZ sendet Ihre Unterlagen nicht zurück. Sie sollten also auf jeden Fall noch ein Original bei zu Hause aufbewahren. Um eine GEZ-Befreiung zu erhalten, muss einer der oben genannten Gründe vorliegen. Dann sollten Sie darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen an das Schreiben angefügt sind. Eine rückwirkende GEZ-Befreiung ist nicht möglich.