Der Hartz 4 Rechner hilft die Höhe des Arbeitslosengeld 2 einfach online zu berechnen. Die Höhe des Anspruchs wird durch mehrere Faktoren beeinflusst, wobei die individuellen Lebensumstände des Antragstellers berücksichtigt und der persönliche Bedarf auf Grundlage des SGB II berechnet wird.

Zur Berechnung des Arbeitslosengeld II werden die gesetzlichen Freibeträge sowie die folgende Faktoren berücksichtigt:

  • die persönliche Lebenssituation,
  • die Ausgaben für Unterkunft und Miete,
  • Einkommens des Antragstellers und des Partner
  • sowie die Mehrbedarfe durch Kinder und besondere Lebensumstände

Berechnung des Hartz IV Anspruchs

Arbeitslosengeld II BerechnungDer Hartz 4 Rechner erfasst die notwendigen Daten zur Lebenssituation und berechnet die Höhe des Hartz 4 Anspruchs. Die einzelnen Leistungen werden dabei in einem im Leistungsbericht übersichtlich zusammengefasst.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeld 2 Anspruchs erfasst der Leistungsrechner notwendige Daten zur Lebenssituation des Antragstellers. Unter Berücksichtigung des aktuellen Regelbedarfs und der gesetzlichen Freibeträge werden dazu die persönlichen Lebensumstände, Mehrbedarfe, die Kosten für Wohnung und Unterkunft (KdU) sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einberechnet.

Anhand dieser Informationen und der aktuellen Eckdaten des SGB II erfolgt die Berechnung des voraussichtlichen Arbeitslosengeld II Anspruchs. Der Hartz IV Rechner gibt Nutzern somit die Möglichkeit Ihren Anspruch vorzeitig zu ermitteln und die finanziellen Möglichkeiten besser abzuschätzen.

Hinweis: Durch den Rechner erfasste Daten werden ausschließlich zur Berechnung herangezogen und nicht gespeichert.

Im folgenden Abschnitt werden die Berechnungsgrundlagen genauer erklärt:

1. Lebenssituation

  • Je nach Alter des Antragstellers und der zu Grunde liegenden Bedarfsgemeinschaft werden unterschiedliche Regelbedarfsstufen  für die Berechnung des Regelbedarfs durch das SGB II vorgeschrieben. Die Regelbedarfsstufe 1 gilt als Referenz und wird erwachsenen leistungsberechtigten Personen, die als alleinstehend oder alleinerziehend einen eigenen Haushalt führen sowie behinderten Personen zugeordnet. Die Regelbedarfsstufe 1 erhält 100% des aktuellen Regelbedarfs. Alle weiteren Regelbedarfsstufen werden anteilig nach der aktuellen Weisung des SGB II angerechnet. Somit werden für die Regelbedarfsstufe 2 90% und für die Regelbedarfsstufe 3 80% der ersten Regelbedarfsstufe angerechnet.

2. Unterkunft und Wohnung

  • Neben dem Regelbedarf werden nach § 22 Absatz 1 SGB II die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung anerkannt, soweit sie angemessen sind. Die Angemessenheit der Wohnkosten obliegt der zuständigen Behörde der Städte und Gemeinden und kann je nach Bundesland und Wohnungsmarkt unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist eine Wohngröße von 50m² für den Antragsteller und 15m² für jede weitere im Haushalt wohnende Person als angemessen zu betrachten. Wird die Wohngröße und/oder die Wohnkosten für den Leistungsbezieher durch das Jobcenter als unangemssen bewertet, so kann die Übernahme der Kosten für die Unterkunft nach 6 Monaten verweigert und ein Wohnungswechsel hinsichtlich der Angemessenheit durch die Behörde gefordert werden.

3. Einkommen und Vermögen

  • Grundsätzlich werden alle Einkünfte die Hartz 4 Empfänger neben dem Arbeitslosengeld II erhalten, unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge, als Einkommen angerechnet. Dafür spielt es keine Rolle, woher die Einkünfte stammen. Je nach Höhe der Einkünfte werden für die Berechnung des Arbeitslosengeld II unterschiedliche Freibeträge berücksichtigt. Ein Grundfreibetrag von 100€ wird dabei stets nicht angerechnet. Einkünfte zwischen 100€ und 1000€ bleiben zu 20% anrechnungsfrei und Einkünfte über 1000€ sind bis zur Verdienstobergrenze zu 10% anrechnungsfrei.
    • Verdienstobergrenze ohne Kind: 1200€
    • Verdienstobergrenze mit Kind: 1000€

4. Mehrbedarfe

  • Nach § 21 SGB II haben Hilfebedürftige unter Berücksichtigung besonderer Lebensumstände Anspruch auf Mehrbedarfe. Zu den Mehrbedarfen zählen insbesondere werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, alleinerziehende Eltern, behinderte Menschen, Menschen die aufgrund einer Krankheit auf eine kostenintensivere Ernährung angewiesen sowie Personen mit einer dezentralen Wasserversorgung. Dabei werden die einzelnen Mehrbedarf unterschiedlich berücksichtigt. So ergibt sich beispielsweise für Schwangere ein Mehrbedarf von 17% und für Alleinerziehende, abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder, ein Mehrbedarf von 12 bis 60% des maßgeblichen Regelbedarfs. Kosten für die Ernährung werden je nach Krankheit mit bis zu 82€ geleistet und eine dezentrale Wasserversorgung kann durch eine Pauschale mit bis zu 2,3% vom Regelsatz angerechnet werden.

Bedarfsermittlung und Leistungsbericht

Der Hartz 4 Rechner erfasst alle notwendigen Daten und berechnet den monatlichen sowie jährlichen Arbeitslosengeld II Anspruch auf Grundlage der erfassten Daten und der aktuellen Fassung des SGB II. Dabei werden die einzelnen Leistungen und Abzüge im Leistungsbericht aufgeschlüsselt und dem Nutzer übersichtlich bereitgestellt.

Seit dem 01. Januar 2019 wurden die Hartz IV Regelsätze angehoben. Für Menschen mit Behinderung und alleinstehende Arbeitslosengeld 2 Empfänger erhöhen sich die Leistungen dadurch auf einen monatlichen Satz von 416 Euro auf 424 Euro. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhöhen sich die Leistungen von 374 Euro auf 382 Euro. Auch die Beträge für Kinder und Mehrbedarfe von Hartz 4 Empfängern wurden angehoben.

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