Hartz 4 Regelsatz reicht nicht – Stromkosten zu hoch
Für Hartz-4-Empfänger sind die Stromkosten zu hoch. Der Regelsatz reicht statistisch nicht um die Energiekosten zu decken. Hartz 4 Empfänger sollten daher einen Anbieterwechsel prüfen.
Die Kosten für Strom liegen im Durchschnitt 9 Euro über dem Regelbedarf für „Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung“. Dafür sieht der Hartz 4 Regelsatz für das Arbeitslosengeld 2 einen Betrag von 33,77 €. Bei einem durchschnittlichen Energie-Jahresverbrauch von 1.500 Kilowattstunden liegen die Kosten aber bei 42,74 €. Den Differenzbetrag müssen Hartz 4 Empfänger aus der eigenen Tasche bezahlen. Da sie am Existenzminimum leben, bedeuteten die Zusatzkosten eine Einsparung in anderen Bereichen wie beispielsweise Nahrungsmittel, Gesundheitspflege oder Bekleidung.
Stromkosten im Osten besonders hoch
Trotz der Erhöhung des Hartz 4 Regelsatzes auf 409Euro / Monat zu Beginn des Jahres, hat sich die Situation für Betroffene kaum verbessert. Durchschnittlich sanken die Kosten um 7 Prozent. Dabei ist ein starker Anstieg im Osten zu erkennen, besonders in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, wo ALG-2-Bezieher monatlich 10,80 Euro zur Stromrechnung zulegen müssen.
Anbieterwechsel spart 94 Euro
Für Hartz 4 Empfänger ist daher ein Vergleich der Stromanbieter und oft ein Anbieterwechsel empfehlenswert. Laut dem Vergleichsportal Check24 sinken die Stromkosten dadurch durchschnittlich um 94 Euro pro Jahr, beziehungsweise 7,85€ pro Monat. Besonders die Bewohner von Berlin, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen können davon profitieren. Hier liegt das Einsparungspotential bei über 100€.