Arbeitssuchende müssen bis voraussichtlich 01. Juli 2023 weit weniger Hartz IV Sanktionen fürchten. Die Ampel-Regierung aus SPD, Grüne und FDP beschlossen im Bundestag die zeitweise Aussetzung der Sanktionen. Die Linke enthielt sich der Abstimmung, CDU und AFD stimmten dagegen.
Damit wird die Möglichkeit zunächst für ein Jahr ausgesetzt, dass das Arbeitslosengeld II Hartz IV Empfängern bei Pflichtverletzung um 30% gekürzt wird. Leistungsberechtigte, die also eine zumutbare Arbeit nicht annehmen, müssen mit keiner Strafe rechnen. Sanktioniert werden nur noch erhebliche Meldeversäumnisse. Wer etwa einen Termin beim Jobcenter grundlos versäumt, dessen Bezüge könnten dann nur noch um zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent gekürzt werden.
Die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen, bildet eine Vorstufe zum geplanten Bürgergeld, dessen erster Gesetzentwurf durch die Regierung noch im Sommer erwartet wird.