Hartz IV Verweigerung für Zuwanderer
Deutschland muss laut Gesetz EU-Zuwanderern, die nur für kurze Zeit oder gar nicht in der Bundesrepublik gearbeitet haben, kein Hartz 4 zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Eine aus Bosnien stammende Dänin hatte auf dauerhafte Sozialhilfe geklagt.
Zu den Richtlinien: Deutschland muss arbeitslosen Zuwanderern aus anderen EU-Staaten kein Hartz 4 zahlen, auch wenn diese bereits gewisse Zeit eine Arbeit ausgeübt haben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil betrifft alle Menschen, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland kommen, um hier Arbeit zu finden und dann nur für kurze Zeit berufstätig waren oder noch nie in Deutschland gearbeitet haben.
6 Monate Anspruch auf Sozialleistung nach Jobverlust
Ein solcher Fall bildete auch die Grundlage für das jetzige Urteil des Gerichtshofs: Eine Frau war aus Bosnien nach Deutschland eingereist. Sie heiratete dann einen Dänen und erhielt so die Staatsbürgerschaft der EU. Nach der Scheidung kam sie mit ihren drei Kindern nach Deutschland zurück und nahm hier mehrere Mini-Jobs an. Da sie aber nirgends länger als ein Jahr in einem Arbeitsverhältniss stand, wurden die seit Herbst 2012 gezahlten Sozialleistungen nach ein paar Monaten eingestellt. Dagegen klagte die Bosnierin.
Doch aus Sicht der Luxemburger Richter verstößt die damalige Entscheidung des Jobcenters, die Zahlungen einzustellen, nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Nach bislang geltendem Recht behält ein Zuwanderer, der nach weniger als einem Jahr seine Arbeit verliert, sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik nur noch für sechs Monate. Genauso lange hat er noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, das sogenannte Hartz IV. Sollte ein eingereister EU-Bürger noch gar nicht in Deutschland gearbeitet haben, kann ihm laut Urteil „jegliche Sozialhilfeleistung“ verweigert werden. Allerdings dürfen EU-Ausländer, die nachweisen können, dass sie Arbeit suchen und bei denen eine Einstellung in Aussicht steht, nicht aus Deutschland ausgewiesen werden.