Sie haben trotz Anspruch (Bewilligungsbescheid) keine Leistungen rechtzeitig erhalten?
Unsere Tips bei ausbleibender Zahlung des ALG II:
1.) Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Agentur für Arbeit. Es ist Ratsam neben dem telefonischen Kontakt auch eine Email / Postbrief mit dem Vermerk der ausstehenden Zahlung zu senden, da Hartz 4 Empfänger Ihre Meldepflicht so besser nachweisen können.
2.) Kontaktieren Sie Ihre Hausbank und schildern Sie den Fall. Wir empfehlen die Hausbank persönlich aufzusuchen. Nehmen Sie dazu den aktuellen Bewilligungsbescheid, Kontoauszug und Ihren Personalausweis zum Sachbearbeiter mit. Die Bank kann den Betrag auch in bar auszahlen.
3.) Hartz 4 Empfänger haben gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II einen Rechtsanspruch auf die Zahlung. Bei ausbleibender Zahlung und dadurch entstandenen Schaden geht dieser auf den Träger über.
Der Paragraph 33 definiert den Übergang von Ansprüchen an Dritte im zweiten Sozialgesetzbuch.
- Zum § 33 SGB II
Der Paragrapgh 41 definiert den Zeitraum des Anspruchs. Insbesondere die Vorauszahlung der Leistung, weshalb diese dem Empfänger zum Monatsanfang zur Grundsicherung zur Verfügung stehen muss.
- Zum § 41 SGB II
4.) Falls auf Dauer die Zahlung der Leistungen trotz berechtigtem Anspruch durch einen Bewilligungsbescheid ausbleibt, empfehlen wir umgehend den Weg zum Sozialgericht bzw. Amtsgericht. Dort einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stellen. Das geht auch formlos und mündlich. Man muss darlegen, dass man einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II hat, dass nicht gezahlt wurde und das man mittellos ist und ohne das Geld existenziell bedroht ist. Dazu dienen die letzten Kontoauszüge. Das Sozialgericht wird sich direkt (am selben Tag oder einen Tag später) mit der ARGE in Verbindung setzen. Meist zahlt die Agentur für Arbeit dann sofort. Ansonsten kann das Verfahren auch einmal bis zu 2 oder 3 Wochen dauern. Sollte diese Zeit unüberbrückbar sein, suchen Sie eine Hartz IV Beratungsstelle auf.
Mehr Informationen zu den monatlichen Auszahlungsterminen finden Sie hier.
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