
KURZARBEITERGELD
Was ist das Kurzarbeitergeld?
Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unabsehbares Ereignis (Corona Pandemie) kann Kurzarbeit in Betrieben notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen finanziell ausgeglichen werden. Beschäftigte in Kurzarbeit können die Leistung maximal 12 Monate lang beziehen.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten einen Pauschalbetrag in Höhe von 60 Prozent des Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugdauer beträgt 12 Monate.
Anspruch auf das Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Besondere Merkmale des KUG auf einen Blick:
- Das KUG wird ab Bewilligung bis zu 12 Monate gezahlt.
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.