Das Zweite Sozialgesetzbuch – SGB II
Im SGB II sind die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts geregelt.
Das SGB II wird seit 1. Januar 2005 als Rechtsgrundlage angewendet und umfasst im wesentlichen das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welche in Anlehnung an Peter Hartz auch als sogenannte Hartz 4 / Hartz IV-Gesetze bezeichnet werden. Dieser wurde im Jahr 2002 durch die Bundesregierung nach einem vorangegangenen Vermittlungsskandal beauftragt, die arbeitsmarktbezogenen Sozialgesetze zu reformieren. Das SGB II regelt seitdem die berufliche und finanzielle Förderung von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, insofern diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Neben strukturellen Änderungen besteht die wesentliche Neuerung darin, dass Arbeitslose nach dem SGB II zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe erhielten, welche sich nach der Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes richtete und das Arbeitslosengeld II die Arbeitslosenhilfe ersetzte. Das Arbeitslosengeld II wird im Grunde ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt und umfasst einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Durch einen Weiterbewilligungsantrag werden die Leistungen um jeweils 12 Monate verlängert.
Nachfolgend finden Sie das SGB II mit den einzelnen Paragrafen.