Das Zweite Sozialgesetzbuch

Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im allgemeinen Sprachgebrauch als Hartz IV-Gesetz bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt; jedoch umfasst ein Bewilligungszeitraum regelmäßig 6 Monate (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate).


§ 44k SGB II – Stellenbewirtschaftung
§ 44g SGB II – Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
§ 40a SGB II – Erstattungsanspruch
§ 31a SGB II – Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
§ 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe
§ 66 SGB II – Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 1 SGB II – Aufgabe und Ziel der Grundsicherung
§ 79 SGB II – Achtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 78 SGB II – Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
§ 77 SGB II – Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen
§ 76 SGB II – Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 75 SGB II – Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7, des § 44d und des § 51b
§ 73 SGB II – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
§ 72 SGB II – Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze