§ 73 SGB II – Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2009 beginnen.