Bis 600 Euro Zuschuss: Bonus für Sachleistungen auch mit Bürgergeld

Tausende Bürgergeld-Empfänger können jetzt von steuerfreiem Zuschuss in Form vom Sachleistungen bis zu 600 Euro profitieren! Dieser Bonus ist jedoch nicht für jeden und bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

In Zeiten steigender Inflation und explodierender Lebenshaltungskosten sind steuerfreie Zuschüsse  eine willkommene Unterstützung für viele Menschen, insbesondere für Geringverdiener.

Als Entlastungsmaßnahme hat die Regierung einen besonderen Bonus gewährt: Bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern beispielsweise eine Inflationsausgleichsprämie bis zu 3000 Euro gewähren. Diese Prämie kann nicht jeder Arbeitgeber leisten. 

Hier sind sogenannte steuerfreie Sachleistungen, durch die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bestimmte Vorteile zukommen lassen können, eine Alternative. Ob diese Vorteile auch für Bürgergeld-Bezieher greifen, klären wir in diesem Artikel.

Was sind die steuerfreien Boni als Sachleistungen?

Steuerfreie Sachleistungen sind Zuschüsse, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewähren kann, aber nicht muss. Für steuerfreie Sachleistungen fallen keine Steuern oder Sozialabgaben an. 

Diese Leistungen umfassen geldwerte Vorteile sowie bestimmte Sachgüter und können vom Dienstwagen für private Fahrten über Essensgutscheinen bis hin zu Gutscheinen für Fitnessstudio, Kino oder Restaurants reichen. 

Achtung: Der maximalen Bonus pro Monat 50 Euro 

Übersteigt der Wert der steuerlichen Vorteile den Betrag von 50 Euro monatlich, wird die Leistung dem steuerpflichtigen Einkommen zugeordnet und es werden Steuern und Sozialabgaben erhoben. 

600 Euro steuerfreie Sachleistungen-Bonus jährlich auch mit Bürgergeld?

Wie bereits erklärt, wird der steuerfreie Sachleistung-Bonus ausschließlich von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gewährt. Das bedeutet, dass in einigen Fällen auch Bürgergeld-Empfänger für diesen Bonus berechtigt sein können, jedoch nicht alle.

Bürgergeld-Bezieher, die ausschließlich von Bürgergeld leben, können nicht von steuerfreien Sachleistungen profitieren, da sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Diese Bürgergeld-Empfänger könnten den 600 Euro Bonus erhalten

Arbeitnehmer, die sich in einem regulären Beschäftigungsverhältnis befinden, deren Gehalt aber zum Leben nicht ausreicht und die mit Bürgergeld aufstocken, werden als Aufstocker bezeichnet. Da sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, sind sie zum Erhalt steuerfreier Sachleistungen berechtigt.

Kurz gesagt: Arbeitgeber können Bürgergeld-Aufstocker steuerfreie Sachleistungen bis zu 600 Euro gewähren. 

Wird die steuerfreie Sachleistung auf das Bürgergeld angerechnet?

Die Bonuszahlung wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Eine Anrechnung würde dem Sinn und Zweck der steuerfreien Sachleistung widersprechen, denn der Bürgergeld-Bezieher müsste ggf. mit einer Kürzung des Bürgergeldes rechnen.

Diese Regeln gelten beim steuerlichen Bonus als Sachleistungen

Die steuerfreien Sachleistungen müssen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt werden und einen direkten Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Die Gewährung steuerfreier Sachleistungen erfolgt auf freiwilliger Basis durch den Arbeitgeber. Die Höhe der Leistung muss angemessen sein.

Keine Barauszahlung

Die Sachleistungen dürfen nicht bar abgegolten werden. Sie müssen als Waren oder Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

Vorsicht Falle

Je mehr ein Gutschein dem Zahlungsmittel Geld ähnelt, desto wahrscheinlicher wird er nicht als steuerfreie Sachleistung anerkannt. Ein Amazon-Gutschein wird bspw. nicht als steuerfreie Sachleistung anerkannt, sondern gilt als Barlohn und ist als solcher nicht steuerfrei.

Fazit: 600 Euro Sachleistung-Bonus auch mit Bürgergeld

Bürgergeld- Aufstocker können steuerfreie Sachleistungen erhalten, ohne dass sich dies auf das Bürgergeld auswirkt. Zugleich helfen steuerfreie Sachleistungen, in wirtschaftlich unsicheren Zeiten die steigende finanzielle Belastung zu lindern. Zugleich ist eine Zuwendung vonseiten des Arbeitgebers ein Zeichen der Wertschätzung für den Mitarbeiter. Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass Gutscheine Sachleistungen darstellen.

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