Bürgergeld Auszahlung – Alle Auszahlungstermine für 2024

Auf dieser Seite finden Sie die monatlichen Auszahlungstermine der Bürgergeld-Bezüge von Januar bis Dezember und weitere Informationen zur Auszahlung der Grundsicherungsleistung.

Häufig gestellte Fragen zur Auszahlung: Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt? Wann kommt das Bürgergeld diesen Monat? An welchem Tag ist das Bürgergeld auf dem Konto? Kommt das Bürgergeld diesen Monat früher? Um welche Uhrzeit wird das Bürgergeld überwiesen?

Je nach Kalendermonat steht Bürgergeld-Empfängern das Geld an unterschiedlichen Tagen zur Verfügung. An welchen Tagen die Bürgergeld-Bezüge auf das Konto überwiesen werden sowie weitere Informationen zur Auszahlung der Grundsicherung, erfahren Sie hier.

Wie wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Geld wird immer (spätestens) am letzten Werktag im aktuellen Monat gebucht und sollte dann auf dem Konto sein. Am Ersten eines neuen Monats muss es zur Verfügung stehen – § 41 SGB II und § 42 SGB II.

Sollte das Geld nicht am Ersten des Monats zur Verfügung stehen, sollte das Problem unverzüglich mit dem Jobcenter besprochen werden. Das Problem kann auch bei der Bank liegen und sollte hierzu in Betracht gezogen werden. Das Jobcenter gibt darüber Auskunft, wann das Geld zur Gutschrift ( Valuta ) angewiesen wurde. Die meisten Banken haben pro Tag mehrere Buchungsläufe, wodurch es durchaus zu unterschiedlichen Zahlungseingängen kommen kann.

Die Auszahlung des Bürgergeldes auf das Konto ist an keine Uhrzeit gebunden.

Auszahlung des Bürgergeldes auf das Girokonto

In der Regel wird das Bürgergeld auf das Bankkonto ausgezahlt. Die Banken sind dazu angehalten, Girokonten für jeden Bürger zur Verfügung zu stellen. Allerdings können Ausnahmen durch „besonderen Gründe im Einzelfall“ von den Banken geltend gemacht werden.

Um Geld ausgezahlt zu bekommen, müssen Bürgergeld-Empfänger Kontoinhaber oder bei einem gemeinsamen Konto zugangsberechtigter Mitinhaber sein. Überweisungen werden ab 10 Euro getätigt.

Bürgergeld: Buchungstag und Wertstellung

Der Buchungstag ist der Tag, an dem das Geld bei der Bank eingeht. Absender und Kostenträger ist die Bundesbank. Diese weist Zahlungsaufträge i.d.R. immer um den 21. – 22. eines Monats an. Das Geld wird also rechtzeitig an die Banken überwiesen. Je nach Kreditinstitut ist der Tag erst auf dem Auszug sichtbar, wenn die Wertstellung erfolgt ist. Hinweis: Der Buchungstag ist nicht der Tag der Auszahlung an leistungsberechtigte Bürgergeld-Empfänger.

Der Tag der Wertstellung wird vom Absender – der Bundesbank – festgelegt. Die Bank bucht die Leistung zu diesem Tag und gibt sie auf dem Konto frei. Daraufhin steht Bürgergeld-Empfängern das Geld zur Verfügung.

Ist ein Konto für die Auszahlung Pflicht?

Nein. Es ist für die Bearbeitung und Entgegennahme der Leistungen am einfachsten. Das Geld wird in der Regel bargeldlos an anspruchsberechtigte Personen überwiesen.

Falls keine Möglichkeit besteht, das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen zu bekommen, gelten die folgenden Ausführungen zur Barauszahlung:

Ist eine Barauszahlung möglich?

Haben Bürgergeld-Empfänger kein eigenes Konto bei einer Bank oder einem Kreditinstitut, wird die Geldleistung durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ zur Verfügung gestellt. Diese können Empfangsberechtigte sich oder eine beglaubigte Person bei allen Auszahlungsstellen der Deutschen Post sowie der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen.

Durch die Barauszahlung entstehen jedoch pauschale Kosten von 2,85 Euro, welche vom jeweiligen Auszahlungsbetrag abgezogen werden.

Ausnahme: Kann die dauerhaft erfolglose Eröffnung eines Bankkontos nachgewiesen werden, müssen die Pauschalen Kosten nicht bezahlt werden.

Je nach Höhe des Auszahlungsbetrages werden Gebühren bei der Auszahlungsstelle für eine Barauszahlung fällig. Auf die Auszahlungsgebühren haben die Träger keinen Einfluss und sie lauten wie folgt:

Auszahlungsbetrag Auszahlungsgebühr
bis 50 € 3,50 €
von 50 € bis 250 € 4,00 €
von 250 € bis 500 € 5,00 €
von 500 € bis 1.000 € 6,00 €
von 1.000 € bis 1.500 € 7,50 €

Gesetzliche Leistungspflicht bei Barauszahlungen von Leistungen:

Auf die Auszahlung des Bürgergeldes  haben Bedürftige gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II einen Rechtsanspruch.

Laut. § 41 SGB I i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist der Anspruch auf das Bürgergeld am ersten Tag des Monats fällig. § 42 S. 1 SGB II sieht zwar im Regelfall eine Auszahlung auf ein Bankkonto vor, verbietet jedoch keine Barauszahlung, im Gegenteil: § 42 S. 2 SGB II sieht ausdrücklich auch eine Barauszahlung vor. Weigerungen von Sachbearbeitern mit der Begründung, dies ginge nicht oder das dürfe man nicht, sind also reine Schutzbehauptungen oder interne Arbeitsanweisungen die rechtswidrig sind. Anspruch besteht dabei gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II auf die volle Leistung, nicht nur auf einen Teilbetrag oder einen Vorschuss.

Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Bürgergeld wird immer im Voraus geleistet. Die Wertstellung des Bürgergeldes erfolgt dabei an unterschiedlichen Tagen zum Ende eines Monats. An diesen Tagen steht Bürgergeld-Empfängern das Geld auf dem Konto oder durch eine Barauszahlung an der Kasse zur Verfügung.

Die monatlich wechselnden Auszahlungstermine werden maßgeblich durch Feiertage und Wochenenden beeinflusst. Grundsätzlich haben alle anspruchsberechtigten Bürgergeld-Empfänger einen gesetzlichen Anspruch auf die Vorauszahlung der Grundsicherungsleistung, sodass das Geld zum Monatsersten zur Verfügung stehen muss.

Monatliche Auszahlungstermine für das Bürgergeld mit Bezugsmonat und Wochentage

FÜR MONAT TERMINE* WOCHENTAG
Januar 2024 29.12.2023 Freitag
Februar 2024 31.01.2024 Mittwoch
März 2024 29.02.2024 Donnerstag
April 2024 29.03.2024 Freitag
Mai 2024 30.04.2024 Dienstag
Juni 2024 31.05.2024 Freitag
Juli 2024 28.06.2024 Freitag
August 2024 31.07.2024 Mittwoch
September 2024 30.08.2024 Freitag
Oktober 2024 30.09.2024 Montag
November 2024 30./31.10.2024* Donnerstag
Dezember 2024 29.11.2024 Freitag
Januar 2025 31.12.2024 Dienstag

*Die Auszahlung erfolgt in Bundesländern mit Feiertag am Werktag davor.

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Ab wann ist das Bürgergeld auf Deinem Konto verfügbar?

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Wenn man trotz Anspruch kein Bürgergeld erhalten hat

Unsere Tips bei ausbleibender Zahlung des Bürgergeldes:

1.) Wir empfehlen die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der Agentur für Arbeit. Es ist Ratsam neben dem telefonischen Kontakt auch eine Email / Postbrief mit dem Vermerk der ausstehenden Zahlung zu senden, da Bürgergeld-Empfänger Ihre Meldepflicht so besser nachweisen können.

2.) Kontaktieren Sie Ihre Hausbank und schildern Sie den Fall. Wir empfehlen die Hausbank persönlich aufzusuchen. Nehmen Sie dazu den aktuellen Bewilligungsbescheid, Kontoauszug und Ihren Personalausweis zum Sachbearbeiter mit. Die Bank kann den Betrag auch in bar auszahlen.

3.) Bürgergeld-Empfänger haben gemäß § 38 SGB I i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II einen Rechtsanspruch auf die Zahlung. Bei ausbleibender Zahlung und dadurch entstandenen Schaden geht dieser auf den Träger über.
Der Paragraph 33 definiert den Übergang von Ansprüchen an Dritte im zweiten Sozialgesetzbuch. Zum § 33 SGB II
Der Paragrapgh 41 definiert den Zeitraum des Anspruchs. Insbesondere die Vorauszahlung der Leistung, weshalb diese dem Empfänger zum Monatsanfang zur Grundsicherung zur Verfügung stehen muss. Zum § 41 SGB II

4.) Falls auf Dauer die Zahlung der Leistungen trotz berechtigtem Anspruch durch einen Bewilligungsbescheid ausbleibt, empfehlen wir umgehend den Weg zum Sozialgericht bzw. Amtsgericht. Dort einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung stellen. Das geht auch formlos und mündlich. Man muss darlegen, dass man einen Anspruch auf das Bürgergeld hat, dass nicht gezahlt wurde und das man mittellos ist und ohne das Geld existenziell bedroht ist. Dazu dienen die letzten Kontoauszüge. Das Sozialgericht wird sich direkt (am selben Tag oder einen Tag später) mit der ARGE in Verbindung setzen. Meist zahlt die Agentur für Arbeit dann sofort. Ansonsten kann das Verfahren auch einmal bis zu 2 oder 3 Wochen dauern. Sollte diese Zeit unüberbrückbar sein, suchen Sie eine Bürgergeld-Beratungsstelle auf.

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