Bürgergeld Anspruch
Bürgergeld ist die neue Grundsicherungsleistung und die größte Sozialleistungsreform in Deutschland. Das Bürgergeld ersetzt ab dem 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.
Das Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Bürgergeld und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.
Am 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt und der Regelsatz für die Grundsicherungsleistung angehoben. Für alleinstehende Bürgergeld-Empfänger erhöht sich der monatliche Regelbedarf im Vergleich zum Hartz-IV-Regelsatz um 53 Euro von 449 € auf aktuell 502 €. Für volljährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhöhen sich die Leistungen von 404 € auf 451 €. Nichterwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern wohnen, erhalten ab Januar 402 € statt 360 €. Auch die Regelsätze für Kinder aus Bürgergeld-Haushälten wurde angehoben. Kleinkinder von 0 bis 6 Jahre erhalten künftig 318 € statt 285 €, Kinder von 6 bis 13 Jahre 348 € statt 311 € und Jugendliche von 14 bis 18 Jahre jetzt 420 € statt zuvor 376 €.
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Häufig gestellte Fragen zum Bürgergeld
Das Bürgergeld bekommen die Menschen, die entweder kein oder ein zu geringes Einkommen haben. Wird das Existenzminimum nicht erreicht, besteht Anspruch auf Bürgergeld.
Bürgergeld muss im zuständigen Jobcenter beantragt werden. Rückwirkende Leistungen werden nicht geleistet, daher sollte der Bürgergeld Antrag so schnell wie möglich eingereicht werden. Dazu ist auch ein formloser Antrag möglich. So können Sie in Ruhe die benötigten Formulare ausfüllen.
Beachten Sie: Ihre Angaben werden nicht gespeichert und die Ergebnisse sind rechtlich nicht bindend.
Bedarf | 2023 |
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Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende | 502 € |
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft | 451 € |
Erwachsene im Haushalt Anderer | 402 € |
Kinder 0 bis 6 Jahre | 318 € |
RL für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre | 348 € |
Kinder 14 bis unter 18 Jahre | 420 € |
Mehr Infos zu den Regel- und Mehrbedarfen.
Unser Tip: Stellen Sie den Antrag so schnell wie möglich. Das geht auch formlos durch einen Termin bei Ihrem jeweiligen Amt. Sie können den Antrag auf Arbeitslosengeld aber schon bei uns downloaden und ausfüllen. Oft treten Fragen bei den Formularen und Anträgen auf, wobei Ihnen die jeweiligen Mitarbeiter der Ämter helfen können.
Wichtig: Wer Änderungen verschweigt, muss mit Rückzahlungen und einem Strafverfahren rechnen. Das macht die Situation für Bürgergeld Empfänger nicht besser. Wer Rechte für Sozialleistungen in Anspruch nimmt hat auch Pflichten.
Beispiel für Berlin: Die Nettokaltmiete (Baujahr 1948–1960) für eine Person darf 277 Euro betragen. Hinzu kommen Betriebskosten, Heizkosten und kaltes Wasser.
Erhält ein Bürgergeld-Empfänger eine einmalige Zahlung in Form von Weihnachtsgeld, wird diese unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge auf die Grundsicherung angerechnet.
Mehr Infos zum Weihnachtsgeld für Hartz 4 Empfänger