Grundsicherung (SGB II) – Antrag stellen, Anspruch berechnen, Auszahlungstermine

Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und unterstützt Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Zur Leistung gehören vor allem Regelbedarf sowie – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wichtig (2026): Das Bürgergeld (seit 01.01.2023) – zuvor Arbeitslosengeld II (ab 01.01.2005, umgangssprachlich „Hartz IV“) – soll 2026 zur Grundsicherung weiterentwickelt und ab 01.07.2026 schrittweise unter dem Namen Grundsicherungsgeld fortgeführt werden.

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Häufige Fragen zur Grundsicherung

1) Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung (SGB II) ist eine staatliche Leistung für Menschen, die erwerbsfähig sind, aber finanziell nicht genug Mittel haben. Sie soll das Existenzminimum sichern. Neben dem Regelbedarf können Unterkunft und Heizung übernommen werden, wenn sie angemessen sind.


2) Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag wird beim zuständigen Jobcenter gestellt. Wichtig: Der Anspruch beginnt in der Regel ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag eingeht. Wenn du noch nicht alle Unterlagen hast, kannst du zunächst einen formlosen Antrag stellen und Dokumente nachreichen.


3) Darf ich eine Begleitperson zum Termin mitnehmen?

Ja. Du darfst eine Person deines Vertrauens als Beistand zum Gespräch im Jobcenter mitnehmen.


4) Wie viel Grundsicherung bekomme ich?

Die Höhe setzt sich meist aus Regelbedarf + Unterkunft/Heizung zusammen. Der genaue Anspruch hängt von Bedarfsgemeinschaft, Einkommen, Vermögen und Wohnort ab.

Zum schnellen Überschlagen nutze den Grundsicherung-Rechner:

Regelbedarfe 2026 (unverändert):

Bedarf2026
Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende563 Euro
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft506 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer451 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre357 Euro
Regelbedarf für Kinder von 6 bis unter 14 Jahre390 Euro
Kinder 14 bis unter 18 Jahre471 Euro

Erfahre mehr über Mehrbedarfe, Sonderfälle und Anwendung: Regelsatz und Regelbedarf.


5) Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören in der Regel der Antragsteller, ein im Haushalt lebender Partner und unverheiratete Kinder unter 25, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können.


6) Ab wann beginnt der Anspruch und wann wird ausgezahlt?

Der Anspruch beginnt grundsätzlich ab dem 1. des Antragsmonats. Die Zahlung erfolgt im Voraus, damit das Geld zum Monatsbeginn zur Verfügung steht. Wenn der Bescheid später kommt, werden fehlende Monate als Nachzahlung ausgeglichen.


7) Wann sind die Auszahlungstermine?

In der Praxis ist die Zahlung oft schon Ende des Vormonats auf dem Konto, spätestens zum Monatsanfang. Monatliche Auszahlungstermine für die Grundsicherung.


8) Was kann ich tun, wenn ich mit dem Bescheid nicht einverstanden bin?

Du kannst Widerspruch einlegen. Wichtig sind Fristen und die richtige Begründung.


9) Wie lange wird Grundsicherung gezahlt?

So lange die Voraussetzungen vorliegen. Auch wer arbeitet, kann Anspruch haben, wenn das Einkommen nicht reicht (Aufstockung).


10) Worauf muss ich als Leistungsbezieher achten?

Melde Änderungen sofort: Einkommen, Vermögen, Umzug, Einzug/Auszug, Familienstand, neue Arbeit, Nebeneinkommen. Sonst drohen Rückforderungen.


11) Wie viel darf ich dazuverdienen?

Arbeit ist erlaubt. Ein Teil des Einkommens bleibt über Freibeträge anrechnungsfrei. Wie viel genau frei bleibt, hängt von der Höhe des Einkommens und deiner Situation ab.


12) Kann ich Grundsicherung bekommen, obwohl ich arbeite?

Ja. Wenn der Bedarf (Regelbedarf + Unterkunft/Heizung) trotz Arbeit nicht gedeckt ist, kann ergänzende Grundsicherung möglich sein.


13) Selbstständig oder Freiberufler – geht das?

Ja. Wenn der Gewinn nicht reicht, kann ein Anspruch bestehen. Bei schwankenden Einnahmen wird häufig vorläufig berechnet und später angepasst.


14) Was passiert, wenn ich Termine verpasse?

Unentschuldigte Terminversäumnisse können zu Leistungsminderungen führen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist entscheidend.


15) Rundfunkbeitrag – kann ich mich befreien lassen?

Mit Leistungsbescheid ist eine Befreiung in der Regel möglich.


16. Werden Bewerbungskosten erstattet?

Bewerbungskosten können übernommen werden, z.B. über Förderungen wie das Vermittlungsbudget. Das ist in der Regel eine Ermessensleistung und hängt vom Jobcenter und dem Einzelfall ab.


17. Wie lange gilt die Bewilligung?

Die Grundsicherung wird häufig für einen begrenzten Zeitraum bewilligt (oft 12 Monate). Vor Ablauf muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden.


18. Darf das Amt bei mir zu Hause erscheinen?

Hausbesuche sind möglich, aber an Voraussetzungen gebunden. Mitarbeiter müssen sich ausweisen, und es gelten Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit. Im Zweifel solltest du dir den Zweck des Besuchs erklären lassen.


19. Muss ich einen 1-Euro-Job annehmen?

Arbeitsgelegenheiten können zugewiesen werden. Ob eine Maßnahme zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine Ablehnung ohne wichtigen Grund kann Folgen haben.


20. Welche Mietkosten werden übernommen und wie groß darf die Wohnung sein?

Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung richten sich nach dem Wohnort, der Haushaltsgröße und den lokalen Richtwerten. Jede Stadt oder Gemeinde hat eigene Vorgaben. Entscheidend ist, was am Wohnort als „angemessen“ gilt.


21. Wird mein Vermieter informiert?

In der Regel wird die Leistung auf das Konto des Leistungsberechtigten überwiesen – der Vermieter erfährt dadurch nicht automatisch, dass Leistungen bezogen werden. In bestimmten Fällen oder auf Wunsch kann die Miete auch direkt an den Vermieter gezahlt werden.


22. Müssen sich Bewohner einer Wohngemeinschaft gegenseitig unterstützen?

Nein. In einer Wohngemeinschaft sind Mitbewohner grundsätzlich nicht gegenseitig unterhaltspflichtig. Entscheidend ist, ob eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.


23. Was passiert mit Guthaben oder Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten?

Guthaben können die Leistung mindern, weil sie als Einkommen berücksichtigt werden können. Nachzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Wenn Zahlungsrückstände drohen, kann auch ein Darlehen möglich sein. Solche Änderungen solltest du dem Jobcenter zeitnah melden.


24. Darf ich in eine neue Wohnung umziehen?

Ein Umzug kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein (z.B. Familienzuwachs, Trennung, Arbeitsaufnahme). Wichtig: Vorher sollte geklärt werden, ob das Jobcenter die Kosten übernimmt und ob eine Zusicherung notwendig ist.


25. Kann ich mich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Ja. Mit dem Leistungsbescheid kann in der Regel eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragt werden.


26. Erhalten Leistungsberechtigte Weihnachtsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht – das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab. Wird Weihnachtsgeld gezahlt, kann es als Einkommen angerechnet werden; dabei können Freibeträge eine Rolle spielen.

 

Zuletzt aktualisiert am: 17.01.2026