Inflationsausgleich auch mit Bürgergeld: Wird der Bonus angerechnet?

Die Inflationsprämie, auch als Inflationsausgleich bekannt, ist eine Maßnahme der deutschen Regierung, um den Auswirkungen steigender Inflation auf die Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro zwischen dem 26. Oktober 2022 und dem 31. Dezember 2024 gewähren, die von Sozialabgaben befreit sind.

In diesem Artikel erklären wir, ob Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf die Inflationsprämie haben und ob sich die Sonderzahlung auf die Berechnung des Bürgergeld-Regelsatzes auswirkt.

Berechtigung für die Inflationsprämie

Der Inflationsbonus ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer. Nicht alle Arbeitnehmer erhalten in der Regel eine Inflationsprämie, und einige erhalten möglicherweise geringere Beträge.

Bisher ist nur für die Beamten sowie für die Berufsgruppen, die von den Verhandlungen über den TVöD, TV-V und TV-Wald betroffen sind, bekommen den Inflationsausgleich im voll.

Nicht alle Empfänger von Bürgergeld haben Anspruch auf die Inflationsprämie, da sie speziell von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter gezahlt wird.

Arbeitslose Personen, die ausschließlich Bürgergeld beziehen, sind nicht berechtigt, diese Prämie zu erhalten. Auch Rentner sind von der Inflationsanpassung ausgeschlossen.

Lese-Tipp: Rentenerhöhung ab Juli 2023. Rentner sollen 300 Euro Inflationsprämie bekommen

Aufstocker mit Bürgergeld

Es gibt eine Gruppe von Bürgergeld-Empfängern, die als Aufstocker bekannt sind, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um sich vollständig selbst zu unterstützen. Sie ergänzen ihr Einkommen mit Bürgergeld. Normalerweise darf das Einkommen aus Beschäftigung nicht monatlich 1000 Euro überschreiten, um berechtigt zu sein, Bürgergeld als zusätzliche finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Möglicherweise fallen die meisten Menschen hier in die Kategorie der Minijobber. Mit anderen Worten: Personen, die bis zu 520 Euro Gehalt pro Monat erhalten, üben eine Minijob-Tätigkeit aus.

Inflationsbonus für Aufstocker

Aufstocker (mit Bürgergeld) können von Arbeitgebern einen Inflationsbonus von bis zu 3.000 Euro erhalten. Eine entscheidende Frage ist jedoch, ob dieser Bonus als Teil ihres regulären Einkommens betrachtet wird und sich dadurch auf ihr gesamtes Bürgergeld auswirkt.

Die Regel der gesonderten Prämie

Laut Informationen des Portals Suedkurier werden Inflationsprämien, die Bürgergeld-Empfänger von ihren Arbeitgebern erhalten, nicht auf den Regelsatz angerechnet.

Um Bürgergeld-Empfänger vor Kürzungen ihrer Leistungen aufgrund dem Inflationsausgleich zu schützen, gilt die Inflationsausgleichsprämie als separate, Sonderzahlung und nicht als Teil des regulären Einkommens. Dadurch können sie die Inflationsprämie voll nutzen, ohne Einschränkungen bei ihren Sozialleistungen befürchten zu müssen.

Freiwillige Zahlung durch den Arbeitgeber

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber freiwillig die Inflationsprämie zahlen können. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, diese Prämie anzubieten, unabhängig davon, ob jemand in Vollzeit arbeitet oder als „Aufstocker“ tätig ist.

Fazit: Inflationsausgleich beim Bürgergeld

Zusammenfassend ist die Inflationsprämie eine Maßnahme, um den Auswirkungen der Inflation auf steigende Kosten entgegenzuwirken. Für Bürgergeldempfänger, die zur Gruppe der „Aufstocker“ gehören, hat die Prämie dank der Regel der gesonderten Zahlung keine negativen Auswirkungen auf ihre Leistungen. Es ist jedoch wichtig, sich daran zu erinnern, dass die Zahlung der Inflationsprämie eine freiwillige Entscheidung der Arbeitgeber ist und nicht verpflichtend. Bleiben Sie informiert und verstehen Sie Ihre Rechte, um diese hilfreiche Maßnahme während Zeiten der Inflation optimal zu nutzen.

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