Familienbonus, Kinder Zuschuss & Co: So bekommen Eltern 2023 mehr Unterstützung

Millionen Familien können noch dieses Jahr von Zuschüssen und Bonus-Zahlungen vom Staat profitieren. Doch welche finanzielle Hilfen gibt es für Familien in 2023?

Familien mit Kindern sind von den aktuellen Preissteigerungen besonders stark betroffen. Doch welche Zuschüsse und Hilfsangebote es im Einzelnen gibt, darüber haben die wenigsten einen Überblick.

In unserem Artikel geben wir eine Orientierungshilfe, welche Zuschüsse und Hilfen den Familien zustehen.

Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Familien 2023

Kindergeld

Für Kinder unter 18 Jahren erhalten Familien Kindergeld in Höhe von jeweils 250 Euro von der Familienkasse. Voraussetzung ist, dass das anspruchsberechtigte Kind dauerhaft im Haushalt der Eltern lebt.

Kinderzuschlag –  250 Bonus-Zuschuss pro Monat für berechtigte Eltern

Anspruchsberechtigt sind Familien mit geringem Einkommen (600 Euro Brutto bei Alleinerziehenden, 900 Euro Brutto bei Paaren). Für die Dauer von 6 Monaten erhalten Eltern monatlich pro Kind 250 Euro von der Familienkasse.

Lesen Sie weiter: 250 Euro Zuschuss für Familien als Bonus zum Kindergeld in 2023 – nur mit Antrag

Mutterschaftsgeld

6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt erhalten pflichtversicherte Mütter Mutterschaftsgeld als Lohnausgleich. Mütter, die arbeiten, aber nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung maximal 210 Euro Mutterschaftsgeld. 

Elterngeld: Bis 1800 Euro pro Monat

Das Basis-Elterngeld wird in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten des Kindes in Höhe von 65 Prozent des vorherigen Einkommens (mindestens 300 Euro, maximal 1.800 Euro pro Monat) als Einkommensersatzleistung gezahlt.

Mit Elterngeld Plus kann die Elternzeit auf 24 bzw. 28 Monate verlängert werden. Bei Eltern in Teilzeit richtet sich die Höhe nach dem Einkommen, bei allen anderen halbiert sich die Höhe, sodass es dann mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro gibt.

Geschwisterbonus

Für den Geschwisterbonus sind Eltern anspruchsberechtigt, in deren Haushalt zusätzlich Geschwisterkinder mit einer Behinderung leben. Während der Basiselterngeld-Zeit sind das 75 Euro bis maximal 180 Euro, während des Bezugs von Elterngeld Plus sind das 37,50 Euro bis maximal 90 Euro im Monat.

Mehrlingszuschlag: 50 Euro monatlicher Bonus

Eltern, die sich über eine Mehrlingsgeburt freuen, wird das Elterngeld nur für eines der Kinder ausbezahlt. Für die anderen Kinder dieser Mehrlingsgeburt erhalten sich pauschal 300 Euro pro Kind und Monat.

Partnerschaftsbonus

Arbeiten beide Eltern nach der Geburt des Kindes in Teilzeit, haben sie für 2, 3 oder auch 4 Monate Anspruch auf den Partnerschaftsbonus. Das bedeutet, dass diese Elternpaare länger Elterngeld beziehen können.

Unterhaltsvorschuss

In Höhe des Mindestunterhalts wird getrennt Lebenden oder Alleinerziehenden ein Unterhaltsvorschuss gewährt, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterstützung nicht nachkommt. Für Kinder bis 6 Jahren gibt es 187 Euro, Kinder bis 12 erhalten 252 Euro und Kinder bis 18 Jahren haben Anspruch auf 338 Euro.

Zuschüsse für Familien auf Länderebene

  1. Landeserziehungsgeld: Nur in Sachsen haben Eltern die Möglichkeit, im Anschluss an die Elterngeld-Zahlungen Landeserziehungsgeld zu beantragen. Für das erste Kind werden 150 Euro, für das zweite 200 Euro und ab dem dritten jeweils 300 Euro monatlich gezahlt, allerdings nur bis maximal zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes.
  2. Familiengeld: Im Freistaat Bayern können Eltern im Anschluss an das Elterngeld Familiengeld beantragen. Für Kinder von 1 bis 3 Jahren werden hier 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro monatlich gezahlt. 
  3. Urlaubszuschuss: Familien mit geringem Einkommen können auf Bundesländer-Ebene einen Zuschuss für den Familienurlaub beantragen. In der Regel wird dieser in Form einer vergünstigten Reisekostenpauschale gewährt, kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

Steuerliche Vorteile und Bonus für Familien

    1. Kinderzulagen bei Riester-Rente: Haben sich Eltern für die private Altersvorsorge Riester-Rente entschieden, erhalten sie eine Kinderzulage von 185 Euro pro Jahr und Kind. Bei Kindern, die ab 2008 geboren wurden, gibt es 300 Euro Kinderzulage pro Jahr.
    2. Mehrbedarf-Zuschuss: Alleinerziehende mit Kind, Schwangere oder Familienmitglieder, die aus medizinischen Gründen auf eine Spezialnahrung oder therapeutische Geräte angewiesen sind, haben Anspruch auf einen Mehrbedarf-Zuschuss. Die Höhe hängt vom tatsächlichen Bedarf und vom Einkommen ab.
    3. Eigentumsförderung: Statt Baukindergeld können Familien nun über die KfW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 240.000 Euro aufnehmen, sofern sie ein Haus klimafreundlich bauen.
    4. Homeoffice-Pauschale: Für Eltern, die im Homeoffice arbeiten, können bei der Steuererklärung Werbungskosten in Höhe von 6 Euro pro Tag steuerlich geltend machen. Diese Werbekostenpauschale ist jedoch auf 210 Tage jährlich begrenzt.
    5. Pflegeunterstützungsgeld: Wird innerhalb der Familie ein Angehöriger gepflegt, kann der Pflegende sich für bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen und dafür Lohnersatzleistungen beantragen. Überwiegend wird das im Krankheitsfall eines Kindes beansprucht und wird von der Krankenkasse bezahlt.
    6. BAföG: Bei einem geringen Familieneinkommen haben Schüler von Fachschulen  und Studierende einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form von BAföG. Die Höhe ist jedoch abhängig vom Einkommen der Eltern, der Höchstbetrag liegt derzeit bei 934 Euro.
    7. BAB: Beginnen Kinder eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf, haben sie Anspruch auf Berufs-Ausbildungs-Beihilfe in Höhe von maximal 781 Euro. Allerdings nur dann, wenn sie ihre Berufsausbildung in einer weiter entfernten Ausbildungsstätte absolvieren und dadurch nicht mehr bei den Eltern wohnen können.
    8. Bildungs- und Teilhabe-Zuschuss: Anspruchsberechtigt sind Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. In diesem Hilfspaket sind unter anderem Kostenübernahmen von Schüler-Tickets, Lernförderung oder Mittagsverpflegung sowie Finanzhilfen von 174 Euro pro Jahr und Kind für Schulbedarf und 15 Euro pro Monat und Kind für Sportvereine oder Musikschulen enthalten.

Familien mit einem besonders geringen Einkommen können zusätzlich Bürgergeld, Wohngeld und andere Zuschüsse für Geringverdiener beantragen. 

Finanzielle Hilfen für Familien durch Wohlfahrtsverbände

Die Wohlfahrtsverbände wie AWO, Diakonie, Caritas, DRK oder der Paritätische Verband unterstützen Familien ebenfalls. Insbesondere sozial schwache Familien können hier unter anderem von folgenden Hilfsangebote profitieren:

  • Angebote der Tafel
  • Mittagstisch
  • Kleiderkammern
  • Schuldnerberatungen

Fazit: Aktuelle Zuschüsse und Hilfen für Familien 2023

Familien sind derzeit besonders oft von den finanziellen Herausforderungen unserer Zeit betroffen. Damit daraus keine dauerhafte Notsituation entsteht, gibt es zahlreiche Zuschüsse und Hilfen für Familien, die den Geldbeutel entlasten .

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