250 Euro Kinder Zuschuss im Oktober: Millionen Famillien bekommen noch das Geld

Der nächste Zuschuss steht für Millionen bevor: Familien bekommen bald die nächste 250 Euro Auszahlung pro Kind. Doch wann wird das Kindergeld im Oktober ausgezahlt und was müssen Empfänger von Wohngeld, Bürgergeld und Rente beachten?

Kindergeld 2023: Höhe, Auszahlungstermine und Anspruch

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für viele Familien in Deutschland. Anspruch darauf haben in der Regel Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihre leiblichen Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Im Jahr 2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Der Auszahlungstermin variiert jedoch je nach Endziffer der Kindergeldnummer. Das Kindergeld wird monatlich von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

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Wann wird das Kindergeld im Oktober 2023 ausgezahlt?

Die genauen Auszahlungstermine für das Kindergeld werden jährlich von der Familienkasse veröffentlicht. Für Oktober 2021 sahen die Termine, basierend auf der Kindergeldnummer-Endziffer, wie folgt aus:

  • Endziffer 0: Donnerstag, 05. Oktober 2023
  • Endziffer 1: Freitag, 06. Oktober 2023
  • Endziffer 2: Montag, 09. Oktober 2023
  • Endziffer 3: Mittwoch, 11. Oktober 2023
  • Endziffer 4: Donnerstag, 12. Oktober 2023
  • Endziffer 5: Freitag, 13. Oktober 2023
  • Endziffer 6: Dienstag, 17. Oktober 2023
  • Endziffer 7: Mittwoch, 18. Oktober 2023
  • Endziffer 8: Donnerstag, 19. Oktober 2023
  • Endziffer 9: Freitag, 20. Oktober 2023

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich bei diesen Terminen um geplante Überweisungsdaten handelt. Das bedeutet, dass das Kindergeld an diesen Tagen von der Familienkasse überwiesen wird. Je nach Bank kann es jedoch ein oder zwei Werktage dauern, bis das Geld auf dem Konto des Empfängers eingeht.

Wenn Sie Ihr Kindergeld nicht erhalten haben, sollten Sie sich direkt an die Familienkasse wenden. Es kann verschiedene Gründe für Verzögerungen geben, beispielsweise Änderungen in Ihren persönlichen Daten, die noch nicht verarbeitet wurden, oder technische Probleme bei der Überweisung.

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Wird das Kindergeld auf Wohngeld angerechnet?

Das Kindergeld wird als Einkommen beim Wohngeld berücksichtigt. Das bedeutet, dass es den Anspruch auf Wohngeld potenziell reduzieren kann, da das gesamte Einkommen der Familie bei der Berechnung des Wohngeldes betrachtet wird.

Wird das Kindergeld auf Bürgergeld angerechnet?

Beim Bürgergeld wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Allerdings wird es direkt vom Bedarf des Kindes abgezogen, für das das Kindergeld gezahlt wird.

Das bedeutet konkret: Erhält eine Familie Bürgergeld und zusätzlich Kindergeld, dann wird dieses Kindergeld vom theoretischen Bürgergeld -Bedarf des jeweiligen Kindes abgezogen. Das Kindergeld mindert also den Bürgergeld -Regelsatz.

Wird das Kindergeld auf die Rente angerechnet?

Das Kindergeld hat in der Regel keinen Einfluss auf die Rentenzahlungen. Es wird nicht als Einkommen bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Allerdings gibt es Situationen, in denen Kinder, die noch Kindergeld beziehen, auch Anspruch auf eine Waisenrente haben könnten. In solchen Fällen kann es zu Überschneidungen oder Anrechnungen kommen, weshalb es empfehlenswert ist, sich individuell beraten zu lassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Kindergeld zwar als Einkommen bei einigen Sozialleistungen angerechnet wird, dies aber von der Art der Leistung abhängt. Bei Unklarheiten oder spezifischen Situationen sollte man sich immer an die entsprechenden Behörden oder Beratungsstellen wenden, um genaue Informationen zu erhalten und mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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