Das steckt im Entlastungspaket #3 – Alle Infos

Im Kanzleramt wurde eine Einigung erzielt. Die Spitzen der Ampelkoalition haben sich am Sonntag, dem 4. September, auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt, um den Bürgern zu helfen, die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland besser zu bewältigen. Besonders Geringverdiener und Hartz IV-Empfänger (künftige Bürgergeld-Empfänger) sollen vom dritten und neuen Entlastungspaket profitieren.

Bundeskanzler Olaf Scholz verkündet zum Entlastungspaket #3: „Unser Land steht vor einer schweren Zeit. Das gehört zur Wahrheit in diesen Tagen und diese Wahrheit muss ausgesprochen werden. Mir ist sehr bewusst, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sehr viele Sorgen machen um ihre Zukunft, große Sorgen über die hohen Preise von Strom und Gas und die gestiegenen Kosten für die Lebenshaltung.“

Das neue Entlastungspaket soll einen Umfang von 65 Milliarden Euro haben.

Das steckt im dritten Entlastungspaket:

  • Rentnerinnen und Rentner sollen eine einmalige Entlastungszahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. Studierende sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Wann können Rentner oder Studenten mit der zusätzlichen Einmalzahlung rechnen? Diese beiden Gruppen werden die Zahlungen voraussichtlich am 1. Dezember erhalten.
  • Gute Nachrichten für Eltern mit Kindern im Haushalt! Das Kindergeld in Deutschland wird ebenfalls erhöht. Für das erste und zweite Kind in einer Familie gibt es 18 Euro mehr pro Monat. Wann können Eltern mit der neuen Erhöhung des Kindergeldes rechnen? Der Unterhalt für Eltern wird voraussichtlich am 1. Januar 2023 erhöht. Neben der Erhöhung des Grundbetrages des Kindergeldes wird auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro pro Monat angehoben.
  • Auch das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2023 angepasst. Es heißt, dass das Wohngeld dann dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponenten enthalten wird. Außerdem wird es eine einmalige Sonderzahlung geben, die sich an den steigenden Heizkosten orientiert. Wohngeldempfänger erhalten für die Heizperiode von September bis Dezember 2022: 1-Personen-Haushalte erhalten 415 Euro, 2-Personen-Haushalte: 540 Euro, bei mehreren Personen in einem Haushalt erhöht sich dieser Betrag mit jeder Person um 100 Euro.
  • Hartz IV wird umgewandelt und in Bürgergeld umbenannt. Voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres soll die Regelleistung für Bürgergeld-Empfänger erhöht werden. Die genaue Höhe steht noch nicht fest, aber es ist davon auszugehen, dass Bürgergeld Empfänger (derzeit Hartz IV Empfänger) ab Anfang 2023 mit einer Erhöhung der monatlichen Unterstützung rechnen können und die Sozialleistungen etwa 500 Euro betragen sollen.
  • Aufgrund der Inflation und um Steuererhöhungen zu vermeiden, wird es Richtwerte für den Einkommensteuertarif geben, die Anfang 2023 angepasst werden sollen.
  • Künftig wird es einen niedrigeren, gedeckelten Preis für den Grundstromverbrauch geben. Für zusätzlichen Stromverbrauch, der über den Grundtarif hinausgeht, wird der Preis nicht gedeckelt.
  • Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas. Bis März 2024 (einschließlich) wird die Mehrwertsteuer auf Gas auf 7 % (anstelle der derzeitigen 19 %) gesenkt. Dieser niedrigere Mehrwertsteuersatz für Gas wird ab dem 1. Oktober 2022 gelten.
  • Die EEG-Umlage soll ab Januar 2023 abgeschafft werden. Die Stromunternehmen und -versorger müssen die Vorteile an die Kunden weitergeben, indem sie die Umlage abschaffen. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dauerhaft abgeschafft. Stromlieferanten müssen den Wegfall an die Kunden weitergeben, sodass alle Bürger davon profitieren.
  • Mit dem 9-Euro-Ticket ist es nun vorbei. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (52, FDP) will aber eine bundesweite Monatskarte einführen, die zwischen 49 und 69 Euro kosten soll.
  • Unverändert bleibt: Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wird weiterhin mit einem ermäßigten Satz von 7 % erhoben. Die Sonderregelungen für Kurzarbeiter bleiben bestehen. Der Spitzenausgleich für Gas und Energie gilt weiterhin für ein Jahr.
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