Mit diesem Grundsicherungsgeld-Rechner ermittelst du schnell und unkompliziert deinen voraussichtlichen Anspruch für 2026. Das Tool berücksichtigt die aktuellen Regelbedarfe, mögliche Mehrbedarfe sowie deine individuellen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) abzüglich anrechenbarer Einkommen.
Hinweis: Diese Berechnung dient der ersten Orientierung und hilft dir bei der Vorbereitung auf deinen Antrag. Sie ersetzt jedoch keine offizielle Prüfung durch das Jobcenter.
Was der Rechner für dich leistet
Unser Tool unterstützt dich dabei, Transparenz in die komplexe Gesetzgebung zu bringen. Er ist ideal für dich, wenn du wissen willst:
- Wie hoch dein monatlicher Auszahlungsbetrag voraussichtlich sein wird.
- Welchen Teil deines Einkommens (z. B. aus einem Minijob) du behalten darfst (Freibeträge).
- Wie sich deine Miete und Heizkosten auf die Gesamtförderung auswirken.
Checkliste: Diese Angaben solltest du bereithalten
Für ein präzises Ergebnis sind folgende Daten hilfreich:
- Haushaltsgröße: Wer gehört zu deiner Bedarfsgemeinschaft (Partner, Kinder)?
- Wohnkosten: Aktuelle Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten laut Mietvertrag oder letzter Abrechnung.
- Einkommen: Dein Netto-Verdienst sowie weitere Einnahmen wie Kindergeld oder Unterhalt.
- Besonderheiten: Liegen Mehrbedarfe vor (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehend oder kostenintensive Ernährung)?
Regelbedarfe 2026 (Aktueller Stand)
Für das Jahr 2026 ist im Rahmen der Reform eine Nullrunde vorgesehen. Die folgenden Beträge bilden die Basis der Berechnung:
| Persönliche Situation | Regelbedarf 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 € |
| Erwachsene im Haushalt anderer (u. 25 Jahre) | 451 € |
| Jugendliche (14 bis 17 Jahre) | 471 € |
| Kinder (6 bis 13 Jahre) | 390 € |
| Kinder (0 bis 5 Jahre) | 357 € |
Häufige Fragen (FAQ)
Warum weicht das Jobcenter-Ergebnis manchmal ab?
Das liegt meist an den angemessenen Wohnkosten (KdU). Jede Kommune legt eigene Obergrenzen fest, was eine Wohnung kosten darf. Zudem werden Freibeträge bei schwankendem Einkommen vom Amt individuell geprüft.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Sobald du merkst, dass dein Einkommen nicht ausreicht. Der Anspruch gilt in der Regel rückwirkend zum 1. des Monats, in dem du den Antrag (auch formlos) gestellt hast.
Muss ich Ersparnisse zuerst aufbrauchen?
Mit der Reform 2026 gelten beim Grundsicherungsgeld strengere Regeln für die Vermögensprüfung als zuvor beim Bürgergeld. Es gibt jedoch weiterhin Schonvermögen, das geschützt ist.
Nächste Schritte
- Notiere dir dein Rechner-Ergebnis für das Gespräch beim Jobcenter.
- Prüfe unsere Anleitung zur Antragstellung, um Fehler zu vermeiden.
- Solltest du weitere Fragen haben, schau in unseren aktuellen Zahlungskalender.
Quelle und weitere Infos: grundsicherungsgeld.de