Zum 1. Januar 2023 wurde aus Hartz IV das Bürgergeld. Gleichzeitig stiegen die Regelbedarfe deutlich. Für Alleinstehende erhöhte sich der monatliche Betrag beispielsweise von 449 Euro im Jahr 2022 auf 502 Euro im Jahr 2023.
Mit dem historischen Vergleichsrechner kannst du nachvollziehen, wie sich der monatliche Regelbedarf eines Haushalts beim Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld verändert hat. Der Rechner stellt die letzten Hartz-IV-Werte von 2022 den ersten Bürgergeld-Werten von 2023 gegenüber.
Letztes Hartz-IV-Jahr: 2022
Start Bürgergeld: 1. Januar 2023
Regelbedarf Alleinstehende: 449 € → 502 €
Verglichen wird: monatlicher Regelbedarf
Nicht enthalten: Miete, Heizung, Mehrbedarfe und Einkommen
Historischer Rechner: Hartz IV 2022 mit Bürgergeld 2023 vergleichen
Wähle die Zusammensetzung des Haushalts aus. Der Rechner stellt anschließend den monatlichen Regelbedarf 2022 dem Regelbedarf 2023 gegenüber.
449 €
Regelbedarf pro Monat
502 €
Regelbedarf pro Monat
+53 €
+11,8 %
Der Rechner vergleicht ausschließlich die pauschalierten Regelbedarfe. Er stellt keinen vollständigen historischen Leistungsanspruch dar.
Was berechnet der historische Rechner?
Das Tool vergleicht bewusst nur einen Bestandteil der damaligen Leistungen: den monatlichen Regelbedarf.
Für jede im Rechner ausgewählte Person wird der entsprechende Betrag aus dem Jahr 2022 und dem Jahr 2023 angesetzt. Anschließend werden die Werte des Haushalts addiert und die Veränderung in Euro und Prozent ausgegeben.
Dadurch lässt sich unmittelbar erkennen, wie sich allein der Regelbedarf durch den Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld verändert hat.
Was der Rechner ausdrücklich nicht berechnet
Ein tatsächlicher Hartz-IV- oder Bürgergeld-Anspruch bestand nicht nur aus dem Regelbedarf. Deshalb wäre es irreführend, die hier ausgegebene Summe als damaligen Auszahlungsbetrag zu bezeichnen.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere:
- Kosten für Unterkunft und Heizung,
- Mehrbedarfe, beispielsweise bei Alleinerziehung oder Schwangerschaft,
- Einkommen und die dazugehörigen Freibeträge,
- Vermögen,
- einmalige Bedarfe und
- weitere Besonderheiten des jeweiligen Leistungsfalls.
Der Rechner ist deshalb ein historischer Regelbedarfsvergleich und kein vollständiger Anspruchsrechner.
Die Beträge hinter dem Rechner
Für den Vergleich werden die letzten Hartz-IV-Regelbedarfe des Jahres 2022 und die ersten Bürgergeld-Regelbedarfe ab Januar 2023 verwendet.
| Regelbedarfsstufe | Hartz IV 2022 | Bürgergeld 2023 | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 € | 502 € | +53 € |
| Stufe 2 volljährige Partner, je Person | 404 € | 451 € | +47 € |
| Stufe 3 sonstige Volljährige in den gesetzlich vorgesehenen Fällen | 360 € | 402 € | +42 € |
| Stufe 4 Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 376 € | 420 € | +44 € |
| Stufe 5 Kinder 6 bis 13 Jahre | 311 € | 348 € | +37 € |
| Stufe 6 Kinder 0 bis 5 Jahre | 285 € | 318 € | +33 € |
Wie wurde der Hartz-IV-Anspruch grundsätzlich berechnet?
Schon bei Hartz IV war der Regelsatz nur ein Teil der gesamten Berechnung. Vereinfacht ließ sich der Bedarf eines Haushalts so darstellen:
Regelbedarf
+ Mehrbedarfe
+ anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung
= Gesamtbedarf
− zu berücksichtigendes Einkommen
= möglicher Leistungsanspruch
Die tatsächliche Berechnung war im Einzelfall komplexer. Beispielsweise galten für Erwerbseinkommen Freibeträge, und auch bei Vermögen sowie verschiedenen Einkommensarten bestanden besondere Regeln.
Der historische Rechner oben isoliert deshalb bewusst nur den Regelbedarf. So lässt sich der Effekt des Jahreswechsels 2022/2023 klar erkennen, ohne einen vollständigen historischen Bescheid simulieren zu wollen.
Was änderte sich mit dem Bürgergeld bei der Berechnung?
Der deutlich höhere Regelbedarf war eine der unmittelbar sichtbaren Änderungen zum 1. Januar 2023. Das Bürgergeld-Gesetz veränderte jedoch noch weitere Teile des SGB II.
Höhere Regelbedarfe
Alle sechs Regelbedarfsstufen wurden angehoben. Für Alleinstehende stieg der Betrag von 449 auf 502 Euro. Auch bei Partnern, Jugendlichen und Kindern erhöhten sich die monatlichen Beträge deutlich.
Neue Fortschreibung der Regelbedarfe
Mit der Bürgergeld-Reform wurde das Verfahren zur Fortschreibung der Regelbedarfe ergänzt. Ziel war es, aktuelle Preisentwicklungen bei der jährlichen Anpassung zeitnäher zu berücksichtigen.
Karenzzeit bei der Unterkunft
Mit dem Bürgergeld wurde außerdem eine Karenzzeit für die Angemessenheit der Unterkunft eingeführt. Dadurch unterschieden sich neue Bürgergeld-Fälle auch außerhalb des eigentlichen Regelbedarfs teilweise von der vorherigen Hartz-IV-Rechtslage.
Neue Regeln beim Vermögen
Auch die Vermögensprüfung wurde zum Bürgergeldstart verändert. Gerade bei Neuanträgen konnte sich deshalb nicht nur der höhere Regelbedarf, sondern auch die geänderte Behandlung des Vermögens auf den Leistungsbezug auswirken.
Was blieb von Hartz IV beim Bürgergeld bestehen?
Trotz der Reform wurde das Berechnungssystem nicht vollständig neu aufgebaut.
- Das SGB II blieb die zentrale Rechtsgrundlage.
- Die Jobcenter blieben für die Leistungen zuständig.
- Die sechs Regelbedarfsstufen bestanden fort.
- Die Bedarfsgemeinschaft blieb für die Berechnung wichtig.
- Unterkunft und Heizung wurden weiterhin gesondert vom Regelbedarf betrachtet.
- Mehrbedarfe konnten weiterhin zusätzlich berücksichtigt werden.
- Einkommen und Vermögen spielten weiterhin eine Rolle bei der Prüfung des Leistungsanspruchs.
Auch an der Berechnung lässt sich deshalb gut erkennen: Bürgergeld war eine umfassende Reform des bestehenden SGB-II-Systems und nicht der Aufbau eines vollständig unabhängigen Leistungssystems.
Drei Beispiele: Hartz IV 2022 und Bürgergeld 2023
Alleinstehende Person
Hartz IV 2022: 449 €
Bürgergeld 2023: 502 €
Unterschied: +53 € pro Monat
Paar ohne Kinder
Bei zwei volljährigen Partnern galt jeweils die Regelbedarfsstufe 2.
Hartz IV 2022: 2 × 404 € = 808 €
Bürgergeld 2023: 2 × 451 € = 902 €
Unterschied: +94 € pro Monat
Alleinerziehende Person mit einem achtjährigen Kind
Hartz IV 2022: 449 € + 311 € = 760 €
Bürgergeld 2023: 502 € + 348 € = 850 €
Unterschied: +90 € pro Monat
Bei diesem Beispiel wird ausschließlich der Regelbedarf verglichen. Ein möglicher Mehrbedarf für Alleinerziehende sowie Unterkunftskosten und Einkommen sind nicht enthalten.
Regelsatz, Regelbedarf und tatsächlicher Anspruch sind nicht dasselbe
Gerade bei historischen Angaben wird häufig verkürzt von einem „Hartz-IV-Satz“ oder „Bürgergeld-Satz“ gesprochen. Gemeint ist damit meistens der Regelbedarf.
Der tatsächliche Anspruch eines Haushalts konnte jedoch deutlich davon abweichen. Anerkannte Unterkunftskosten und Mehrbedarfe konnten den Bedarf erhöhen; Einkommen konnte den auszuzahlenden Leistungsbetrag wiederum reduzieren.
Eine ausführliche Einordnung der Regelbedarfe beim Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld findest du auf der H4A-Seite zu Regelsatz und Regelbedarf 2022/2023.
Warum ein heutiger Rechner andere Ergebnisse liefert
Die Werte dieses Rechners sind bewusst auf den historischen Übergang von 2022 zu 2023 eingefroren. Danach wurden die Regelbedarfe und weitere Vorschriften des SGB II erneut geändert.
Ein Ergebnis aus diesem historischen Vergleich darf deshalb nicht für einen heutigen Leistungsanspruch verwendet werden.
Letztes Jahr mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld.
Neue Leistungsbezeichnung und deutlich höhere Regelbedarfe.
Erneut reformierte Rechtslage innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Wofür der historische Vergleich heute noch nützlich ist
Ein Vergleich der damaligen Werte kann bei älteren Bescheiden, Nachzahlungen, Rückforderungen oder Gerichtsverfahren hilfreich sein. Er zeigt außerdem sehr anschaulich, welche unmittelbare finanzielle Veränderung mit dem Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld verbunden war.
Hartz4Antrag.de dokumentiert den Rechner deshalb nicht als aktuelles Leistungswerkzeug, sondern als Teil der Geschichte des früheren Hartz-IV-Systems und seiner Reform zum Bürgergeld.
