Bürgergeld 2023: Das wird im Januar und Juli eingeführt!

2022 war auch ein schwieriges politisches Jahr, wenn es um die Reform der Sozialleistung in Deutschland geht. Ende November wurde nach langer Zeit endlich eine Einigung, der sogenannte Kompromissbeschluss, über die Zukunft des Bürgergeldes (die neue Reform von Hartz IV) erzielt.

Da der Startschuss für das Bürgergeld erst relativ spät im Jahr 2022 fiel und somit wenig Spielraum für administrative Vorbereitungen blieb, wird die Umsetzung des neuen Sozialleistungssystems in zwei Schritten erfolgen.

Die Neuerung des Arbeitslosengeld II soll vielversprechende Veränderungen in das deutsche Sozialleistungssystem bringen und darauf abzielen, Menschen die Möglichkeit zu geben, eine mittel- & langfristige Arbeitsmöglichkeit zu finden, anstatt kurzfristige Minijobs.

In diesem Artikel erfahren Sie, wann die beiden Phasen des Bürgergeldes umgesetzt werden und welche wichtigen Regelungen mit den beiden Schritten jeweils in Kraft treten.

Bürgergeldregelung ab 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten sofort folgende Regelungen:

Goodbye, Hartz IV!

Das Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt) wird offiziell umgestellt und das neue Sozialleistungssystem in Deutschland wird jetzt auch offiziell Bürgergeld genannt.

Neue Regelsätze

Eine von vielen Änderungen ist, dass das Bürgergeld eine Erhöhung der monatlichen Sozialleistungen um etwa 50 Euro für verschiedene Regelbedarfsstufen mit sich bringt.

Damit sollen die Empfänger von Sozialleistungen in die Lage versetzt werden, die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser zu verkraften.

So kann zum Beispiel ein Alleinstehender, der Sozialleistungen erhält, ab dem 1. Januar 2023 mit 502 Euro monatlicher Unterstützung rechnen.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie sich die monatlichen Beträge der Sozialleistungen für verschiedene Regelbedarfsstufen erhöhen werden.

Hinweis: Mit diesem Bürgergeld-Rechner kann man die Höhe des Bürgergeldes ermitteln und sich vorab bereits einen besseren Überblick zu den kommenden Bürgergeld-Leistungen und den Möglichkeiten verschaffen.

Persönliche Vermögensfreibeträge

Für Neuanträge, die ab Januar 2023 gestellt werden, ändern sich im Vergleich zu Hartz IV vor allem zwei Dinge: die Karenzeit und der Sparer-Freibetrag.

Die Karenzzeit

Die Karenzzeit beim Bürgergeld wird ein Jahr betragen. Während des ersten Jahres, in dem Sozialleistungen bezogen werden, haben persönliche Ersparnisse und Vermögen bis zu einer bestimmten Grenze keinen Einfluss auf Höhe und Anspruch des Bürgergeldes oder die jeweiligen monatlichen Sozialleistungen, auf die man Anspruch hat.

Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass während des ersten Jahres (12 Monate) nach der Antragstellung nicht geprüft wird, ob die Wohnverhältnisse angemessen sind oder nicht.

Die Wartezeit von 12 Monaten gilt auch für das persönliche Vermögen und die Ersparnisse.

Freibeträge für Vermögen und Ersparnisse

Während der ersten 12 Monate des Sozialhilfebezugs bleiben persönliche Ersparnisse und Vermögenswerte bis zu 40 000 Euro für eine Einzelperson und bis zu 15 000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied unangetastet. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber in dieser Zeit nicht von einer Person vorsieht, ihre Ersparnisse zur Deckung von Ausgaben zu verwenden.

Sanktionen

Für Personen, die ihre Pflichten in Bezug auf das Bürgergeld verletzen, wird es keine Schonfrist geben. Wer es also versäumt, sich beim Jobcenter zu melden oder eine zumutbare Arbeitsgelegenheit anzunehmen, kann auch ab dem 1. Januar 2023 sofort sanktioniert werden.

Wie schwerwiegend die Sanktionen für einen Bürgergeldbezieher sind, hängt von der Art des Fehlverhaltens und von der Anzahl der Pflichtverletzungen ab. Mit anderen Worten: Je öfter eine Person für schuldig befunden wird, desto stärker werden ihre monatlichen Sozialleistungen gekürzt, und die Dauer der Leistungskürzung nimmt proportional zu.

Weitere Informationen über die Schwere der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger finden Sie in diesem Artikel.

Bürgergeld Antrag für Hartz IV-Empfänger

Wichtig zu erwähnen ist, dass derzeitige Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV, bzw. ALG II) keinen neuen Antrag stellen müssen und ab 01.01.2023 automatisch in das Bürgergeldsystem überführt werden

Hinweis: Wenn Ihr Anspruch auf Sozialleistungen durch einen neuen Antrag verlängert werden soll, müssen Sie dies auch mit der Bürgergeld-Einführung weiterhin tun.

Bürgergeld: Änderungen ab 1. Juli 2023

In der zweiten Umsetzungsphase des Bürgergeldes sollen vielversprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Menschen den Weg zurück ins Berufsleben zu erleichtern.

Erhöhte Einkommensfreibeträge

Wie zuvor erwähnt, soll das Bürgergeld Menschen helfen, eine dauerhafte Beschäftigung zu finden. Daher wird die Höhe des Einkommens, das man mit dem Bürgergeld behalten kann, ab Juli 2023 angehoben.

Konkret werden die Verdienstfreibeträge auf der Ebene der Midi-Jobs von 20% auf 30% erhöht.

Unterstützung für Ausbildung

Kürzere Berufsausbildungsmöglichkeiten

Um einen schnelleren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll es für Bürgergeld-Empfänger in bestimmten Bereichen möglich sein, ihre Berufsausbildung in nur 2 statt 3 Jahren abzuschließen.

+150 Euro monatliche Zahlungen

Das Bürgergeld soll Menschen unterstützen, die sich aktiv um eine stabile berufliche Entwicklung bemühen. Deshalb erhalten diejenigen, die eine berufsqualifizierende Ausbildung machen, monatlich mehr Geld. Für diejenigen, die dazulernen, sind daher 150 Euro zusätzlich zum normalen Bürgergeldsatz vorgesehen.

Zusätzliche Wertschätzung für bestandene Prüfungen: Wer eine Zwischen- und Abschlussprüfung besteht, soll zukünftig zusätzlich zum regulären Bürgergeld eine Bonuszahlung erhalten.

Bonuszahlungen für weitere Kurse

Diejenigen, die ihre beruflichen Fähigkeiten weiter ausbauen wollen und an 8-wöchigen Kursen teilnehmen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen, erhalten weiterhin einen Lernbonus. Diese Personen erhalten monatlich 75 Euro zusätzlich zum regulären Bürgergeld.

Kooperation mit dem Jobcenter

Einer der Schwerpunkte des Bürgergeldes ist es, den Menschen ein kooperatives und unterstützendes Umfeld zu bieten.

So wird es voraussichtlich ab Juli Kooperationspläne zwischen Jobcenter-Mitarbeitern und Bürgergeld-Empfängern geben, um letzteren den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.

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