Bürgergeld: Grünes Licht für die neue HARTZ IV Reform

Die neue HARTZ IV-Reform ist beschlossen!

Wie Bundeskanzler Olaf Scholz heute, am 14. September 2022 auf Twitter mitteilte, hat sich das Bundeskabinett auf einen Entwurf zum Bürgergeld geeinigt. Damit gibt die Ampelkoalition grünes Licht für die größte HARTZ IV-Reform seit der Einführung der Sozialleistung im Jahr 2002: genannt Bürgergeld.

Der Entwurf sieht vor, dass die Reform Anfang 2023 in Kraft treten soll und Hartz IV durch das neue Bürgergeld ersetzt wird.

Das Wichtigste zum Bürgergeld auf einen Blick:

  • Lockerung der bestehenden Sanktionen
  • Vermögen und Miete
  • Erhöhung des Regelsatzes

Bürgergeld: Lockerungen von Hartz IV Sanktionen

Bisher gab es Sanktionen, wenn Leistungsempfänger bei der Arbeitssuche nicht kooperativ mit dem Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur waren.

Mit der HARTZ IV-Reform zum Bürgergeld soll auch der Druck auf die Arbeitssuchenden gesenkt werden. Stattdessen soll die Weiterbildung stärker gefördert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Außerdem sollen Arbeitsuchende nicht mehr mit Sanktionen bestraft werden, wenn sie innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Bezug von Bürgergeld ein Stellenangebot ablehnen.
Anstatt Leistungsempfänger mit Sanktionen unter Druck zu setzen, damit sie einen Arbeitsplatz finden, soll dies nun durch positive Beeinflussung gefördert werden. Zudem ist eine Weiterbildungsprämie in Höhe von etwa 150 Euro geplant.

Bürgergeld: Vermögen und Miete

Der neue Entwurf zum Bürgergeld sieht zudem vor, dass Ersparnisse und Vermögen unangetastet bleiben. Selbst wenn eine Person Bürgelgeld bezieht, bleibt das Vermögen und Ersparnisse für zwei Jahren unangetastet, wenn diese bis zu 60.000 Euro betragen.
Auch die Kosten für eine Wohnung werden für 2 Jahre (24 Monate) nach Beantragung des Bürgelgeldes übernommen, selbst wenn die aktuelle Wohnfläche des Leistungsempfängers als zu groß angesehen wird.
Wichtig: Nach 24 Monaten werden das Vermögen und die Wohnfläche neu bewertet, sofern die Person weiterhin Bürgergeld erhält.

Wie viel Bürgergeld gibt es?

Die Regelleistung soll für Alleinstehende um rund 50 Euro pro Monat höher sein, als die Regelbedarfsstufen für Hartz IV Empfänger vorsehen. Dies bedeutet, dass der Basis-Bürgelgeldbetrag mit Einführung 502 Euro pro Monat betragen wird. Für junge Menschen soll das Bürgergeld 420 Euro pro Monat betragen.

Ab wann gilt der neue Regelsatz für das Bürgergeld?

Der neue Bürgelgeld-Regelbedarf wird voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft treten.

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