Grundsicherung Rechner (SGB II) – Anspruch 2026 berechnen

Mit diesem Rechner kannst du deinen möglichen Anspruch auf Grundsicherung (SGB II) schnell überschlagen. Dabei werden Regelbedarf, Mehrbedarfe sowie Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) und anrechenbares Einkommen inklusive Freibeträge berücksichtigt.

Hinweis: Die Berechnung ist eine Orientierung und ersetzt keine Entscheidung des Jobcenters.

Kurz erklärt: Was der Rechner kann (und was nicht)

Der Rechner hilft dir, wenn du wissen willst:

  • ob und in welcher Größenordnung ein Anspruch möglich ist
  • wie sich Einkommen (z.B. Minijob/Teilzeit) auf den Anspruch auswirkt
  • welchen Einfluss Miete und Heizkosten haben

Der Rechner ersetzt nicht:

  • die genaue Prüfung des Jobcenters
  • die lokalen Angemessenheitsgrenzen für Miete (KdU)
  • Sonderfälle (z.B. bestimmte Einmalzahlungen, komplizierte Selbstständigkeit, besondere Haushaltskonstellationen)

Welche Angaben du bereithalten solltest

Damit das Ergebnis möglichst realistisch wird, helfen diese Daten:

  • Haushalt/Bedarfsgemeinschaft: Wer lebt mit dir zusammen (Partner, Kinder, weitere Personen)?
  • Wohnkosten: Warmmiete oder Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten
  • Einkommen: Art des Einkommens (Job, Minijob, Selbstständig), monatlicher Betrag, ggf. Schwankungen
  • Weitere Zahlungen: Kindergeld, Unterhalt, sonstige regelmäßige Einnahmen
  • Mehrbedarfe: z.B. Alleinerziehend, Schwangerschaft, dezentrales Warmwasser, besondere Ernährung (falls relevant)

Tipp: Wenn du deine Miete nicht genau aufschlüsseln kannst, starte mit der Warmmiete und passe später nach.


So wird grob gerechnet (einfach erklärt)

Der Rechner folgt der typischen Logik der Leistungsberechnung:

  1. Regelbedarf je Person nach Regelbedarfsstufe
  2. plus ggf. Mehrbedarfe (wenn Voraussetzungen vorliegen)
  3. plus Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) (angemessen je Wohnort)
  4. minus anrechenbares Einkommen (nach Abzug von Freibeträgen)
  5. ergibt den voraussichtlichen Monatsanspruch (Orientierungswert)

Wichtig: Gerade bei den Unterkunftskosten entscheidet oft die Frage, was am Wohnort als “angemessen” gilt.


Regelbedarfe 2026 (monatlich)

Bedarf Betrag 2026
Alleinstehende und Alleinerziehende 563 Euro
Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person) 506 Euro
Volljährige ohne eigenen Haushalt (z.B. im Haushalt anderer) 451 Euro
Jugendliche 14 bis 17 Jahre 471 Euro
Kinder 6 bis 13 Jahre 390 Euro
Kinder 0 bis 5 Jahre 357 Euro

Mehr erfahren: Regelsatz und Regelbedarf (Details + Mehrbedarfe)


Häufige Gründe, warum Ergebnisse abweichen können

Auch wenn du alles korrekt einträgst, kann das Jobcenter am Ende anders rechnen. Typische Gründe:

1) Angemessene Miete (KdU)

Jobcenter übernehmen Unterkunftskosten nur in angemessener Höhe. Diese Grenze ist je Stadt/Region und Haushaltsgröße unterschiedlich.

2) Einkommen ist nicht gleich Einkommen

Ein Teil deines Einkommens bleibt über Freibeträge anrechnungsfrei. Bei Minijobs, wechselnden Schichten, Einmalzahlungen oder Selbstständigkeit kann die Anrechnung komplizierter werden.

3) Bedarfsgemeinschaft richtig einordnen

Ob jemand zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann den Anspruch stark verändern – besonders bei Partnern, Kindern unter 25 und WGs.

4) Mehrbedarfe werden oft vergessen

Alleinerziehend, Schwangerschaft, dezentrales Warmwasser oder eine medizinisch notwendige Ernährung können den Anspruch erhöhen – aber nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


FAQ – Häufige Fragen zum Grundsicherung Rechner

Wie genau ist der Rechner?

Er liefert eine Orientierung. Je genauer deine Angaben und je passender die KdU-Grenzen für deinen Wohnort, desto näher ist das Ergebnis an der Praxis.

Kann ich trotz Arbeit Anspruch haben?

Ja. Wenn dein Einkommen den Gesamtbedarf (Regelbedarf + Mehrbedarfe + Unterkunft/Heizung) nicht deckt, kann eine Aufstockung möglich sein.

Zählt Kindergeld als Einkommen?

In vielen Fällen ja, es wird innerhalb des Haushalts berücksichtigt. Das kann den Anspruch mindern oder innerhalb der Familie verschieben.

Ab wann gilt der Anspruch, wenn ich jetzt beantrage?

In der Regel ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag beim Jobcenter eingeht.

Mehr erfahren: Grundsicherung Antrag stellen (Schritt-für-Schritt)

Wann wird ausgezahlt?

Die Leistung wird in der Regel im Voraus gezahlt, damit sie zu Monatsbeginn verfügbar ist.

Mehr erfahren: Auszahlungstermine (Zahlungskalender)


Nächste Schritte (wenn du Anspruch vermutest)

  1. Ergebnis speichern oder notieren
  2. Unterlagen zusammentragen (Miete, Einkommen, Kontoauszüge je nach Fall)
  3. Antrag stellen – notfalls fristwahrend/kurz, Unterlagen später nachreichen

Datenschutz und Hinweis

Deine Angaben werden hier nicht dauerhaft gespeichert. Das Ergebnis ist unverbindlich und dient nur zur Orientierung. Maßgeblich ist immer die individuelle Prüfung durch das zuständige Jobcenter.

Zuletzt aktualisiert am: 17.01.2026