Der Bundestag hat heute mit großer Mehrheit dem geänderten Gesetzentwurf zum Bürgergeld zugestimmt, der auf einem Kompromissbeschluss zwischen der Ampelkoalition und der CDU/CSU beruht. Nun hat heute Nachmittag auch der Bundesratsausschuss sein Votum abgegeben: Damit ist der Weg frei und das Bürgergeld kann kommen! Eine kurze Zusammenfassung der Änderungen, die das Bürgergeld mit sich bringen wird, finden Sie weiter unten.
Es ist amtlich: Das bisherige System des Arbeitslosengeldes Hartz IV wird Anfang nächsten Jahres durch das Bürgergeld ersetzt. Oder mit anderen Worten: Hartz IV ist tot, es lebe das Bürgergeld!
Ab dem neuen Jahr werden Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, mehr Geld auf ihrem Konto vorfinden. Denn der Regelsatz der Sozialleistungen steigt um 53 Euro auf 502 Euro für Einzelpersonen. Auch Partner, Kinder und junge Erwachsene sollen von einer Erhöhung der finanziellen Unterstützung durch den Staat profitieren.
Mehr Geld ist aber nicht alles, was das Bürgergeld bringen soll. Das neue Sozialsystem hat das Ziel, Anreize für Menschen zu schaffen, eine langfristige Beschäftigung zu finden und nicht nur schnelle Jobs. So sind Bonuszahlungen für Bürgergeld-Empfänger geplant, die sich weiterbilden und fortbilden. Außerdem steigt mit dem Bürgergeld auch der Freibetrag für Zuverdienste. Ein persönliches Vermögen von bis zu 40.000 Euro ändert nichts daran, dass eine Person für die Dauer von einem Jahr Bürgergeld beziehen kann.
Die Karenzzeit von 6 Monaten wurde jedoch aufgehoben, was bedeutet, dass Sanktionen wegen Nichteinhaltung der Vorgaben des Jobcenters sofort verhängt werden können. Welche Sanktionen bei Pflichtverletzungen drohen, erfahren Sie hier.