Damit Studierende die steigenden Kosten für Strom und andere Lebenshaltungskosten besser auffangen können, hat die Ampelkoalition eine Einmalzahlung als Entlastung geplant. Studenten und Berufsschüler sollen dafür 200 Euro im Winter 2022/2023 von der Bundesregierung erhalten.
Insgesamt sind 680 Millionen Euro für die Förderung von Studierenden eingeplant. Sie sind nach den Rentnern und Arbeitnehmern die dritte Gruppe, die direkt eine finanzielle Unterstützung zur Deckung ihrer Ausgaben erhält – mehr Informationen über die Bonuszahlung, die Rentner und Arbeitnehmer von der Regierung erhalten, lesen Sie hier.
Wer hat Anspruch auf den Studentenbonus? Reguläre Studenten, Studenten an technischen Einrichtungen und Studierende, die für Berufsausbildungsprogramme eingeschrieben sind, haben alle Anspruch auf die einmalige Zahlung, wenn sie am Stichtag 1. Dezember 2022 einen Studentenstatus haben.
Es wird geschätzt, dass etwa 3,5 Millionen junge Menschen davon profitieren werden.
Wie werden Studenten die Energie-Einmalzahlung erhalten? Es wird davon ausgegangen, dass Studierende die Bonuszahlung über eine Online-Plattform beantragen können, die jedoch noch in der Entwicklung ist. Die offizielle Bekanntgabe wird frühestens für den 21. Dezember erwartet, da dann eine Sitzung des Bundestages geplant ist.
Zählt die Bonuszahlung für Studenten als Einkommen? Laut Angaben der Bundesregierung ist die 200-Euro-Bonuszahlung für Studierende nicht steuerpflichtig.
Übrigens: Junge Menschen, die derzeit Bafög erhalten, sollen auch in diesem Winter 2 Heizkostenzuschüsse (in Höhe von 575 Euro) erhalten.
Sie sind kein Student, brauchen aber trotzdem Hilfe bei der Bezahlung von Gas- und Heizkosten? Lesen Sie hier, ob Sie Anspruch auf Geld vom Staat haben und ein einmaliges Bürgergeld erhalten können.