Entlastungspaket #3 | Hartz IV: Erhöhung des Regelsatzes

Das dritte Entlastungspaket bringt eine gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: eine voraussichtliche Erhöhung des monatlichen Regelsatzes!

Das dritte Entlastungspaket in Deutschland ist beschlossen und wird am Sonntag, den 4. September 2022, eingeführt. 65 Milliarden Euro sollen auf verschiedene Branchen und gesellschaftliche Gruppen verteilt werden, um Bürgern in Deutschland gegen die steigenden Kosten für Lebensmittel, Strom, Gas und Heizung zu helfen.

Um wie viel wird die Hartz IV-Grundleistung steigen?

Die genaue Höhe steht noch nicht fest. Es ist wahrscheinlich, dass der Grundbetrag der Sozialhilfe bei ca. 500 Euro liegen wird.

Wann wird die HARTZ IV-Leistung erhöht?

Ein genaues Datum, wann die HARTZ-IV-Monatsbeträge steigen sollen, wurde im dritten Entlastungspaket nicht genannt. Es ist jedoch zu erwarten, dass es Anfang 2023 zu neuen Änderungen der HARTZ IV-Beträge kommen wird.

Hoffentlich erfahren wir bald genau, wie viel zusätzliches Geld HARTZ IV-Empfänger erhalten werden. In der Zwischenzeit finden Sie alle Maßnahmen des dritten Hilfspakets unter in unserem ausführlichen Artikel: Entlastungspaket #3 – Alle Informationen.

Hinweis: HARTZ IV wird ab dem 01. Januar 2023 in Bürgergeld umbenannt. Damit Sie nach der Umbenennung keine wichtigen Neuigkeiten verpassen, können Sie sich auf dem Infoportal Bürgergeld anmelden, indem Sie hier klicken.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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