Entlastungspaket #3 | Maßnahmen zu Stromkosten

Das dritte Entlastungspaket in Deutschland sieht einige Maßnahmen vor, um den Anstieg der Stromkosten für Haushalte direkt zu bekämpfen.

Hintergrund: Das dritte (und neueste) Entlastungspaket wurde am 4. September 2022 eingeführt. 65 Milliarden Euro sind geplant, um der deutschen Wirtschaft und den normalen Haushalten zu helfen, die Auswirkungen der steigenden Strom-, Heizungs-, Gas- und Lebensmittelkosten zu bewältigen.

Mit dem dritten Entlastungspaket wurden eine Grundversorgung mit einer Strompreisobergrenze und die Abschaffung der EEG-Umlage eingeführt.

Die Strom-Grundverbrauchspreis-Obergrenze

Es ist geplant (ein genaues Datum wurde aber noch nicht genannt), dass es eine Preisobergrenze für den Grundstromverbrauch geben wird. Zu erwarten ist, dass dieser Grundverbrauchspreis zukünftig niedriger sein wird, aber es können derzeit keine Garantien gegeben werden. Es wird jedoch keine Preisobergrenze für den zusätzlichen Stromverbrauch geben, der über den Grundverbrauch hinausgeht.

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Abschaffung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage) ist eine zusätzliche strombezogene Abgabe in Deutschland, die der Finanzierung erneuerbarer Energien dient.

Um die Haushalte jedoch von zusätzlichen Kosten zu entlasten, insbesondere in der kommenden kalten Jahreszeit, in der mit höheren Heiz- und Stromkosten zu rechnen ist, wurde im dritten Entlastungspaket angekündigt, die EEG-Umlage abzuschaffen.

Die Stromkonzerne wiederum sollen die Endkunden von dieser Last befreien.

Wie viel weniger sollen die Haushalte ohne die EEG-Umlage für Strom bezahlen? Für das Jahr 2022 ist die EEG-Umlage auf 3,723 ct/kWh festgesetzt worden. Das bedeutet, dass Sie nach dem Wegfall der EEG-Umlage mit einer Strompreisentlastung rechnen können, die der derzeit gezahlten EEG-Umlage entspricht.

Wann wird die EEG-Umlage abgeschafft? Derzeit wird davon ausgegangen, dass die EEG-Umlage im Januar 2023 abgeschafft wird.

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Neben der Abschaffung der EEG-Umlage und der Deckelung des Grundverbrauchsstrompreises sind weitere Maßnahmen im dritten Entlastungspaket enthalten. Weitere Maßnahmen des dritten Hilfspakets finden Sie in unserem ausführlichen Artikel: Entlastungspaket #3 – Alle Informationen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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