Antrag bis 30.09: 200 Euro Energiepauschale Zuschuss – Auch mit Bürgergeld

Ein Zuschuss von 200 Euro für Energiekosten steht für Berechtigte zur Verfügung, doch die Bewerbungsfrist endet bald! Sobald die Frist endet, werden keine neuen Anträge mehr berücksichtigt und es gibt keine Ausnahmen. Also handeln Sie schnell und verpassen Sie nicht Ihre Chance, diese finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten!

Die deutsche Regierung hat ein Programm eingeführt, um Menschen in Ausbildung mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro zu unterstützen. Dies wurde als Reaktion auf steigende Energiekosten beschlossen und soll dazu beitragen, den finanziellen Druck auf diese Gruppen zu verringern. Die Anträge für die Auszahlungen begannen im März dieses Jahres und enden in einem Monat.

Mehr als 20% der Berechtigten haben den Bonus noch nicht beantragt

Laut Informationen des MDR.de haben mehr als 20% der Berechtigten den Zuschuss noch nicht beantragt. Die Frist läuft bald ab, also stellen Sie sicher, dass Sie sich bewerben, bevor Sie die Chance auf diese 200 Euro verpassen!

Berechtigte Personen müssen den Antrag auf den Zuschuss vor dem 30. September 2023 stellen.

Wer kann den 200 Zuschuss bekommen?

Der Zuschuss gilt für alle, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Als Student offiziell an einer deutschen Universität eingeschrieben sein, bis zum 1. Dezember 2022
  • Teil einer beruflichen Ausbildung sein: Berufsschüler, die bis zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren. Eine zusätzliche Regel zur Berechtigung gilt hier: Berufsschüler müssen eine bestimmte Bildungsqualifikation verfolgen, mit Kursen, die mindestens 2 Jahre dauern.

Studierende und Schüler an privaten Einrichtungen können den Zuschuss ebenfalls beantragen, sofern ihre Ausbildung bis zum 1. Dezember 2022 als gleichwertig zu einer öffentlichen Einrichtung anerkannt war.

Können auch Bürgergeld-Empfänger den Zuschuss beantragen?

Studierende und Berufsschüler in Deutschland sind in der Regel nicht berechtigt, Bürgergeld zu erhalten, da sie bereits BAföG erhalten.

In einigen Fällen können jedoch Studierende und Personen in beruflicher Ausbildung, die keinen Anspruch auf BAföG haben, Bürgergeld erhalten, wenn sie finanzielle Hilfe benötigen.

Diejenigen, die diese Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen und entweder Studierende sind oder in beruflicher Ausbildung stehen, können den Zuschuss von 200 Euro als Bonus für hohe Energiekosten erhalten.

Der Zuschuss von 200 Euro für Strom oder Gas sollte nicht als Einkommen betrachtet werden und sollte daher den Bürgergeld-Regelsatz nicht beeinflussen.

Wie Sie die Bonuszahlung bekommen

1. Zugangscode erhalten

Sie benötigen einen Zugangscode von Ihrer Ausbildungsstätte.

2. Identität bestätigen

Melden Sie sich mit Ihrer BundID an. Sie können Ihre Identität online über Ihren Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel, EU-Identität oder Unionsbürgerkarte oder über Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat bestätigen. Ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App sind für diese Online-Bestätigung erforderlich. Falls Sie keinen Online-Ausweis oder ELSTER haben, stellt Ihnen Ihre Ausbildungsstätte eine PIN zur Verfügung, die Sie verwenden können.

3. Online-Antrag ausfüllen

Geben Sie Ihre Kontodetails an und senden Sie den Antrag online ab.

4. Zahlung erhalten

Nach Genehmigung wird die Zahlung von 200 Euro auf Ihr Konto überwiesen.

Antragsfrist

Der Antrag kann zwischen dem 15. März 2023 und dem 30. September 2023 gestellt werden.

Mehr Informationen über den 200 Euro Energie Zuschuss: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

Fazit: 200 Euro Energiekosten Bonus

Die deutsche Regierung bietet eine einmalige Unterstützung von 200 Euro für Studierende und bestimmte Berufsschüler an. Dies soll besonders jungen Menschen helfen, die Last der steigenden Energiekosten zu mildern. Überprüfen Sie die oben genannten Kriterien, um zu sehen, ob Sie berechtigt sind, und stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens einreichen. Nach Ablauf der Antragsfrist gibt es keine Ausnahmen!

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