Heizkosten-Zuschuss gestartet: Jetzt bis zu 2000 Euro Hilfe beantragen

Ende 2022 kündigte die Bundesregierung eine weitere Maßnahme an, um Haushalte bei der Bewältigung der explodierenden Energiepreise zu unterstützen. Diese Maßnahme, die Ende letzten Jahres eingeführt wurde, sollte den Haushalten bis zu 2000 Euro für ihre Heizkosten erstatten.

Bis heute ist jedoch unklar, wie diese Bonusunterstützung von 2.000 Euro umgesetzt werden soll. Viele Haushalte, die Anspruch auf den Bonus haben, sind ratlos: Wie bekommt man die 2000 Euro für seine Heizkosten? Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Heizkostenzuschuss bis zu 2000 Euro – Wie gehts?

Ab Montag dem 08.05.2023 können Privathaushalte den Extra-Heizkostenzuschuss beantragen und jetzt bis zu 2000 Euro erhalten.

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Alle Haushalte, die bisher mit Öl, Flüssiggas, Holzpellets, Holz-Hackschnitzel, Holzbriketts und Scheitholz geheizt haben, können die zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen. Auch Einzelpersonen können die Erstattung von rückwirkenden Ausgaben beantragen!

Welche Ausgaben kommen für den Heizkostenzuschuss infrage?

Alle Haushalte, die mit den oben genannten Mitteln geheizt haben und denen im Jahr 2022 Mehraufwendungen entstanden sind, können einen einmaligen Pauschalbetrag von bis zu 2000 Euro vom Bund beantragen.

Mehr staatliche Hilfen für alle Haushalte

Privathaushalte, die bisher mit Gas und Fernwärme geheizt haben, haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Diese Haushalte werden derzeit durch eine Preisbremse für Gas und Strom unterstützt. Das bedeutet, dass maximal 80 % ihres Verbrauchs im Jahr 2021 einen bestimmten Höchstpreis haben.

Mehr Informationen über die Preisbremse im Jahr 2023 und wie Sie am effektivsten davon profitieren können, finden Sie hier.

Für Privathaushalte ist es gerade im Hinblick auf die Preisbremse durchaus sinnvoll, die aktuellen Preise der Gas- und Energieanbieter in der eigenen Region zu prüfen. Über das Vergleichsportal Check24 kann man sich stets über die aktuelle Preisentwicklung informieren und den für sich günstigsten Preis für Gas und Strom finden: Jetzt Preise vergleichen und bares Geld sparen

Mit wie viel Geld können Haushalte durch den Heizkostenzuschuss rechnen?

Der Höchstbetrag, den ein Haushalt erhalten kann, liegt bei 2000 Euro, der Mindestbetrag bei 100 Euro.

Welche Ausgaben und Kosten werden berücksichtigt?

Erstattungsfähig sind alle Heizkosten-relevanten Ausgaben für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022

Wie kann man überprüfen, ob man für die finanzielle Unterstützung infrage kommt oder nicht?

Über das Portal Brennstoffhilfe kann man prüfen, ob man förderfähig ist, eine Schätzung der möglichen Erstattungshöhe vornehmen und den Antrag einreichen. Eine Registrierung ist dazu nicht erforderlich.

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf finanzielle Unterstützung benötigt?

Folgende Unterlagen werden benötigt: Kontoauszüge, Feuerstättenbescheinigung/Selbsterklärung, Rechnungen. Hauseigentümer reichen den Antrag selbst ein, während Mieter nicht antragsberechtigt sind, da der Antrag vom Vermieter ausgefüllt werden muss. Der Heizkostenzuschuss soll jedoch von den Vermietern an die Mieter weitergegeben werden.

Wann kann ich die Heizungshilfe beantragen?

Das Heizkosten-Zuschuss-Programm hatte bisher keinen leichten Start: In einigen Bundesländern ist die Beantragung des Zuschusses bereits möglich, während Haushalte in anderen Bundesländern noch etwas länger warten müssen.

Hier ist eine Liste, wann die Anträge für die finanzielle Unterstützung in den verschiedenen Bundesländern geöffnet werden bzw. geöffnet sind:

  • Anträge können ab dem 2. Mai 2023 gestellt werden – Bremen, Hamburg
  • Anträge möglich seit dem 4. Mai 2023 – Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Bewerbungen möglich seit dem 8. Mai 2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thurgau

Das Antragsverfahren ist für folgende Bundesländer noch nicht geöffnet

  • Bewerbungsstart voraussichtlich ab 15. Mai 2023 in Bayern und in Nordrhein-Westfalen
  • Bewerbungsstart in Berlin voraussichtlich spätestens am 30. Juni 2023

Haben Sie Probleme mit den Lebenshaltungskosten? Möglicherweise können Sie bis zu 500 Euro vom Bund erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die einmalige finanzielle Unterstützung beantragen können und ob Sie die Förderkriterien erfüllen.

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