Die steigenden Heizkosten betreffen jeden, aber sie wirken sich unverhältnismäßig stark auf Menschen mit geringem Einkommen aus, da ein höherer Prozentsatz ihres Einkommens für Wohnkosten aufgewendet werden muss. Deshalb wurde der erste Heizkostenzuschuss der Regierung im vergangenen Jahr an die schwächsten sozialen Gruppen verteilt, die am stärksten von der Energiekrise betroffen sind.
Leider steigen die Energiepreise weiter an und viele Haushalte haben immer noch Probleme, ihre Rechnungen zu bezahlen. Deshalb hatte die Regierung angekündigt, dass im November 2022 erneut eine Einmalzahlung für Heizkosten verteilt werden soll.
In diesem Artikel erfahren Sie, wer den zweiten Heizkostenzuschuss erhält und wann er ausbezahlt wird.
Wer bekommt den zweiten Heizkostenzuschuss?
Viele fragen sich, ob sie Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben. Wie bereits erwähnt, richtet sich dieser Zuschuss an soziale Gruppen, die aufgrund eines niedrigen oder unzureichenden Einkommens besonders schutzbedürftig sind. Daher haben nicht alle Bürger automatisch Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss.
Wer hat Anspruch auf die einmalige Unterstützungszahlung?
Personen haben automatisch Anspruch auf die Entlastungszahlung, wenn sie im Zeitraum von September bis Dezember 2022 mindestens einmal Wohngeld oder eine andere Sozialleistung erhalten haben.
Nach Angaben der Bundesregierung wird die zweite Heizkostenpauschale für rund zwei Millionen Menschen zur Verfügung stehen. Im Einzelnen können folgende Gruppen den zweiten Heizkostenzuschuss erhalten
- Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld (Wohngeld Plus ab 2023)
- Familien oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen
- Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen oder Rente
- Studenten und Auszubildende, die BAföG erhalten, oder solche, die eine Berufsausbildungsbeihilfe oder -zulage bekommen
Hinweis: Studenten sollen außerdem eine einmalige Energiepauschale im Jahr 2023 erhalten. Mehr Informationen in diesem Artikel.
Wie viel Geld erhalten die Menschen mit dem zweiten Heizkostenzuschuss?
Der einmalige Heizkostenzuschuss ist nicht für alle gleich. Die genaue Höhe des Zuschusses ist für die verschiedenen soziale Gruppen unterschiedlich. Wie viel Geld ein Haushalt aus dem zweiten Heizkostenzuschuss erhält, hängt unter anderem davon ab, wie viele Personen im Haushalt leben und welche Sozialleistungen sie beziehen.
Für Haushalte, die Wohngeld beziehen, richtet sich der einmalige Zuschuss nach der Anzahl der Personen im Haushalt und liegt zwischen 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt, mit zusätzlichen 100 Euro für jedes weitere Mitglied.
Der Heizkostenzuschuss, den Auszubildende und Studenten erhalten, beträgt 345 Euro.
Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld ein Haushalt mit dem zweiten Heizkostenzuschuss erhalten kann:
Wer hat Anspruch? | Höhe des Zuschusses |
---|---|
Wohngeld-berechtigter 1-Person Haushalt | 415 Euro |
Wohngeld-berechtigter 2-Personen Haushalt | 540 Euro |
Wohngeld-berechtigter 3-Personen Haushalt | 640 Euro |
Wohngeld-berechtigter 4-Personen Haushalt | 740 Euro |
Studenten / Azubis mit Förderung | 345 Euro |
Mehr Informationen über den zweiten Heizkostenzuschuss
Müssen Einzelpersonen den zweiten Heizkostenzuschuss beantragen?
Nach Auskunft der Bundesregierung müssen die Haushalte die Einmalzahlung nicht extra beantragen. Der zweite Heizkostenzuschuss soll automatisch per Überweisung ausgezahlt werden.
Müssen die Haushalte einen Nachweis über die Heizkosten erbringen?
Der zweite Heizkostenzuschuss wird als einmalige Pauschalzahlung gewährt. Daher ist es weder notwendig noch erforderlich, dass die Haushalte Belege wie Heizkosten oder Miete-Ausgaben vorliegen.
Wann wird der zweite Heizkostenzuschuss ausgezahlt?
Der zweite Heizkostenzuschuss wurde Ende November letzten Jahres angekündigt und sollte nach Angaben der Bundesregierung ursprünglich bis Ende 2022 ausgezahlt werden.
Der administrativen Aufwand dahinter verzögert jedoch die Auszahlung, sodass zum jetzigen Zeitpunkt, Mitte Januar, die Gelder des zweiten Heizungszuschusses noch nicht ausgezahlt wurden.
Wann erhalten die Haushalte die zweite Entlastungszahlung? Ein genauer Zeitrahmen kann leider nicht genannt werden. Nach Angaben des Deutschen Städtetages ist es jedoch wahrscheinlich, dass die Bürger den zweiten Heizkostenzuschuss noch in diesem Monat oder Anfang Februar 2023 erhalten werden.
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