Rundfunkbeitrag (GEZ) – Neue Prüfung der Haushalte im Januar 2023

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehemals GEZ) führt einen groß angelegten Abgleich der Meldedaten aller Erwachsenen in Deutschland durch, um festzustellen, welche Wohnungen den geforderten Rundfunkbeitrag noch nicht gezahlt haben. Dieses Verfahren ist trotz regelmäßiger Kritik weiterhin gesetzeskonform.

In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen, die man unbedingt wissen soll, um die doppelte Zahlung der Rundfunkbeträge zu vermeiden!

Was ist der Beitragsservice?

Der Beitragsservice ist eine  Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hervorgegangen ist, welche bis Ende 2012 für den Einzug des Rundfunkbeitrags zuständig war.

Wie hoch ist der aktuelle Rundfunkbeitrag?

Die Höhe des Rundfunkbeitrags im Jahr 2023 beträgt 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Ist der Rundfunkbeitrag eine Pflichtabgabe?

Ja, der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich vorgeschriebene Gebühr, die von allen Haushalten gezahlt werden muss, sofern keine besonderen Umstände dies ausschließen. Mehr zu möglichen Ausnahmen der GEZ Beiträge finden Sie in diesem Artikel weiter unten.

Der Beitragsservice untersucht Haushalte im Jahr 2023

Bürger können ab 10. Januar einen Brief der GEZ erwarten

Dies ist das dritte Mal, dass dieses Verfahren durchgeführt wird, nach den Jahren 2013 und 2018. Im November 2022 erhielt der Beitragsservice von den Einwohnermeldeämtern ausgewählte Daten aller volljährigen Bürger. Ab dem 10. Januar 2023 wird der Beitragsservice damit beginnen, Personen, denen keine für den Rundfunkbeitrag gemeldete Wohnung zugewiesen werden kann, zu kontaktieren und um eine Stellungnahme zu bitten.

Es ist wichtig, so schnell wie möglich zu antworten

Der Beitragsservice bittet um eine rasche Beantwortung seines Schreibens. Um unnötige GEZ Kosten zu vermeiden ist es wichtig, dass diejenigen, die angeschrieben werden, dem Beitragsservice so schnell wie möglich die notwendigen Informationen über ihre Wohnung zur Verfügung stellen. Entweder online oder über das beigefügte Antwortformular.

Was ist, wenn ein Haushalt die GEZ-Gebühr bereits gezahlt hat?

Auch wenn eine Person bereits angemeldet ist und den Beitrag für ihre Wohnung zahlt, ist es wichtig, dass sie sich meldet und ihre Beitragsnummer angibt, damit ihre Daten gelöscht werden können. Wenn eine Person antwortet, dass sie den Beitrag noch nicht bezahlt hat, wird sie vom Beitragsservice registriert.

Wichtig: Wer nicht antwortet, muss möglicherweise erneut zahlen!

Auch wer auf die Briefe nicht antwortet, wird registriert, weil davon ausgegangen wird, dass er die Rundfunkgebühr für seine Wohnung zahlen muss.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht des Rundfunkbetrags?

Ja, in bestimmten Fällen kann ein Haushalt eine Befreiung erhalten und muss dann keinen Beitrag zahlen. Zum Beispiel können Personen, die einen Doppelhaushalt führen, oder Personen, die nicht genug verdienen, von der Fernseh- und Rundfunkgebühr befreit werden.

Was ist, wenn man die GEZ-Gebühr nicht zahlen kann?

Zum Beispiel: Empfänger von Sozialleistungen (Bürgergeld) oder Personen, deren Einkommen nicht hoch genug ist, um sowohl den Lebensunterhalt als auch die zusätzliche Rundfunkgebühr zu bestreiten.

In diesen Fällen ist es wichtig, dass man zeitnah entweder einen formellen Antrag beim Beitragsservice stellt oder ein frei formuliertes Dokument einreicht. (Die Postadresse des Beitragsservice lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln)

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