Teure Stromheizung? Vorteile für Bürgergeld-Empfänger durch Heiz-Gesetz

Bürgergeld-Empfänger stehen unter Strom und heizen auch teilweise damit! Heizen ist teuer geworden und Menschen mit einem niedrigen Einkommen fürchten sich vor der nächsten Nebenkostenabrechnung.

Doch was tun? Die Heizung abschalten und den Winter in der Kälte verbringen? Das ist keine Option. Glücklicherweise kann man in Bezug auf das Bürgergeld und die Stromheizung von einer Regelung profitieren, welche die nächste Abrechnung gar nicht mehr so schlimm aussehen lassen wird.

In unserem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie Ihre Stromkosten beim Heizen geltend machen und was es zu beachten gibt.

Auf diese Weise kann die teure Stromheizung für Menschen mit Bürgergeld ein Vorteil bei der Abrechnung der Heizkosten sein.

Ist Heizen mit Strom sinnvoll?

Vor einigen Jahren hätte man diese Frage verneinen können, da selbst die meisten modernen Stromheizer einen hohen Verbrauch vorweisen und so schon bei geringen Stromkosten zu teuren Rechnungen führen.

Daher wurden von Heizexperten jahrelang die Optionen Gas und Öl empfohlen. Dieser Umstand hat sich in den letzten Jahren aufgrund der allgemein steigenden Heizkosten geändert. Insbesondere Bürgergeld-Empfänger haben nun einen entscheidenden Vorteil, wenn sie mit Strom heizen.

Profitieren Menschen mit Bürgergeld jetzt von der Stromheizung?

In Deutschland sind vor allem Altbauwohnungen mit Nachtspeicheröfen oder elektrischen Radiatoren ausgestattet, sodass den Bewohnern keine Wahl bleibt, als mit Strom zu heizen. Ein Problem kann jedoch genau dann entstehen, wenn der darüber genutzte Strom nicht über einen separaten Zähler läuft.

Das Jobcenter bzw. das Sozialamt ist dann nicht in der Lage, im Detail zu bestimmen, welcher Anteil der Heizkosten übernommen werden kann. Wer Bürgergeld bezieht, kann dann vor einem schwierigen bürokratischen Aufwand stehen.

Das muss jedoch nicht sein, denn Jobcenter oder Sozialamt sind dafür verantwortlich, die Kosten zu berechnen. Dies ist Teil des Amtsermittlungsprinzips und definitiv nicht Ihre Aufgabe.

Wie wird der Stromverbrauch geschätzt?

Die Schätzung der Stromkosten für den Heizvorgang wird entweder anhand der Wattzahl der Heizgeräte oder durch entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen. Es gilt dann, den Stromabschlag mit Abzug des Regelbedarfs zu ermitteln. Die Regelbedarfsanteile für Strom sind in Deutschland aktuell recht gering angesetzt.

Für Alleinstehende beträgt der Anteil derzeit 40,73 Euro. Menschen mit Partner kommen auf einen Anteil von 36,63 Euro. Die Stromrechnung kann nun als Ass im Ärmel verwendet werden, denn aufgrund der geringen Summen beim Regelbedarf übernimmt das Jobcenter teilweise den Strom im Zusammenhang mit der Heizkostenrechnung.

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Stromheizung kann aufgedreht werden – Menschen mit Bürgergeld müssen im Winter nicht frieren

Die teilweise Übernahme der Stromabschläge und natürlich auch der Nachzahlungen ist ein wichtiger Punkt, über den Sie sich unbedingt informieren sollten, wenn Sie Bürgergeld empfangen.

Eine bedeutsame Erkenntnis ist, dass die Furcht vor der nächsten Stromrechnung nicht das Heizverhalten während der kalten Wintermonate beeinflussen muss. Es gibt Möglichkeiten, den benutzten Strom für die Heizgeräte teilweise erstatten zu lassen.

Lassen Sie sich bezüglich der Heizkostenerstattungen genaustens von Ihrem Jobcenter beraten oder nutzen im Streitfall eine rechtliche Beratung, um von einer Erstattung profitieren zu können. Denn jeder Cent von Ihrem Bürgergeld ist gerade im kalten Winter wertvoll.

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