Bürgergeld Auszahlung noch in 2022! ALLE Termine & Regelsätze für 2023

Nach politischen Auseinandersetzungen zwischen der Ampel-Koalition und der CDU/CSU ist die Zukunft des Bürgergeldes im vergangenen Monat endlich geklärt worden. Nun ist es amtlich: Das Bürgergeld wird wie geplant Hartz IV ersetzen und ab 2023 das Sozialleistungssystem in Deutschland reformiert.

Das Bürgergeld wird in 2 Phasen umgesetzt: in der ersten Phase sollen die monatlichen Sozialleistungen aus dem vorangegangenen System (Hartz IV) angepasst werden und in der zweiten Phase, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten wird, sollen mehr Möglichkeiten und Anreize zur Ausbildung und zur Aufnahme einer langfristigen Beschäftigung geschaffen werden.

Da die Hartz-IV-Reform in weniger als einem Monat ansteht, fragen sich viele Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu Recht: Was bedeutet das für mich?

Muss ich Bürgergeld beantragen, wenn ich bereits Hartz IV erhalte?

Wenn Sie schon einmal Hartz IV erhalten haben und aktuell Anspruch auf Sozialleistungen haben, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie weitere Unterlagen einreichen und das Bürgergeld erneut beantragen müssen. Laut Daniel Terzenbach, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit, lautet die Antwort: „Nein“. Wenn Sie Hartz-IV-Empfänger sind, werden Sie automatisch in das System des Bürgergeldes überführt und müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen oder erneut Sozialleistungen beantragen.

Wann wird das Bürgergeld erstmals ausgezahlt?

Mit Einführung des Bürgergeldes ändert sich die Höhe der Sozialleistungen. Die Regelsätze sind um rund 50 Euro höher als noch bei Hartz IV. Der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende beträgt 502 Euro pro Monat anstelle des bisherigen Hartz-IV-Regelsatzes von 449 Euro.

Die Geldleistung wird immer im Voraus gezahlt. Dies bedeutet, dass das Geld für den kommenden Monat am letztmöglichen Tag des Vormonats auf dem Empfangskonto gebucht sein sollte. Beispiel: Die Sozialleistungen für März werden am letzten Tag des Februars ausgezahlt.

Das Bürgergeld beginnt offiziell im Januar 2023, das bedeutet, dass der Monat Januar bereits von den neuen Bürgergeld-Regelsätzen abgedeckt ist! Mit anderen Worten: Ende Dezember erhalten Hartz-IV-Empfänger das erste Mal Bürgergeld und somit bis zu 502 Euro durch das neue Sozialleistungssystem.

Wann das Bürgergeld jeden Monat auf dem Konto ist, finden Sie hier.

Mit der ersten Stufe des Bürgergeldes treten auch die Sanktionen und die Begrenzung der Anspruchsberechtigung aufgrund des persönlichen Vermögens in Kraft.

Mehr Informationen über den Kompromissbeschluss und welche Änderungen das Bürgergeld mit sich bringt, finden Sie in diesem Artikel.

 

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