3000 Euro Prämie auch mit Bürgergeld: Wer profitiert vom Inflations-Bonus?

Tausende Bürgergeld-Empfängern könnten auch Anspruch auf die 3000 Euro Inflationsprämie haben, genauso wie Beamte – Erfahren Sie, ob Sie dazu gehören!

Mit steigender Inflation in Deutschland gibt es eine besondere finanzielle Unterstützung, die Aufsehen erregt: die Inflationsausgleichsprämie, kurz IAP. Was ist das, wer bekommt es und wie funktioniert es? Lassen Sie es uns klären.

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Betrachten Sie die IAP als finanzielle Unterstützung. Um die Auswirkungen der steigenden Inflation entgegenzuwirken, haben Arbeitgeber in Deutschland die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Bonus zu gewähren. Dieser Bonus kann bis zu 3000 Euro betragen und muss bis zum 31. Dezember 2024 gegeben werden. Darüber hinaus werden von dieser Zahlung keine Sozialabgaben abgezogen. Klingt gut, oder?

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Wer hat Anspruch auf den Inflationsausgleich-Bonus?

Hier ist der Haken. Während Vollzeitarbeiter die Chance haben, diesen Bonus zu erhalten, gilt dies nicht für jeden. Insbesondere könnten sich diejenigen, die ein Bürgergeld erhalten (eine Art staatliche Unterstützung für Arbeitslose), fragen, ob sie auch einen Anteil daran haben.

Diese Bürgergeld-Empfänger haben auch Anspruch auf die Inflationsprämie

Die IAP ist eine besondere Leistung, die von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter gegeben wird. Da diejenigen, die Bürgergeld erhalten, nicht arbeiten, kommen sie nicht für diese Zahlung in Frage.

Es gibt jedoch eine besondere Gruppe, die als „Aufstocker“ bezeichnet wird. Dies sind Leute, die arbeiten, aber nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie erhalten daher Bürgergeld zusätzlich zu ihrem regulären Gehalt. Diese Personen haben Glück, da sie die IAP-Bonuszahlung von bis zu 3000 Euro erhalten können, da sie angestellt sind.

Wird die Inflationsprämie auf andere Leistungen angerechnet?

Eine logische Folgefrage wäre – wirkt sich der Erhalt der IAP auf andere staatliche Leistungen, wie das Bürgergeld oder das Wohngeld, aus? Wenn die IAP als reguläres Einkommen gezählt würde, könnte sie das Bürgergeld dieser Empfänger reduzieren. Aber es gibt gute Neuigkeiten!

Die IAP wird nicht als reguläres Einkommen betrachtet. Sie ist eher eine zweckgebundene Prämie. Personen, die Bürgergeld beziehen und irgendwie die IAP erhalten (wie die Aufstocker), werden keinen Rückgang ihrer Leistungen erleben.

Ein kleines Detail ist jedoch zu beachten. Damit die Befreiungen von Steuern und Sozialversicherung gelten, muss aus der Gehaltsabrechnung klar hervorgehen, dass es sich um die IAP handelt. Arbeitgeber sollten daher „Sonderzahlung Inflationsprämie“ als Verwendungszweck angeben.

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Ist die Inflationsprämie für Arbeitgeber verpflichtend?

Nein, sie ist freiwillig. Wenn jedoch ein Unternehmen eine Betriebsvereinbarung hat, die die IAP vorsieht, wird es für sie verpflichtend, diese auszuzahlen.

Fazit: Inflationsprämie auch mit Bürgergeld möglich

Die Inflationsausgleichsprämie ist ein freiwilliger Bonus, den Arbeitgeber zur Bekämpfung der Inflationseffekte gewähren können. Diejenigen, die Bürgergeld erhalten, haben keinen Anspruch darauf, aber diejenigen, die arbeiten und Bürgergeld als Aufstockung erhalten, können. Es ist in jedem Fall ein vorteilhafter Schritt, der in diesen inflationären Zeiten eine finanzielle Erleichterung bietet.

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