Strompreis-Erhöhung u.U. illegal! Das können Sie jetzt tun!

Die Regierung plant, so früh wie möglich im Jahr 2023 eine Preisbremse für Gas und Strom einführen, doch nun will die Ampelkoalition eine weitere Maßnahme für Haushalte und Unternehmen durchsetzen: ein Verbot jeglicher Preiserhöhung im Jahr 2023 für Strom- und Gasanbieter!

Laut Tagesschau heißt es in einem Papier des im Kabinett beschlossenen Entwurfs, dass solche Preiserhöhungen verboten sind, es sei denn, die Erhöhung ist sachlich gerechtfertigt. Unter Berücksichtigung der Umstände sind Preiserhöhungen einzelner Versorger möglicherweise illegal.

Der Gesetzesentwurf, der unzulässige Preiserhöhungen verbietet, muss zunächst im Bundestag und im Bundesrat abgestimmt und gebilligt werden, um in Kraft zu treten. Es wird vermutet, dass die Bundesregierung dadurch verhindern will, dass sich die großen Energieversorger mit ungerechtfertigten Preisen die Taschen vollstopfen, und dass zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 daher keine Preiserhöhungen erlaubt sein sollen.

Das bedeutet, dass alle bereits erfolgten Preiserhöhungen bei Gas und Strom, insbesondere im vierten Quartal 2022, ungerechtfertigt sein könnten, es sei denn, der Versorger kann dies begründet nachweisen! Preissteigerungen müssen auch in Relation zu den gehandelten Marktpreisen passen, andernfalls wären sie unbegründet. Besonders in Zeiten einer Energiekrise!

Was können die Verbraucher tun, wenn die Preise vom Energieversorger erhöht werden?

Laut Leonora Holling, Leiterin des Bundes der Energieverbraucher, können Verbraucher, die von einer Erhöhung des Grundpreises ihres gewohnten Stroms betroffen sind, den „Aufschlag“ auf ihrer Rechnung, der die Preiserhöhung widerspiegelt, zurückhalten. Holling rät den Kunden auch in diesen Fällen, Widerspruch einzulegen!

Auch ratsam ist es, Zahlungen nur „Unter Vorbehalt“ zu leisten, um dadurch Anspruch auf Rückerstattungen zu erhalten.


Weitere finanzielle Unterstützung durch die Regierung in diesem Winter für hohe Gas- und Energiekosten

  • Abgesehen von diesen zusätzlichen Maßnahmen, die noch nicht in Kraft getreten sind, hat die Regierung bereits Soforthilfemaßnahmen eingeführt, um Haushalte und KMU im Dezember bei ihren Ausgaben zu unterstützen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Dezember-Soforthilfe und wie Sie Geld beantragen können.
  • Wenn Sie als Mieter oder Eigennutzer einer Immobilie mit Ihren Rechnungen zu kämpfen haben, können Sie unter Umständen auch staatliche Unterstützung beantragen und eine einmalige Zahlung von Bürgergeld erhalten. KMU und Selbständige können ebenfalls finanzielle Unterstützung erhalten. Hier erfahren Sie, wie Sie Hilfe erhalten können.
  • Abgesehen von den oben genannten Maßnahmen sollten Rentner im Dezember eine Pauschale von 300 Euro erhalten, um sie bei ihren Stromrechnungen zu unterstützen und die hohen Kosten abzufedern. Studenten sind die nächste Gruppe, die diese Hilfe erhalten soll. Weitere Informationen zu: wie Studierende die Pauschale diese Winter bekommen.
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