Dezember-Soforthilfe: So kommen Sie an Ihr Geld

Nach einem Beschluss der Bundesregierung vom 2. November ist die Dezember Soforthilfe vorgesehen: Der Staat wird die Gas- und Heizkosten für die Verbraucher im Monat Dezember 2022 übernehmen.

Dieser Dezember Abschlag als Einmalzahlung und weitere Rabatte sollen den Haushalten helfen, die hohen Energiepreise zu bekämpfen, bevor im Februar 2023 die Gaspreisbremse in Kraft tritt.

Anfang dieses Jahres hat die Regierung mehrere Maßnahmen beschlossen, um den Haushalten angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten zu helfen. Dazu zählen: die Dezember-Soforthilfe (auch Dezember Abschlag genannt), Energiepreispausen und das Wohngeld. Das Wohngeld wird sich jedoch höchstwahrscheinlich verzögern.

Die Dezember-Soforthilfe: So wird sie funktionieren

Die Regierung hat angekündigt, dass die Verbraucher für den Monat Dezember 2022 von den Kosten für Erdgas und Wärme entlastet werden sollen. Das bedeutet, dass keine Vorauszahlungen der Verbraucher geleistet werden müssen, und falls sie doch gezahlt haben, müssen diese Beträge in der nächsten Rechnung des Gasversorgers ausgewiesen werden.

Wie wirkt sich die Dezember-Soforthilfe für Wärme aus? Es ist vorgesehen, dass Unternehmen, die Endkunden mit Wärme versorgen, ihre Kunden für die im Monat Dezember geleisteten Zahlungen entschädigen, indem sie entweder Abschlagszahlungen zurückzahlen oder auf Vorauszahlungen verzichten oder beides.

Wie wird die Dezember-Soforthilfe für Mieter funktionieren? Die meisten Mieter, die keinen direkten Gasanschluss bei einem Unternehmen haben, zahlen die Kosten für Wärme und Wasser zusammen mit ihrer Miete, auch Warmmiete genannt.

Bei den meisten ist die Warmmiete wahrscheinlich noch nicht an die hohen Energierechnungen angepasst, die am Ende des Jahres anfallen könnten. Das bedeutet, dass viele Mieter im Jahr 2023 von den zusätzlichen Beträgen, die sie zahlen müssen, überrascht werden könnten!

Was können Mieter also tun? Nach der offiziellen Ankündigung der Bundesregierung hängt dies davon ab, ob die Warmmiete in den letzten 9 Monaten erhöht wurde oder nicht, um den steigenden Preisen Rechnung zu tragen.

  • Hat sich die Warmmiete nicht erhöht, zahlen Sie den vollen Betrag wie gewohnt – die Erleichterungen sollten Ihnen von Ihrem Vermieter für die zusätzlichen Gaskosten wieder gutgeschrieben werden.
  • Falls Ihre Warmmiete in den letzten neun Monaten gestiegen ist, können Sie den Mietbetrag vor dieser Erhöhung zahlen.

Wie erhalte ich die Dezember-Soforthilfe?

  • Für Verbraucher mit Vertrag: Wenn Sie einen direkten Vertrag mit einem Gasversorger haben, ist der Versorger, wie bereits erwähnt, für die Widmung verantwortlich, wenn es sich um automatische Zahlungen handelt oder wenn der Endverbraucher bei manuellen Zahlungen diese für den Monat Dezember unterlassen kann.
  • Für Mieter (Szenario 1): Wenn Sie ein Mieter sind, der sein Gas als Teil seiner Miete (d.h. Warmmiete) bezahlt, zahlen Sie es wie gewohnt. Im Jahr 2023 sollten Sie von der Nachzahlung für den Monat Dezember entlastet werden.
  • Für Mieter (Szenario 2): Sollte sich Ihre Warmmiete in den letzten neun Monaten erhöht haben, können Sie den vorherigen (niedrigeren) Warmmietbetrag vor der Erhöhung an Ihren Vermieter überweisen. Wenn Sie trotzdem den höheren Mietbetrag zahlen, muss der Vermieter den zusätzlichen Betrag als Guthaben für die Nebenkostenabrechnung verwenden.

Wer kann die Dezember-Soforthilfe in Anspruch nehmen?

Grob gesagt haben Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen Anspruch auf die Dezember-Soforthilfe, sofern sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen.

Tipp: Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden und Ihnen der Strom abgestellt wird, sollten Sie sich an den Härtefallfonds wenden und eventuell einen Antrag stellen (haertefallhilfen.de).

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