Millionen von Steuererhöhung betroffen: Was jetzt (wieder) mehr kostet

Die Chef-Haushälter von SPD, Grünen und FDP haben erneut intensiv über den Haushalt 2024 beraten. Aufgrund des Urteils zum Nachtragshaushalt durch das Bundesverfassungsgericht zur Schuldenbremse fehlen 60 Mrd. Euro, mit denen die Ampel-Regierung fest geplant hatte. Mit der Wiedereinführung der Schuldenbremse mussten sie Einsparungen vornehmen und Zusatzwünsche abwägen.

In diesem Artikel gehen wir auf die voraussichtlichen Entschlüsse der Gespräche ein und erklären, was für wen dadurch teurer wird.

Ein bedeutender Entschluss der letzten Beratung zum Haushalt 2024 betrifft Millionen Menschen. Laut Händlerkreisen soll die Entscheidung gefallen sein, die reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurantbetrieben nicht fortzusetzen. Mit dem Ende dieser Maßnahme endet auch diese Unterstützung für die Gastro Branche.

Warum wurde die Steuer gesenkt?

Die Mehrwertsteuersenkung war ursprünglich als Hilfe für die während der Corona-Krise stark betroffene Gastronomiebranche von der Ampel-Koalition eingeführt worden. In der Zeit wurde der Steuersatz für Dienstleistungen in Restaurants und bei der Verpflegung auf 7 Prozent reduziert, um Gastronomiebetriebe während der Krise finanziell zu entlasten. Seither können Gastro-Betriebe und Millionen Kunden vom vergünstigten Steuersatz für Speisen profitieren. Getränke waren von der Regelung ausgenommen. Die Maßnahme galt ursprünglich bis Ende 2022, wurde jedoch nach Beschluss des Bundesrates am 07. Oktober 2022 bis Ende des Jahres 2023 verlängert.

Wie hoch ist die Steuererhöhung?

Es ist geplant, den Steuersatz um 12 Prozent-Punkte anzuheben. Statt der ermäßigten 7 Prozent Mehrwertsteuer soll damit wieder der Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent angewendet werden. Für Getränke bleibt der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auch weiterhin bestehen.

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Auswirkungen der Steueränderung

Die Anhebung der Gastro-Mehrwertsteuer wird voraussichtlich zu einer Preiserhöhung beim Essen gehen führen, da Unternehmen die höhere Steuer an die Kunden weiterreichen. Dies betrifft den Imbiss und das Nobelrestaurant gleichermaßen. Lieferdienste sind vom Regelsteuersatz ausgenommen. Das bedeutet, Kunden zahlen bei Lieferung der Bestellung weiter den ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent.

Geringverdiener stark von den Neuerungen betroffen

Die jüngsten Änderungen bei der Mehrwertsteuer in Deutschland haben besonders gravierende Auswirkungen auf Geringverdiener, wie Rentner und Bürgergeld-Empfänger. Diese Gruppen verfügen oft über ein festes, begrenztes Einkommen, das wenig Spielraum für zusätzliche Ausgaben lässt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Imbissen führt zu spürbaren Preisanstiegen, die direkt das verfügbare Budget dieser Personengruppen belasten.

Gerade für Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind oder mit einer geringen Rente auskommen müssen, können schon kleine Preiserhöhungen eine große Herausforderung darstellen. Sie müssen ihre Ausgaben noch strenger kalkulieren und könnten sich gezwungen sehen, auf gewisse Annehmlichkeiten, wie gelegentliche Restaurantbesuche, zu verzichten. Diese Mehrwertsteueränderung trifft somit besonders diejenigen hart, die ohnehin schon mit finanziellen Einschränkungen leben müssen, und vergrößert die Kluft zwischen verschiedenen Einkommensschichten.

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Tabelle: Preisänderung für typische Speisen

Speise 2023 2024 Erhöhung
Pommes 2,50 Euro 2,78 Euro + 0,28 Euro
Fischbrötchen 3,50 Euro 3,90 Euro + 0,40 Euro
Currywurst 4,50 Euro 5 Euro + 0,50 Euro
Cheeseburger 5,90 Euro 6,56 Euro + 0,66 Euro
Döner 7,50 Euro 8,34 Euro + 0,84 Euro
Pizza 9,90 Euro 11,02 Euro + 1,12 Euro
Schnitzelgericht 12,90 Euro 14,35 Euro + 1,45 Euro
Sushi Platte 18,90 Euro 21,02 Euro + 2,12 Euro

*gerundet auf +/- 1 Cent

Wann soll die Steuererhöhung kommen?

Die Mehrwertsteuer für Restaurantbesuche soll ab 1. Januar 2024 in ganz Deutschland angehoben werden. Das bedeutet für alle, die gern Essen gehen, dass Speisen in Imbissen und Restaurants nur noch bis Jahresende günstiger sind. Ab dem nächsten Jahr gilt der höhere Steuersatz für alle Speisen, außer für die Lieferung nach Hause.

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