Diese Entlastungen gelten JETZT und SO kommen Sie 2023 an Ihr Geld!

Das Jahr 2023 ist da, aber an den Inflationsraten in Deutschland hat sich zum Jahreswechsel wenig geändert. Die Lebenshaltungskosten, darunter Lebensmittel, Güter des täglichen Bedarfs, Heizungs- und Strompreise, sind nach wie vor hoch.

Die weltweite Energiekrise hat viele Haushalte im Jahr 2022 belastet und wird es auch 2023 tun.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr zahlreiche Entlastungspakete geschnürt, um Haushalte und Unternehmen bei der Bewältigung der Preisexplosion zu unterstützen. Erfreulicherweise werden die Entlastungspakete auch im Jahr 2023 fortgesetzt.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung im Jahr 2023 aktiv sein werden und wie Haushalte und Privatpersonen in diesem Jahr die zusätzliche Unterstützung und das Geld erhalten können.

Die Dezember-Hilfe

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die Gas- und Energiekosten der Haushalte für den Monat Dezember 2022 übernommen. Dies hat jedoch auch viele verwirrt, da nur Kunden mit Direktversorgerverträgen die zusätzliche finanzielle Hilfe am 1. Dezember erhielten.

Wie haben alle anderen, die keinen Direktvertrag mit einem Anbieter haben, von der Soforthilfe profitiert? Für alle anderen hätte der Betrag der Dezemberkosten (Warmmiete) als „Guthaben“ für künftige Ausgaben verwendet werden müssen.

Das heißt, man muss seine Nebenkostenabrechnung für 2023 genau prüfen und sicherstellen, dass die Vorauszahlung für Dezember korrekt erstattet wurde!

Mehr Informationen zu dieser Entlastungsmaßnahme finden Sie im folgenden Artikel: Dezember-Soforthilfe

Höhere steuerfreie Einkünfte

Grundfreibetrag

Um der Inflation Rechnung zu tragen, wird auch der Einkommensfreibetrag im Jahr 2023 angehoben.

Der neue Einkommensfreibetrag für Alleinstehende beträgt 10.908 Euro pro Jahr. Für Ehepaare beträgt der Einkommensfreibetrag 21.816 Euro.

Hinweis: Verdient man weniger als diesen Betrag, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Um wie viel hat sich der Grundfreibetrag im Vergleich zu 2022 erhöht?

Der Grundfreibetrag i.H.v. 10.908 € ist im Jahr 2023 um 561 Euro höher als im Jahr zuvor.

Sparerfreibetrag

Für Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen ist der Sparerfreibetrag im Jahr 2023 ebenfalls höher.

Für Alleinstehende beträgt der Sparerfreibetrag 1000 Euro. Für Ehepaare – 2000 Euro.

Sozialhilfe & Sozialleistungen

Kindergeld

Auch das Kindergeld wird für Eltern im Jahr 2023 erhöht. Unabhängig von der Anzahl der Kinder einer Familie erhalten Eltern ab diesem Jahr monatlich 250 Euro für jedes Kind.

Wohngeld

Da viele Haushalte im Jahr 2022 Schwierigkeiten hatten, die Mietkosten zu bezahlen, wurde das Wohngeld im letzten Jahr angepasst. Im Jahr 2023 wird nun die Reform des Wohngeldes mit der Bezeichnung Wohngeld Plus eingeführt.

Mehr Haushalte sollen Wohngeld Plus beantragen können, wenn ihr Einkommen oder ihre Rente nicht ausreicht, um ihre Wohnung zu bezahlen. Mit der Einführung des neuen Wohngeldes werden die Haushalte auch mehr Geld erhalten – etwa 190 Euro mehr.

Da sich die Zahl der möglichen Anträge jedoch verdreifachen könnte, ist mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen, bis die Bewilligung von Wohngeld Plus erfolgt.

Daher kann es in bestimmten Fällen schneller gehen, wenn die Betroffenen ihren Antrag beim Jobcenter stellen, obwohl sie dann mehr Unterlagen und Informationen vorlegen müssen. Mehr dazu in diesem Artikel.

Außerdem können Sie mit diesem Rechner des Bundesministeriums herausfinden, ob Sie im Jahr 2023 Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch der mögliche Bezug ist.

Bürgergeld

Auch das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurde reformiert und das alte System damit seit dem 1. Januar 2023 abgelöst.

Das Bürgergeld ist damit das neue Sozialleistungssystem in Deutschland. Mit dem Bürgergeld erhalten Sozialhilfeempfänger höhere monatliche Regelsätze von rund 50 Euro, höhere Spar- und Vermögensfreibeträge und künftig mehr Anreize zur Weiterbildung.

Unter Buergergeld-Zahlung.de erfahren Sie mehr über das Bürgergeld, die Auszahlungstermine, den Bürgergeld-Rechner und wie Sie einen Antrag online stellen können.

Heizungs-Hilfspakete

Die Bundesregierung hat Ende November letzten Jahres ein neues Hilfspaket für Haushalte angekündigt, die mit Öl, Flüssiggas oder Pellets heizen.

Anspruchsberechtigte Haushalte können einen Antrag stellen und erhalten bis zu 2000 Euro Rückerstattung ihrer Heizkosten für das Jahr 2022. Wie man einen Antrag stellt und weitere Informationen über das zusätzliche Entlastungspaket finden Sie in diesem Artikel.

Hilfspakete für Härtefälle

Viele können sich gar nicht vorstellen, auf Dauer auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Mit dem Bürgergeld ist es nun aber möglich, eine einmalige Zahlung aus dem Sozialsystem zu beantragen und zu erhalten.

Haushalte, die Probleme haben, ihre Heiz- und Energiekosten zu bezahlen, können direkt beim Jobcenter einen Antrag stellen und erhalten bei Bewilligung ein einmaliges Bürgergeld, das sie bei der Bewältigung der explodierenden Lebenshaltungskosten unterstützt.

Weitere Informationen über die Beantragung des zusätzlichen Geldes finden Sie in diesem Artikel.

Gas-und-Strompreisbremsen

Die von der Bundesregierung eingeführte Preisbremse für Gas und Strom wird ab März 2023 endgültig in Kraft treten. Sie wird aber auch rückwirkend für die beiden Monate davor – Januar und Februar – gelten.

Zu beachten ist, dass nur Kunden mit einem direkten Vertrag von der Preisobergrenze unmittelbar betroffen sind. Mieter, die beispielsweise keinen direkten Kontakt zu einem Energieversorger haben, müssen warten, bis ihr Vermieter den Zuschuss für Gas/Strom auf ihre Stromrechnung überträgt.

Mehr Informationen: Strom-und-Gaspreisbremsen – Was Sie unbedingt wissen müssen

Wussten Sie, dass viele Preiserhöhungen der Versorger im Jahr 2022 illegal gewesen sein könnten? Lesen Sie diesen Artikel, um herauszufinden, was Sie tun können, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie im vergangenen Jahr von ungerechtfertigten Preiserhöhungen für Gas oder Strom betroffen waren.

Energiepauschale

Die Energiepauschale für Studenten wird voraussichtlich Anfang 2023 kommen. Studierende, die ab dem 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, haben Anspruch auf eine Einmalzahlung von 200 Euro.

Hinweis: Um die Energiepauschale für Studierende zu erhalten, muss man sich online bewerben. Die Bewerbungsplattform wird voraussichtlich in Kürze zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie mehr über die Energiepauschale für Studenten erfahren möchten, lesen Sie diesen Artikel.

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