Führerschein weg – Arbeitslosengeld gesperrt: Was bedeutet das für Fahrer?

Kannst Du Dir vorstellen, Deinen Führerschein, Deinen Job UND Deine Arbeitslosenunterstützung zu verlieren? Ja, das klingt wie eine Szene aus einem Albtraum! Ist es aber nicht […]

In einer verblüffenden Wendung der Ereignisse verhängte ein Gericht ein 12-monatiges Arbeitslosengeldverbot gegen einen Lkw-Fahrer, nachdem er seinen Führerschein verloren hatte. Dies hat Wellen von Unverständnis bei vielen Arbeitslosengeldempfängern geschlagen und viele fragen sich: „Könnte mir das auch passieren?“

Wer seinen Führerschein und seinen Job verliert, dem drohte bisher eine Sperre beim Arbeitslosengeld. In diesem Artikel erfahren Sie, welchem Antragsteller dies widerfahren ist.

Urteil entscheidet: Arbeitslosengeld Sperrung oder nicht?

Das Arbeitslosengeld in Deutschland dient als Sicherheitsnetz für diejenigen, die ihre Arbeit verloren haben. Üblicherweise sind Personen, die in Deutschland mindestens 12 Monate beschäftigt waren, für bis zu 6 Monate für diese Leistungen berechtigt.
Wenn Du also zweimal hintereinander Deinen Job und Deine Leistungen verlierst, kann die Situation heikel werden.

Ein LKW-Fahrer hat vor dem Landessozialgericht geklagt. Der 1968 geborene Kläger hat seinen Führerschein und seinen Job verloren. Zusätzlich erhielt er von der Agentur für Arbeit eine 12-monatige Sperrfrist.

Wegen mehrerer Verkehrsverstöße wurde dem Berufskraftfahrer bei 8 Punkten in Flensburg die Fahrerlaubnis für 6 Monate entzogen. Der Mann fuhr mehrfach zu schnell und telefonierte ohne Freisprechfunktion. Sein Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis, da er ohne Führerschein seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte. Der Mann argumentierte vor Gericht, dass er dachte, einer seiner Punkte in Flensburg sei schon wieder verfallen gewesen.

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Wie entschied das Landessozialgericht in diesem Fall?

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Agentur für Arbeit Recht. Berufskraftfahrer schulden ihren Arbeitgebern die Pflicht, Verkehrsverstöße, die zu einem Entzug des Führerscheins führen können, zu vermeiden.

Das Verhalten des Fahrers sei grob Fahrlässigkeit . Es sei klar geregelt, bei welchen Verkehrsdelikten ein Entzug der Fahrerlaubnis droht. Zudem sei es eindeutig absehbar gewesen, dass der Berufskraftfahrer seinen Job ohne besagte Erlaubnis nicht ausführen kann.

Die Sperrzeit wurde nach § 159 Abs. 1 Satz 1 SGB III als rechtmäßig angesehen. Die Annahme des Klägers, dass einer seiner Punkte verfallen ist, zeigt vielmehr, dass ihm die Tragweite seiner Verkehrsverstöße sehr wohl bewusst war.

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Sorgen um mehr Sanktionen beim Arbeitslosengeld

Das Urteil des Gerichts hat für viel Aufsehen gesorgt. Viele fragen sich nun nach den Auswirkungen für Empfänger von Arbeitslosengeld. Wenn ein Verkehrsverstoß zu einer Aussetzung der Leistungen führen kann, wo wird dann die Grenze gezogen?

Interessenvertretungen und Gewerkschaften äußern Bedenken, aus Angst, dies könnte einen Präzedenzfall schaffen. Rechtsexperten raten den Empfängern indes, äußerst wachsam zu sein und sicherzustellen, dass sie ihre Leistungen nicht durch irgendeine Form von Fahrlässigkeit unnötig gefährden.

Eine Sache, die man im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld beachten sollte, ist: Es handelt sich dabei um ein Privileg, nicht um ein Recht, und mit Privilegien geht Verantwortung einher.

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