Steuer mit Rente: Das ändert sich für Rentner 2023

Schock für Millionen: Rentner müssen 2023 einen größeren Teil ihrer Rente versteuern.

Höhere Rente – wie schön! Oder doch nicht? Als Rentenbezieher Steuern zahlen: Für Rentner hat sich 2023 einiges geändert.

Die Rentenerhöhung von 2023 stieß auf gemischte Reaktionen. In Ostdeutschland wurden die Renten um 5,86% erhöht, während sie im Westen um 4,39% stiegen.Doch für viele Betroffene kam nach der Freude die Ernüchterung. Denn nun waren plötzlich viele Rentner wieder steuerpflichtig.

Es gibt dennoch einen Grund zur Freude. Denn für Rentner hat sich 2023 noch etwas geändert: der Grundfreibetrag.

Wir erklären, was sich für Rentner 2023 alles in puncto Rentenbesteuerung geändert hat.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Raus aus dem Berufsleben – rein in den Lebensabend: Die meisten Rentner schieben die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung dann schnell in den Ordner “erledigt”. Doch Achtung: Grundsätzlich gilt die Rente als Einkommen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eigentlich jeder Rentner und jede Rentnerin eine Steuererklärung abgeben muss.

Aufgrund der meist niedrigen Rentenbezüge ist es jedoch keine Seltenheit, dass man als Rentner unter die steuerpflichtige Einkommensgrenze fällt. Zumindest war es bisher so. 

Doch nun gibt es eine höhere Rente. Das bringt die Zeit der jährlichen Steuererklärung zurück. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Der Grundfreibetrag wurde 2023 erhöht, sodass Rentner 2023 dann doch weniger Steuern zahlen müssen und mehr im Geldbeutel haben.

Änderungen ab Januar 2023 für Rentner sorgen für Unmut

Seit Januar 2023 müssen Rentner einen größeren Anteil ihrer Rente versteuern. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 82 auf 83 Prozent, was bedeutet, dass nur 17 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei bleiben. 

Positiv für viele Betroffene: Diese Änderung betrifft jedoch nicht Bestandsrenten, für die der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag weiterhin gilt.

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Das Jahr des Rentenbeginns beeinflusst den Steuersatz 

Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer also früher in Rente gegangen ist, profitiert von einem niedrigen Steuersatz.

Während bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2023 der Anteil 83 Prozent beträgt und 17 Prozent der Rente steuerfrei bleiben, bleiben ab einem Rentenbeginn 2021 noch 19 Prozent der Rente steuerfrei.

Ab dem zweiten Jahr im Ruhestand wird für jeden Rentner zusätzlich ein individueller Freibetrag festgelegt, der lebenslang gültig ist. Dieser Freibetrag berücksichtigt auch Zeiten der Kindererziehung und der Altersteilzeit.

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Neuer Grundfreibetrag 2023 bei der Rente

Ein entscheidender Faktor bei der Besteuerung der Rente ist der Grundfreibetrag. Dieser Betrag legt fest, wie viel Geld Rentner versteuern müssen, oder eben nicht. 

Im Jahr 2023 wurde der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro angehoben. Das bedeutet, dass jede Rente, die unterhalb dieses Betrags liegt, steuerfrei bleibt. Renten, die diesen Betrag überschreiten, müssen versteuert werden. 

Wer also beispielsweise jährlich rund 18.516 Euro Rente bezieht, müsste etwa 7.608 Euro Rente versteuern, da sie über dem Grundfreibetrag liegt. 

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Abschaffung der Doppelbesteuerung der Rente: wann kommt sie endlich?

Die Politik plant, die Doppelbesteuerung der Rente endlich abzuschaffen. Ein Kritikpunkt, der schon lange Zeit kontrovers diskutiert wird.

Der genaue Zeitpunkt dafür steht zwar noch nicht fest, aber es ist dennoch eine positive Neuigkeit, von der viele profitieren werden. Wenn es dann soweit ist, können Rentner eine Rückzahlung beantragen.

Fazit: Änderungen bei Steuerpflicht für Rentner in 2023

Für Rentner hat sich 2023 bei der Steuer einiges geändert. Während die Steuerpflicht und die Anhebung des steuerpflichtigen Anteils Unmut hervorrufen, sind Rentenerhöhung und ein höherer Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro ein Grund zur Freude. 

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