Gas-&-Strom-Preise – Diese Regeln gelten für Haushalte in 2023!

Gute Nachrichten für diesen Winter – die Preisbremse ist endlich offiziell! Damit wird ein weiterer Mechanismus eingeführt, um explodierenden Gas- und Strompreisen Einhalt zu gebieten.

Gestern wurden die Pläne der Ampelkoalition zur Strom- und Gaspreisbremse vom Bundestag endgültig verabschiedet. Endlich gibt es grünes Licht für einen Stopp der Preisexplosion von Gas und Strom. Die neue Gesetzesnovelle soll bereits im ersten Quartal 2023 in Kraft treten. 

Die Preisbremse ist nur eine von vielen Maßnahmen, die die Bundesregierung im Winter 2022/2023 umsetzt, um Haushalten und Unternehmen bei der Bewältigung der Energiekrise zu helfen. In diesem Artikel werden wichtige Details zur Strom-und-Gas-Preisbremse erläutert, worauf Haushalte und Unternehmen achten sollten. 

Milliarden-Paket gebilligt

Viele fragen sich, wie die Preisbremse finanziert werden soll. Laut Tagesschau wird erwartet, dass zur Deckung der monetären Ausgaben die hohen Einnahmen der Energieerzeuger teilweise gekürzt werden. Genaue Zahlen wurden allerdings noch nicht bekannt gegeben. 

Wie funktioniert die Preisbremse bei Strom und Gas?

Die Strompreisbremse, welche 2023 in Kraft treten wird, garantiert Haushalten und kleinen Unternehmen einen Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Was ist die Gaspreisbremse? Der Gaspreis für Haushalte und KMUs wird auf 12 Cent brutto für bis zu 80 % des Verbrauchs aus dem Vorjahr gedeckelt. Für Fernwärme wird dieser Preis auf 9,5 Cent gedeckelt.

Wann beginnt die Preisbremse für Gas und Strom?

Auch wenn der Bundestag dem Vorschlag, die Preisexplosion bei Gas und Strom zu stoppen, bereits zugestimmt hat, müssen noch einige Vorbereitungen getroffen werden, damit die Preisbremse offiziell in Kraft treten kann. Daher hat die Regierung angekündigt, dass die Preisbremse ab März 2023 in Kraft treten soll.

Wie lange wird die Preisbremse für Gas und Strom gelten?

Die Preisbremse soll bis April 2024 gelten. D.h. danach wird die Preisbremse für Gas und Strom nicht mehr gelten, auch wenn sich die Situation unerwartet ändern sollte, und die Versorger können ihre Preise nach eigenem Ermessen anpassen. 

Preisbremse wirkt rückwirkend

Auch wenn die Preisbremse für Gas und Strom offiziell erst ab März 2023 gilt, hat die Regierung vorgesehen, dass die Auswirkungen rückwirkend greifen können, d.h. die Preisbremse gilt auch für Januar und Februar 2023.

Was bedeutet die Preisbremse für Haushalte und Unternehmen?

Ab Januar 2023 werden die Verbraucher von Gas und Strom weiter von der Preisexplosion durch die Energiekrise entlastet. 

Preisbremse für Gas & Strom: Verbrauchsgrenze für Haushalte und KMUs

Viele Menschen fragen sich auch, ob der Preis für den unbegrenzten Verbrauch von Gas und Strom für Haushalte und Unternehmen gedeckelt bleiben wird. Leider wäre dies nicht möglich, da es als wirtschaftlich nicht vertretbar angesehen wird. 

Daher wird die Preisobergrenze auch für Haushalte und Unternehmen auf 80 % des Verbrauchs auf der Grundlage ihres Vorjahresverbrauchs begrenzt.

Was ist die Verbrauchsgrenze? 

Die Verbrauchsgrenze für Gas und Strom bedeutet, dass, wenn eine Person im Jahr 2022 einen Stromverbrauch von 2000 kWh hat, 80 % dieses Verbrauchs (1600 kWh), bei der Preisuntergrenze im März 2023 gedeckelt werden.

Was passiert, wenn man die Verbrauchsgrenze überschreitet?

Wenn ein Haushalt (oder ein Unternehmen) mehr verbraucht als die Preisobergrenze, wird der zusätzliche Verbrauch zum höheren Marktpreis berechnet. Dies soll gewissermaßen als Anreiz für die Verbraucher dienen, Gas und Energie zu sparen.

Lohnt es sich JETZT ein Strom, bzw. Gas-Anbieter Wechsel?

Auch mit der Preisobergrenze wären viele Haushalte besser dran, wenn sie möglichst bald Ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln würden. Wichtig bei der Auswahl eines neuen Gas- oder Energieanbieters ist der Vergleich der Basispreise in Ihrer Region.

Wie macht man das? Es ist einfach!

Viele Online-Tools helfen Ihnen dabei, den günstigeren Anbieter auszuwählen, um Geld zu sparen.

Z.B. können Sie mit diesem Preis-Vergleichstool einen Gas-Anbieter / bzw. Strom-Anbieter in Ihrer Region mit günstigeren Preisen finden.

Hinweis: Viele Anbieter haben gerade jetzt noch im Jahr 2022 Willkommensprämien für Neukunden, manche sogar bis zu 400 Euro Prämie.

Weitere Informationen in diesem Artikel: Anbieter lieber wechseln oder nicht?

Weitere Entlastungen in Winter 2022/2023:

Die Preisbremse für Gas und Strom ist nicht die einzige Maßnahme, welche die Bundesregierung zur Bekämpfung der Energiekrise in diesem Winter eingeführt hat.

Hier eine kurze Auflistung, welche weitere Hilfen den Verbrauchern zur Verfügung stehen und wie sie zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen können:

  • Die Dezember-Soforthilfe: Im Dezember 2022 werden Haushalte und KMUs von ihren Heiz- und Gaskosten entlastet und die Kosten werden vom Staat übernommen. Wie Sie an Ihr Geld kommen, erfahren Sie in diesem Artikel.
  • Die Energiepauschale: Anfang des Jahres erhielten Arbeitnehmer eine einmalige Zahlung, um sie bei den steigenden Energiekosten zu unterstützen. In diesem Monat profitieren auch Rentner von einer einmaligen Zahlung. Die nächste Gruppe sind Studierende – auch sie haben Anspruch auf eine einmalige Bonuszahlung als Unterstützung – mehr Informationen hier.
  • Zusätzliche finanzielle Unterstützung für Härtefälle – Wenn Mieter und Wohnungseigentümer mit dem Bezahlen von Rechnungen zu kämpfen haben, hat die Regierung neue Maßnahmen eingeführt, wodurch man jetzt Anspruch auf eine einmalige Zahlung von Bürgergeld haben könnte. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Neue Heizungs-Hilfspaket: Wer im Jahr 2022 mit Gas, Pellets und Öl heizt, kann bis zu 2000 Euro vom Staat bekommen, um seine Kosten zu decken! In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen über die zusätzliche Einmalzahlung.
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