310 Euro Zuckerfest Bonus mit Bürgergeld: Das steckt dahinter

Bekommen Bürgergeld-Empfänger 310 Euro als Bonus für das Zuckerfest? Nicht alles ist, wie es scheint.

In der heutigen schnelllebigen Welt, in der Nachrichten sich wie ein Lauffeuer verbreiten, ist es einfacher denn je, dass Falschinformationen Fuß fassen. Ein kürzlich veröffentlichtes TikTok-Video hat die Debatte um öffentliche Unterstützung wieder angefacht und stellt Empfänger als Profiteure dar. Doch was ist die wahre Geschichte?

Die Wahrheit über den Zuckerfest-Bonus

Jeden Monat scheint es einen neuen Bonus für Empfänger von Bürgergeld zu geben. Im Juli war es der berühmte 300-Euro-Hitzebonus, im August der angebliche 750-Euro-Inflationsbonus und jetzt im September haben wir den 310-Euro-Zuckerfest-Bonus.

Ist dieser nächste Bonus also genauso falsch wie die vorherigen Boni?

Ein TikTok-Video hat kürzlich die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt. Ein Mann wedelt auf einem Parkplatz mit 310 Euro. Er behauptet, dass dieses Geld von einem lokalen Jobcenter an seinen Flüchtlingsfreund für die Feier des Eid al-Fitr, eines muslimischen Festes, ausgezahlt wurde.

Kommentar des Jobcenters zum Bonus

Das Fact-Checking-Team hat herausgefunden, dass das Video in der Nähe des Bahnhofs in Nordhorn gedreht wurde, der vom Jobcenter des Landkreises Grafschaft Bentheim beaufsichtigt wird. Eine Sprecherin des Zentrums stellte schnell klar: „Es werden keine Zahlungen im Zusammenhang mit Eid al-Fitr aus dem Fonds für öffentliche Hilfe geleistet.“

Mit anderen Worten: Der 310-Euro-Zuckerfest-Bonus für Bürgergeld-Empfänger ist nur eine weitere Lüge.

Hinweis: Der Bürgergeld-Bonus von 75 Euro monatlich für Ausbildung ist echt. Auch der Weiterbildungszuschuss für Bürgergeld-Empfänger ist verfügbar vom Jobcenter.

Der Mann hinter dem Video: Warum eigentlich ein Bonus?

Trotz wiederholter Versuche, den Urheber des irreführenden Videos zu kontaktieren, gab es keine Antwort. Dies legt nahe, dass das Hauptmotiv vielleicht Sensationslust oder Konfliktmacherei war, da es dafür keine Grundlage gibt und der Urheber auch keine Beweise für seine Behauptung der 310-Euro-Auszahlung liefern konnte.

Bürgergeld-Zuschüsse basieren auf dem Gleichbehandlungsgesetz

Spezialzahlungen für religiöse oder kulturelle Ereignisse wären illegal, da sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen würden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigt, dass keine solchen einmaligen Leistungen aus religiösen Gründen erlaubt sind.

In diesem Klima finden opportunistische Stimmen und falsche Influencer leicht Möglichkeiten, unwahre Erzählungen zu verbreiten. Während sie vielleicht die Klicks und Aufrufe bekommen, die sie sich wünschen, wird der wirkliche Schaden denjenigen zugefügt, die wirklich öffentliche Hilfe benötigen und sich zu Unrecht stigmatisiert finden. Es ist eine Erinnerung für uns alle, ein wenig tiefer zu graben und zu hinterfragen, was wir online sehen und welchen Informationen wir vertrauen.

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