Das steckt im neuen Bürgergeld Kompromiss

Obwohl der Bundestag und der Bundesrat am Freitag noch offiziell grünes Licht geben müssen, scheinen die Differenzen zwischen den politischen Parteien in Bezug auf die Zukunft des Bürgergeldes beigelegt zu sein.

UPDATE: Bundestag und Bundesrat stimmen für das neue Bürgergeld! Hartz IV ist tot, es lebe das Bürgergeld!

Dies bedeutet, dass Hartz IV voraussichtlich zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt wird. Mit dem Bürgergeld tritt die fünfte und bisher größte Reform der Sozialleistungen in Deutschland in Kraft. Statt der Nomenklatur-Fortführung mit der Bezeichnung Hartz V wird die Leistung jetzt Bürgergeld genannt.

Was bedeutet das für die derzeitigen Hartz-IV-Empfänger? Für Personen, die derzeit Sozialleistungen beziehen, erhöht sich die monatliche Unterstützung durch das Bürgergeld um rund 50 Euro. Das Ziel des Bürgergeldes ist jedoch mehr als eine Erhöhung des Regelsatzes.

Das Bürgergeld soll mehr auf die Verbesserung der Chancen für Bildung, Ausbildung und Beschäftigung abzielen und weniger auf Strafmaßnahmen.

Von der Hartz-IV-Reform sind mehr als 5 Millionen Menschen und 405 Jobcenter betroffen.

Wer erhält also Bürgergeld? Das Bürgergeld (derzeit Hartz IV) ist für Arbeitssuchende gedacht und soll den Einzelnen unterstützen, indem es finanzielle und weitere Möglichkeiten bietet, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Personen, die bereits Anspruch auf ALG II oder Hartz IV haben, können weiterhin Bürgergeld beziehen. Das bedeutet, dass Bezieher von Sozialleistungen nach Inkrafttreten der Reform keinen neuen Antrag stellen müssen.

Wie hoch sind die monatlichen Regelleistungen beim Bürgergeld?

Die derzeitigen Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger betragen 449 Euro. Dieser Betrag wird sich mit dem Bürgergeld erhöhen und für Personen, die Sozialleistungen beziehen, erhöht sich die monatliche Unterstützung um 53 Euro. D.h. der Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger wird ab Januar 2023 bei 502 Euro monatlich liegen.

Für Erwachsene unter 25 Jahren, die noch im Elternhaus leben, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls auf 402 Euro.

Für Jugendliche (14-18 Jahre) wird der monatliche Regelsatz auf 420 Euro angehoben. Für Kinder (6-14 Jahre alt) – 348 Euro.

Was sind die Sanktionen beim Bürgergeld? Gibt es eine Karenzzeit?

Ursprünglich war eine Vertrauensfrist von 6 Monaten vorgesehen, in der keine Strafmaßnahmen eingeführt werden sollten. Aufgrund des Widerstands der CDU/CSU wurde diese jedoch gestrichen und die Strafmaßnahmen treten sofort in Kraft.

Das bedeutet, dass bei Pflichtverletzungen (z.B. Nichteinhalten von Terminen beim Jobcenter, Nichtannahme einer angebotenen zumutbaren Arbeit) das Bürgergeld sofort in Kraft tritt. Die Sanktionen, die das Bürgergeld gegen diese Personen verhängen wird, sind finanzieller Art und werden bei jedem neuen Verstoß schrittweise erhöht.

Die Sanktionen beim Bürgergeld lauten wie folgt:
– beim ersten Versäumnis – 10 % Kürzung der Sozialleistungen für einen Monat
-für das zweite Versäumnis innerhalb desselben Jahres – 20 % Kürzung für 2 Monate
-beim dritten Versäumnis innerhalb desselben Jahres – 30 % Kürzung für 3 Monate

Wie sieht es mit dem Privatvermögen und der Anrechenbarkeit auf das Bürgergeld aus?

Ursprünglich hatte die Ampelkoalition vorgeschlagen, dass Privatvermögen bis zu 60 000 Euro für einen Zeitraum von 2 Jahren unangetastet bleiben sollten. Nach dem Widerstand der CDU/CSU wurde dieser Betrag nun gesenkt und auch die Schonfrist wurde verkürzt.

Nach dem aktuellen Kompromissbeschluss bleibt nun ein Privatvermögen von bis zu 40.000 Euro für eine Einzelperson und bis zu 15.000 Euro für jedes weitere Hausmitglied unangetastet. Die Karenzzeit wurde auf 1 Jahr verkürzt.

Bürgergeld – zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ausbildung und Studium

Das Bürgergeld, die Neufassung von Hartz IV, will den Schwerpunkt auf Ausbildung und Weiterbildung legen. Mit anderen Worten: Das Ziel des Sozialleistungsprogramms ist es, langfristige Beschäftigung zu fördern, anstatt sich auf die kurzfristige Arbeitssuche zu konzentrieren.

Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger zusätzlich 150 Euro als Unterstützung für die Teilnahme an studienbezogenen Weiterbildungen erhalten können. Und als weitere Maßnahme zur Unterstützung der langfristigen Rückkehr in den Beruf ist ein monatlicher Bonus von 75 Euro geplant.

Außerdem können die Teilnehmer in bestimmten Fällen ihre Berufsausbildung in kürzerer Zeit absolvieren: in 2 statt 3 Jahren.

Bürgergeld: Zusätzliche Einkommensmöglichkeiten
Wie geplant, können Bürgergeld-Empfänger ohne Sanktionsmaßnahmen von Zuverdienstmöglichkeiten profitieren. So ist vorgesehen, dass Personen, die zwischen 520 und 1000 Euro verdienen, mehr von ihrem Verdienst behalten können. Konkret ist eine Erhöhung des Verdienstfreibetrags von 20% auf 30% vorgesehen.
Für Personen unter 25 Jahren ist ein Freibetrag von 520 Euro Verdienst für 3 Monate – zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn – vorgesehen. Das gleiche Prinzip soll auch für den Bundesfreiwilligendienst gelten.

Wie geht es nun mit der Reform von Hartz IV weiter? Am Freitag stimmen Bundestag und Bundesrat über den geänderten Gesetzentwurf ab, der auf dem Kompromissbeschluss vom Mittwoch beruht. Derzeit wird mit einer Zustimmung gerechnet, aber auch Konflikte sind nicht ausgeschlossen.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes werden die ersten Maßnahmen des Bürgergeldes, die Erhöhung des Regelsatzes auf 53 Euro, zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der zweite Teil der Reform der Sozialleistungen wird voraussichtlich frühestens im Juli 2023 in Kraft treten.

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