Grünes Licht für den Kompromissbeschluss zum Bürgergeld! Vertreter des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat haben sich auf die Neuregelung des Bürgergeldes auf Grundlage eines Kompromissbeschlusses zwischen der Ampelkoalition und der CDU/CSU geeinigt. Damit wurde der zweite Schritt zur Einführung des Bürgergeldes erreicht.
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Der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses erklärte, der Kern des Bürgergeldes, die bisher größte Reform von Hartz IV, bleibe unverändert. Dazu gehören hohe Sozialleistungen, mehr Zuverdienst und eine höhere Toleranz gegenüber Privatvermögen.
Der Vorsitzende geht zudem davon aus, dass sich die Einführung des Bürgergeldes nicht verzögern wird und die neue Sozialleistungsreform wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Zur Erinnerung: Ab 2023 wird – wenn alles wie geplant läuft – Hartz IV durch das Bürgergeld ersetzt.
Das Bürgergeld bringt Empfängern eine finanzielle Aufstockung von rund 50 Euro monatlich, genauer gesagt: Empfänger von Sozialleistungen erhalten dann 502 Euro, das sind 53 Euro mehr als bisher (498 Euro).
Ein weiterer Schwerpunkt des Bürgergeldes liegt auf der Vermittlung von Zusatzqualifikationen, der Förderung von Weiterbildung und der Schaffung weiterer Zuverdienstmöglichkeiten.
Die Neuregelung des Systems hatte zu einem Streit zwischen den Parteien geführt. CDU/CSU wollten sicherstellen, dass die Sanktionen für Personen, die Sozialleistungen erhalten, sich aber nicht an die Vorschriften halten und nicht kooperieren, weiterhin gelten.
Die Verkehrskoalition und die CDU/CSU haben sich schließlich auf einen Kompromiss geeinigt, der in einen Gesetzentwurf eingeflossen ist, der noch verabschiedet werden muss. Der Grundbetrag der Sozialleistungen bleibt unverändert. Auch die Höhe des geschützten Vermögens und die Dauer der Schutzfrist wurden gegenüber der ursprünglichen Einführung des Bürgergeldes geändert.
Nun liegt der oben genannte Kompromiss vor, über den Bundestag und Bundesrat an diesem Freitag abstimmen werden.