STOP Energiepreiserhöhungen: So widersprechen Sie!

Letzte Woche hat die Regierung über die Verabschiedung eines neuen Gesetzes beraten, das es Gas- und Energieunternehmen verbietet, Kunden auszubeuten und Gewinne durch unrechtmäßige Preiserhöhungen zu erzielen!

Dieses neue Gesetz wird möglicherweise Hunderte von Gas- und Energieunternehmen daran hindern, ihre Preise im Jahr 2023 zu erhöhen, obwohl einige von ihnen mit Preiserhöhungen von bis zu 60% geplant haben.

Hier erfahren Verbraucher, was sie tun können, wenn sie den Verdacht haben, dass die bereits erfolgten Energiepreiserhöhungen unrechtmäßig sind!

Fall 1: Wie Direktkunden Energiepreiserhöhungen widersprechen können

Der Einzelne ist der Endverbraucher und zahlt direkt an seinen Versorger. D.h. die meisten Haushalte haben einen direkten Vertrag mit einem Energieversorger, der monatlich abgerechnet wird.

So können Sie vorgehen, wenn Ihr Energieversorger die Preise im Jahr 2022 erhöht hat.

Schritt 1: Einspruch gegen die Preiserhöhung

Leonora Holling, Leiterin des Bundes der Energieverbraucher, rät, dass Verbraucher, die von einer Energiepreiserhöhung betroffen sind, als ersten Schritt ein Einspruchsschreiben an den Versorger verfassen sollten. Darin sollte darum gebeten werden, die Preiserhöhung zu begründen, um festzustellen, ob diese angemessen war.

Hinweis: Achten Sie darauf, ein unterzeichnetes Schreiben zu verwenden, damit Sie rechtlich nachweisen können, wann das Schreiben beim Lieferanten eingegangen ist.

Schritt 2: Zahlen Sie die Preiserhöhung nicht

Es ist sehr wahrscheinlich, dass es Monate dauern kann, bis ein solches Ersuchen vom Kartellamt beantwortet und geprüft wird. Man sollte daher nicht eine sofortige Antwort erwarten.

Während man auf Antwort wartet, haben Verbraucher zwei Möglichkeiten:

  1. Zunächst den alten Preis bezahlen, d.h. den Preis vor der Erhöhung. Informieren Sie aber unbedingt den Energieversorger darüber.
    • Hinweis: Verbraucher sollten zusätzliches Geld bereithalten, falls das Kartellamt die Preiserhöhung für gerechtfertigt erachtet.
  2. Alternativ können Sie den neuen Preis „unter Vorbehalt“ überwiesen. Sollte das Kartellamt die Preiserhöhung nicht für gerechtfertigt erachten, so haben Verbraucher dadurch die Möglichkeit, die ungerechtfertigt hohen Kosten erstatten zu lassen.

Schritt 3: Behalten Sie die Nerven

Leonora Holling rät Verbrauchern, sich nicht von Drohungen des Energieversorgers einschüchtern zu lassen, da Drohungen nicht rechtmäßig sind. Wenn der Energieversorger damit droht, den Strom abzustellen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und professionellen Rat einholen.

Fall 2: Wie Nicht-Direktkunden Energiepreiserhöhungen widersprechen können

Nicht-Direktkunden sind z.B. Mieter, die keinen direkten Vertrag mit einem Energieversorger haben.

In den meisten Fällen ist hier der Vermieter derjenige, der einen direkten Vertrag mit einem Unternehmen hat, um Gas und Strom zu liefern. In diesem Fall ist Ihr Vermieter der erste Ansprechpartner, wenn Verbraucher eine Preiserhöhung feststellen.

Wenn Sie als Mieter den Verdacht haben, dass Preiserhöhungen aufgrund Ihrer Nebenkostenabrechnung ungerechtfertigt sind, wenden Sie sich am besten direkt an Ihren Vermieter und bitten ihn, sein Anliegen bei dem für die Gas- und Energieversorgung des Gebäudes zuständigen Unternehmen vorzubringen, sagt Leonora Holling.

Auch hier ist es ratsam, Zahlungen nur „unter Vorbehalt“ zu leisten, um sden Anspruch auf zu viel geleistete Beiträge zu erhalten.


Gas-und-Energiepreise zu hoch? Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten.

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