Pfändungstabelle ab Juli 2023: So hoch sind die Pfändungsfreibeträge JETZT

Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze, auch Pfändungsfreibetrag genannt, ist der Teil des Einkommens oder der Vermögenswerte, der von der Pfändung ausgenommen ist. Das heißt, er kann von Gläubigern nicht eingezogen werden. Die genaue Höhe der Pfändungsfreigrenze kann je nach Gerichtsbarkeit und Art der Schulden variieren.

Die Pfändungsfreigrenzen dienen dazu, sicherzustellen, dass Einzelpersonen einen Mindestbetrag an geschütztem Einkommen oder Vermögen haben, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Diese Freigrenzen sollen verhindern, dass Personen nicht über ausreichende Mittel verfügen, um notwendige Lebenshaltungskosten zu decken oder sich selbst und ihre Familien zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Pfändungsfreigrenze nicht unbegrenzt ist und Gläubiger über den geschützten Betrag hinaus einen Teil des Einkommens einer Person pfänden oder deren Vermögen zur Tilgung der Schulden einziehen können.

Was ist das P-Konto?

Die Pfändungsfreistellung umfasst zwei Aspekte: die direkte Gehaltspfändung durch den Arbeitgeber und die Pfändung eines Kontos, das der Schuldner bei einer Sparkasse oder einer regulären Bank führt, in der Regel das Girokonto. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Pfändungsfreigrenzen das Girokonto nur schützen, wenn es als Pfändungsschutzkonto ausgewiesen und verwaltet wird. Diese Art Konto wird oft als „P-Konto“ bezeichnet.

Unpfändbares Einkommen in Deutschland sind:

  • Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag ist eine Einkommensgrenze, unterhalb derer keine Einkommensteuer geschuldet wird. Dieser Teil des Lohns ist in der Regel geschützt und nicht pfändbar
  • Pfändungsfreigrenzen: Wie zuvor erwähnt, gibt es in Deutschland spezifische Pfändungsfreigrenzen, die vom Familienstand einer Person, der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und anderen Umständen abhängen. Der geschützte Betrag vor einer Pfändung variiert je nach diesen Faktoren.
  • Sozialleistungen: Bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe sind in der Regel vor einer Pfändung geschützt
  • Kindergeld: Kindergeldzahlungen, die Eltern für ihre Kinder erhalten, unterliegen in der Regel keiner Pfändung
  • Gesetzliche Rentenzahlungen: Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind oft vor einer Pfändung geschützt
  • Bürgergeld: Der Regelsatz. Zusätzliche Einkommen für Bürgergeld-Empfänger sind nicht immer von einer Pfändung gestützt

Für welche Schulden gilt die Pfändungsfreigrenze?

Die Pfändungsfreigrenze gilt in der Regel für verschiedene Arten von Schulden oder Verpflichtungen, die der Pfändung unterliegen. Einige häufige Beispiele sind:

  • Unbezahlte Verbraucherschulden: Dazu gehören Schulden wie Kreditkartenschulden, Privatkredite, Arztrechnungen oder offene Kontostände bei Einzelhandelskonten
  • Unterhaltszahlungen für Kinder oder Ehegatten: Wenn Personen ihren gerichtlich angeordneten Unterhaltszahlungen nicht nachkommen, können ihre Löhne gepfändet werden, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Steuerschulden: In einigen Gerichtsbarkeiten können unbezahlte Steuern zur Lohnpfändung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten führen, um die ausstehende Steuerschuld zu begleichen.
  • Studentendarlehen: Bei Nichtzahlung von staatlichen Studentendarlehen kann es zur Lohnpfändung kommen, um den ausstehenden Betrag einzuziehen.
  • Unbezahlte Gerichtsurteile: Wenn eine Person ein gerichtlich festgelegtes Urteil nicht bezahlt, kann der Gläubiger die Pfändung beantragen, um den geschuldeten Betrag einzutreiben.

So ändert sich den Pfändungsfreibetrag ab Juli 2023:

Die untenstehende Tabelle zeigt, wie sich die Pfändungsfreigrenze zusammensetzt und um wie viel der Betrag ab dem 1. Juli 2023 erhöht wird.

Pfändungsfreigrenze Tabelle ab Juli 2023

Bis 30.06.2023 Ab 01.07.2023 Differenz
Pfändungsfreibetrag von Einkommen 1.330,16 Euro 1.402,28 Euro +72,12 Euro
Für den erste unterhaltsberechtigte Person 500,62 Euro 527,76 Euro +27,14 Euro
Für die 2-5 unterhaltsberechtigte Personen 278,90 Euro pro Person 294,02 Euro pro Person +15,12 Euro / Person
Maximaler Pfändungsfreibetrag 2.946,38 Euro 3.106,12 Euro +159,74 Euro
Generell voll gepfändet werden Einkommen über: 4.077,72 Euro 4.298,81 Euro +221,09 Euro

Für Einkommen zwischen 1.402,28 Euro 4.298,81 Euro gelten unterschiedliche Pfändungsfreigrenzen. Die folgende Tabelle zeigt die zusätzlich unpfändbaren Beitrage, die über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehen.

Anzahl unterhaltsberechtigten Personen % unpfändbare Beitrag
0 30%
1 50%
2 60%
3 70%
4 80%
5 90%

Beispiel für die Berechnung der Pfändungsfreigrenze

Ein Alleinerziehender mit einem Kind (1 abhängige Person) hat einen Pfändungsbeschluss über 60.000 Euro. Das monatliche Nettoeinkommen der Person beträgt 5.500 Euro. So wird der Pfändungsfreibetrag ab Juli 2023 berechnet:

Schritt 1: Das gesamte Einkommen über 4.298,81 Euro kann vollständig gepfändet werden. Daher beginnen wir mit folgender Berechnung: 5.500 Euro (Nettoeinkommen) – 4.298,81 Euro (vollständig pfändbares Einkommen) = 1.201,19 Euro können sofort gepfändet werden.

Schritt 2: Der Betrag von 1.930,04 Euro (Einzelperson mit 1 abhängiger Person) und 4.298,81 Euro ist nur zu 50% pfändbar.

Daher gilt: (4.298,81 – 1.930,04) * 0,5 = 1.184,38 Euro

Schritt 3: Die Gesamtsumme des Nettoeinkommens, die gepfändet werden kann, ergibt sich aus den Berechnungen aus Schritt 1 und Schritt 2. Somit können 1.184,38 Euro + 1.201,19 Euro = 2.385,57 Euro gepfändet werden.

Schritt 4: Um zu berechnen, wie viel Gehalt übrig bleibt, muss der gepfändete Betrag vom Nettoeinkommen abgezogen werden.

Daher gilt: 5.500 Euro – 2.385,57 Euro = 2.380,07 Euro erhält der Arbeitnehmer pro Monat.

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