Heute, am 22.11.2022, haben sich die Ampelkoalition von Olaf Scholz und die Vertreter der Union endlich auf wichtige Klauseln des Bürgergeldes geeinigt.
Zur Erinnerung: Bürgergeld ist die neueste Hartz IV-Reform, die Anfang 2023 in Kraft treten soll. Bisher war die CDU jedoch gegen die Reform sowie die Umbenennung und war gegen die vollständige Abschaffung des derzeitigen Sozialleistungssystems in Deutschland – HARTZ IV.
Bisher haben sich die Parteien auf eine Erhöhung des Regelsatzes auf 502 Euro geeinigt. Das entspricht 53 Euro mehr als der derzeitige Hartz-IV-Satz vorgibt. Uneinig waren sich die Parteien über die vorgeschlagenen geringeren Sanktionen und den Schutz des persönlichen Vermögens von bis zu 60 000 Euro in den ersten 24 Monaten. Nun wurde endlich ein Kompromiss zwischen den Oppositionsparteien über die Zukunft des Bürgergeldes erzielt.
Hier sind die neuen Details zum Bürgergeld, auf die man sich heute geeinigt hat:
Sanktionen sollen von Anfang an gelten: Anders als bisher vorgesehen, wird die 6-monatige Schonfrist bei Pflichtverletzungen, Meldeversäumnissen und sonstigen Verstößen gegen die Regelungen des Jobcenters abgeschafft. Das bedeutet, dass bei Fehlverhalten von Bürgergeld-Empfängern sofort sanktioniert werden kann.
Pflichtverletzungen werden mit finanziellen Sanktionen geahndet, z.B. bei unentschuldigtem Versäumen eines vereinbarten Termins bei der Arbeitsagentur.
Die Karenzzeit, in der das persönliche Vermögen der Bürgergeld-Empfängers unangetastet und unkontrolliert bleibt, soll auf 12 Monate verkürzt werden (bisher sollte diese Karenzzeit 24 Monate betragen).
Die Höhe des unantastbaren Vermögens wurde auf 40.000 Euro für Einzelpersonen (bisher 60.000) und 15.000 Euro für weitere Haushaltsmitglieder gesenkt.
Es wurde die Möglichkeit neuer Sanktionen geschaffen:
Wie bereits erwähnt, sollen für einen Pflichtverstoß, z.B. das Versäumen eines Termins beim Arbeitsamt, finanzielle Sanktionen eingeführt werden. Beim ersten Verstoß wird der Bürgergeld-Empfänger mit einer 10%igen Kürzung des Regelsatzes der Sozialleistungen, die er oder sie erhält, für einen Monat bestraft.
Bei einem zweiten Verstoß werden die Sozialleistungen für 2 Monate um 20 % gekürzt.
Ein dritter Verstoß führt zu einer Kürzung der Sozialleistungen um 30 % für 3 Monate.
Weitere Entscheidungen und Kompromisse sollen in Kürze folgen.