Auf dieser Seite gibt es einen kompakten Überblick über den Regelsatz (Regelbedarf) in der Grundsicherung nach dem SGB II. Du findest hier die Regelbedarfsstufen 2026 (Beträge), den Unterschied zwischen Regelsatz, Regelbedarf und Gesamtbedarf sowie eine verständliche Einordnung zu Mehrbedarfen, Unterkunft und Heizung (KdU) und einmaligen Leistungen.
Hinweis: Im Alltag wird die Leistung weiterhin oft „Bürgergeld“ genannt. Die Regelbedarfe bleiben 2026 unverändert (Nullrunde).
Kurzüberblick: Die folgende Infografik zeigt den Regelbedarf 2026 nach Regelbedarfsstufen (1 bis 6) – also die monatlichen Beträge für den Lebensunterhalt nach Lebenssituation und Alter.

Einordnung: In der Grafik ist nur der Regelbedarf enthalten. Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU – Miete und Heizkosten) werden extra berücksichtigt. Je nach Situation können außerdem Mehrbedarfe (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung) und in bestimmten Fällen Einmalbedarfe hinzukommen.
Regelbedarf 2026 – Beträge nach Regelbedarfsstufen
- Stufe 1: Alleinstehend / alleinerziehend – 563 Euro
- Stufe 2: Partner (je Person) – 506 Euro
- Stufe 3: Volljährige ohne eigenen Haushalt (z.B. 18 bis 24 im Haushalt anderer) – 451 Euro
- Stufe 4: Jugendliche 14 bis 17 Jahre – 471 Euro
- Stufe 5: Kinder 6 bis 13 Jahre – 390 Euro
- Stufe 6: Kinder 0 bis 5 Jahre – 357 Euro
Was bedeutet „Regelsatz“?
Mit „Regelsatz“ ist im Alltag meist der monatliche Euro-Betrag gemeint, der für den normalen Lebensunterhalt gedacht ist – z.B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsstrom (ohne Heizung), Körperpflege, Hausrat, Kommunikation und ein Anteil für soziale Teilhabe.
Der Regelsatz ist bundesweit einheitlich und hängt von der Regelbedarfsstufe ab (alleinstehend, Partner, Kind je Altersgruppe).
Was ist der „Regelbedarf“?
Der Regelbedarf ist der Bedarf für den Lebensunterhalt nach den Regelbedarfsstufen – also genau der Teil, der über den Regelsatz abgedeckt wird.
Wichtig: Kosten für Unterkunft und Heizung gehören nicht zum Regelbedarf. Sie kommen als eigener Baustein dazu.
Unterschied: Regelsatz, Regelbedarf, Gesamtbedarf
- Regelsatz = der Euro-Betrag, der monatlich gilt (je nach Regelbedarfsstufe).
- Regelbedarf = der Bedarf für den Lebensunterhalt, der durch den Regelsatz abgedeckt wird.
- Gesamtbedarf = Regelbedarf + Mehrbedarfe + Unterkunft und Heizung (KdU) – anrechenbares Einkommen (vereinfacht).
Wie hoch sind die Regelbedarfe 2026?
Die Regelbedarfe sind 2026 unverändert und entsprechen den Werten aus 2025 und 2024.
| Bedarf | Betrag 2026 |
|---|---|
| Alleinstehende und Alleinerziehende (Stufe 1) | 563 Euro |
| Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person, Stufe 2) | 506 Euro |
| Volljährige ohne eigenen Haushalt (z.B. 18 bis 24 im Haushalt anderer, Stufe 3) | 451 Euro |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre (Stufe 4) | 471 Euro |
| Kinder 6 bis 13 Jahre (Stufe 5) | 390 Euro |
| Kinder 0 bis 5 Jahre (Stufe 6) | 357 Euro |
Tipp: Wenn du schnell überschlagen willst, nutze den Rechner: buergergeld-zahlung.de/buergergeld-rechner/
Regelbedarfe: Entwicklung (2008 bis 2026)
Hier siehst du die Entwicklung der Regelbedarfsstufen im Überblick. 2025 und 2026 sind unverändert.
Regelbedarfsstufen – kurz erklärt
| Stufe | Für wen gilt sie? |
|---|---|
| 1 | Erwachsene mit eigenem Haushalt (auch alleinstehend oder alleinerziehend) |
| 2 | Zwei erwachsene Partner, die zusammen wirtschaften (je Person) |
| 3 | Volljährige ohne eigenen Haushalt (z.B. 18 bis 24 im Haushalt anderer) |
| 4 | Jugendliche 14 bis 17 Jahre |
| 5 | Kinder 6 bis 13 Jahre |
| 6 | Kinder 0 bis 5 Jahre |
Mehrbedarfe – wann gibt es zusätzlich Geld?
Mehrbedarfe sind zusätzliche Beträge, wenn besondere Lebensumstände vorliegen. Sie stehen nicht automatisch im Bescheid – oft braucht es einen Hinweis und passende Nachweise.
Schwangerschaft
Ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs (Nachweis z.B. Mutterpass/ärztliche Bescheinigung).
Alleinerziehende
Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Alter der Kinder (mindestens 12 Prozent, höchstens 60 Prozent). Häufige Werte:
- 1 Kind unter 7 Jahre: 36 Prozent
- 1 Kind ab 7 Jahre: 12 Prozent
- 2 Kinder unter 16 Jahre: 36 Prozent
- 2 Kinder ab 16 Jahre: 24 Prozent
- 3 Kinder: 36 Prozent
- 4 Kinder: 48 Prozent
- 5 und mehr Kinder: 60 Prozent (Deckelung)
Behinderung (Teilhabe am Arbeitsleben)
In bestimmten Konstellationen kann ein Mehrbedarf von 35 Prozent anerkannt werden (z.B. bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben).
Kostenaufwändige Ernährung
Wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung nötig ist, kann ein Mehrbedarf in angemessener Höhe berücksichtigt werden (ärztlicher Nachweis erforderlich).
Warmwasser (dezentrale Erzeugung)
Wenn Warmwasser in der Wohnung dezentral erzeugt wird (z.B. Durchlauferhitzer/Boiler), gibt es einen pauschalen Mehrbedarf. Typische Pauschalen 2026 (monatlich):
- Stufe 1: 12,95 Euro
- Stufe 2: 11,64 Euro
- Stufe 3: 10,37 Euro
- Stufe 4: 6,59 Euro
- Stufe 5: 4,68 Euro
- Stufe 6: 2,86 Euro
Unterkunft und Heizung (KdU) – extra zum Regelbedarf
Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich übernommen, soweit sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt vom Wohnort und der Haushaltsgröße ab.
- Wichtig: Miete und Heizkosten sind nicht im Regelbedarf enthalten.
- Bei Wohneigentum können bestimmte laufende Kosten berücksichtigt werden, Tilgungsraten in der Regel nicht.
- Für unter 25-Jährige gilt: Ein Auszug sollte vorher mit dem Jobcenter geklärt werden, sonst kann es Probleme bei der Übernahme der Unterkunftskosten geben.
Einmalige Leistungen zusätzlich zum Regelbedarf
Neben dem monatlichen Regelbedarf können in bestimmten Situationen einmalige Leistungen oder Darlehen möglich sein, zum Beispiel:
- Erstausstattung der Wohnung (inklusive Haushaltsgeräten)
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung für Bekleidung (in besonderen Fällen)
- Orthopädische Schuhe, therapeutische Geräte und Reparaturen (je nach Fall)
- Darlehen bei besonderem, unabweisbarem Bedarf